DRS 1a - Befreiender Konzernabschluss nach § 292a HGB - Konzernabschluss nach US GAAP: Goodwill und andere immaterielle Vermögenswerte des Anlagevermögens

Veröffentlichung:
06.04.2002
Außerkrafttreten:
01.01.2007

Hinweis zur Bestellung
Die Deutschen Rechnungslegungs Standards (DRS) können hier in gedruckter Form oder als online-Datenbank beim Schaeffer-Poeschel-Verlag bestellt bzw. (für jeden Standard einzeln) als .PDF-Datei bei Genios erworben werden.

Status: Mit DRÄS 2 aufgehoben

  •  Verabschiedung durch den Deutschen Standardisierungsrat (DSR) am 18. Januar 2002. Bekanntmachung der deutschsprachigen Fassung gem. § 342 Abs. 2 HGB durch das Bundesministerium der Justiz am 06. April 2002 (BAnz Nr. 65, S. 7190).
  • Beschlussfassung der Aufhebung durch den Deutschen Standardisierungsrat (DSR) am 07. Dezember 2004 (Deutscher Rechnungslegungs Änderungsstandard Nr. 2 – Aufhebung von DRS 1 und DRS 1a). DRÄS 2 wurde am 15.02.2005 im BAnz Nr. 31 veröffentlicht.
  • Der Standard ist nach Maßgabe des Artikels 58 Abs. 3 Satz 4 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch letztmals auf das vor dem 01. Januar 2005 beginnende Geschäftsjahr anzuwenden.
  • Der Standard ist letztmals auf ein vor dem 01. Januar 2007 beginnendes Geschäftsjahr anzuwenden, soweit ein Konzern von dem Wahlrecht des Artikels 57 Satz 1 Nr. 2, Satz 2 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch Gebrauch macht.