DRÄS 4 - Anpassung der Standards an BilMoG

Veröffentlichung:
05.01.2010
Inkrafttreten:
01.01.2010

Hinweis zur Bestellung
Die Deutschen Rechnungslegungs Standards (DRS) können hier in gedruckter Form oder als online-Datenbank beim Schaeffer-Poeschel-Verlag bestellt bzw. (für jeden Standard einzeln) als .PDF-Datei bei Genios erworben werden.

Status: Vom BMJ bekannt gemacht

Der Änderungsstandard wurde am 05.01.2010 vom DSR verabschiedet und am 18.02.2010 vom BMJ im Bundesanzeiger (BAnz Nr. 27a) als „DRÄS 4 – Deutscher Rechnungslegungs Änderungsstandard Nr. 4“ bekannt gemacht.

Überarbeitete Standards

Das Bilanzrechtmodernisierungsgesetz gab Anlass, eine Reihe von Standards an die geänderten gesetzlichen Grundlagen anzupassen; darüber hinaus wurden formale Änderungen vorgeschlagen, die aus Inkonsistenzen zwischen den Standards resultieren. Der Deutsche Standardisierungsrat überarbeitete folgende Standards:

  • Ausschließlich redaktionelle Anpassungen im Rahmen dieses Änderungsstandards an den Standards DRS 2 Kapitalflussrechnung, DRS 2-10 Kapitalflussrechnung von Kreditinstituten, DRS 2-20 Kapitalflussrechnung von Versicherungsunternehmen, DRS 4 Unternehmenserwerbe im Konzernabschluss, DRS 7 Konzerneigenkapital und Konzerngesamtergebnis, DRS 8 Bilanzierung von Anteilen an assoziierten Unternehmen im Konzernabschluss, DRS 9 Bilanzierung von Anteilen an Gemeinschaftsunternehmen im Konzernabschluss und am  DRS 13 Grundsatz der Stetigkeit und Berichtigung von Fehlern.
  • Die Standards DRS 11 Berichterstattung über Beziehungen zu nahe stehenden Personen und DRS 12 Immaterielle Vermögenswerte des Anlagevermögens  und DRS 14 Währungsumrechnung werden aufgehoben.