DRÄS 5 - Änderungen der Standards DRS 5 Risikoberichterstattung, DRS 5-10 Risikoberichterstattung von Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten, DRS 5-20 Risikoberichterstattung von Versicherungsunternehmen, DRS 15 Lageberichterstattung und DRS 15a Übernahmerechtliche Angaben und Erläuterungen im Konzernlagebericht

Veröffentlichung:
05.01.2010
Inkrafttreten:
01.01.2010

Hinweis zur Bestellung
Die Deutschen Rechnungslegungs Standards (DRS) können hier in gedruckter Form oder als online-Datenbank beim Schaeffer-Poeschel-Verlag bestellt bzw. (für jeden Standard einzeln) als .PDF-Datei bei Genios erworben werden.

Status: Vom BMJ bekannt gemacht

Der Änderungsstandard wurde am 05.01.2010 vom DSR verabschiedet und am 18.02.2010 vom BMJ im Bundesanzeiger (BAnz Nr. 27a) als „DRÄS 5 – Deutscher Rechnungslegungs Änderungsstandard Nr. 5“ bekannt gemacht.

Überarbeitete Standards

Auf Grund der sich durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz ergebenden Änderungen in Bezug auf die Konzernlageberichterstattung entschied der DSR, eine vorgezogene Teilüberarbeitung der entsprechenden DRS bereits in 2009 vorzunehmen, um den Bilanzerstellern für die Berichterstattung über das Geschäftsjahr 2009 (hier Geschäftsjahr = Kalenderjahr 2009) an die gesetzlichen Vorgaben angepasste Standards zur Verfügung zu stellen. Gegenstand dieser Teilüberarbeitung in 2009 sind folgende Themen:

  1. Berichterstattung über nichtfinanzielle Leistungsindikatoren
  2. Aufhebung der separaten Darstellung des Risikoberichts
  3. Versicherung der gesetzlichen Vertreter (Bilanzeid
  4. Risikoberichterstattung über die Verwendung von Finanzinstrumenten
  5. Forschungs- und Entwicklungsbericht (hier nur Konkretisierung in Bezug auf das Wahlrecht zur Aktivierung von Entwicklungskosten)
  6. Prognoseberichterstattung vor dem Hintergrund der Finanzkrise
  7. Übernahmerelevante Angaben
  8. Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem in Bezug auf die Konzernrechnungslegung
  9. Erklärung gemäß § 289a HGB

DRÄS 5 beinhaltet die Änderungen der Standards DRS 5 Risikoberichterstattung, DRS 5-10 Risikoberichterstattung von Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten, DRS 5-20 Risikoberichterstattung von Versicherungsunternehmen, DRS 15 Lageberichterstattung und DRS 15a Übernahmerechtliche Angaben und Erläuterungen im Konzernlagebericht jeweils im Hinblick auf die oben genannten Überarbeitungsthemen.

DRS 15a Übernahmerechtliche Angaben und Erläuterungen im Konzernlagebericht wird aufgehoben.