Auf Grund der sich durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz ergebenden Änderungen in Bezug auf die Konzernlageberichterstattung entschied der DSR, eine vorgezogene Teilüberarbeitung der entsprechenden DRS bereits in 2009 vorzunehmen, um den Bilanzerstellern für die Berichterstattung über das Geschäftsjahr 2009 (hier Geschäftsjahr = Kalenderjahr 2009) an die gesetzlichen Vorgaben angepasste Standards zur Verfügung zu stellen. Gegenstand dieser Teilüberarbeitung in 2009 sind folgende Themen:
- Berichterstattung über nichtfinanzielle Leistungsindikatoren
- Aufhebung der separaten Darstellung des Risikoberichts
- Versicherung der gesetzlichen Vertreter (Bilanzeid
- Risikoberichterstattung über die Verwendung von Finanzinstrumenten
- Forschungs- und Entwicklungsbericht (hier nur Konkretisierung in Bezug auf das Wahlrecht zur Aktivierung von Entwicklungskosten)
- Prognoseberichterstattung vor dem Hintergrund der Finanzkrise
- Übernahmerelevante Angaben
- Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem in Bezug auf die Konzernrechnungslegung
- Erklärung gemäß § 289a HGB
DRÄS 5 beinhaltet die Änderungen der Standards DRS 5 Risikoberichterstattung, DRS 5-10 Risikoberichterstattung von Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten, DRS 5-20 Risikoberichterstattung von Versicherungsunternehmen, DRS 15 Lageberichterstattung und DRS 15a Übernahmerechtliche Angaben und Erläuterungen im Konzernlagebericht jeweils im Hinblick auf die oben genannten Überarbeitungsthemen.
DRS 15a Übernahmerechtliche Angaben und Erläuterungen im Konzernlagebericht wird aufgehoben.