DRÄS 2 - Aufhebung von DRS 1 und DRS 1a

Veröffentlichung:
07.12.2004
Inkrafttreten:
07.12.2004

Hinweis zur Bestellung
Die Deutschen Rechnungslegungs Standards (DRS) können hier in gedruckter Form oder als online-Datenbank beim Schaeffer-Poeschel-Verlag bestellt bzw. (für jeden Standard einzeln) als .PDF-Datei bei Genios erworben werden.

Status: Vom BMJ bekannt gemacht

Der Standard wurde am 07.12.2004 vom DSR verabschiedet und am 15.02.2005 vom BMJ im Bundesanzeiger (BAnz Nr. 31, S. 2381) als „DRÄS 2 – Deutscher Rechnungslegungs Änderungsstandard Nr. 2 – Aufhebung von DRS 1 und DRS 1a“ bekannt gemacht.

Überarbeitete Standards

Der Deutsche Bundestag hatte am 29. Oktober 2004 das Bilanzrechtsreformgesetz beschlossen, das unter Anderem die Aufhebung von § 292a HGB beinhaltet. Die Vorschrift ist bis zum 31. Dezember 2004 befristet und wird mit der sog. IAS-Verordnung – Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Rates vom 19. Juli 2002 betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards (ABl. EG Nr. L 243 S. 1) – sowie mit der Einfügung eines neuen § 315a in das HGB für die Zukunft im Grundsatz entbehrlich.

Einigen Mutterunternehmen wird bei Erfüllen der Voraussetzungen des Artikels 57 Satz 1 mit der Übergangsvorschrift in Artikel 58 Abs. 5 Satz 2 EGHGB die Möglichkeit gegeben, US GAAP noch auf Geschäftsjahre anzuwenden, die vor dem 1. Januar 2007 beginnen. Da nur wenige Mutterunternehmen diese Voraussetzungen erfüllen werden, sieht der Deutsche Standardisierungsrat keine Notwendigkeit, die Geltung der DRS 1 und DRS 1a über den 31. Dezember 2004 hinaus bestehen zu lassen.