Home Pronouncements DRS 13 – Grundsatz der Stetigkeit und Berichtigung von Fehlern
Hinweis zur Bestellung
Die Deutschen Rechnungslegungs Standards (DRS) können hier in gedruckter Form oder als online-Datenbank beim Schaeffer-Poeschel-Verlag bestellt bzw. (für jeden Standard einzeln) als .PDF-Datei bei Genios erworben werden.
Dieser Standard regelt die Anwendung des Grundsatzes der Stetigkeit und die Berichtigung von Fehlern im Konzernabschluss. Die Empfehlung, diesen Standard auch auf den Jahresabschluss anzuwenden, gilt nicht für die Fehlerberichtigung früherer Geschäftsjahre, weil die Änderung von Jahresabschlüssen erhebliche gesellschafts- und steuerrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.
Die angewandten Bilanzierungsgrundsätze sind in sachlicher und zeitlicher Hinsicht beizubehalten. Eine Durchbrechung des Stetigkeitsgrundsatzes ist nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig.
Die Auswirkungen aus einer Änderung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze sind rückwirkend zu ermitteln. Die Auswirkungen, welche die laufende Periode betreffen, sind in den zutreffenden Posten der Gewinn- und Verlustrechnung zu berücksichtigen. Die kumulierten Anpassungseffekte aus Vorperioden sind in der laufenden Berichtsperiode gesondert zu zeigen. Für die Abschlusszahlen der Vorperiode sind Proforma-Angaben zu machen.
Änderungen von Konsolidierungsmethoden sind nur in bestimmten Ausnahmefällen zulässig. Auch hier sind Proforma-Angaben erforderlich.
Schätzungen müssen plausibel, nachvollziehbar und willkürfrei sein. Sie sind zu jedem Abschlussstichtag zu überprüfen, um insbesondere neue Ereignisse, bessere Erkenntnisse bzw. zusätzliche Informationen berücksichtigen zu können. Auswirkungen aus eventuellen Änderungen sind in der laufenden Periode ergebniswirksam zu erfassen.
Darüber hinaus regelt dieser Standard die Berichtigung von Fehlern. Die Auswirkungen von Fehlern in früheren Berichtsperioden sind im Ergebnis der laufenden Periode zu berücksichtigen. Fehler, welche die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage beeinträchtigen, erfordern eine Änderung der betreffenden Abschlüsse.
Schließlich wird in diesem Standard der Umfang der Angaben festgelegt, die bei Änderungen von angewandten Bilanzierungsgrundsätzen oder der Korrektur von Fehlern im Anhang zu machen sind.