Den Anlass der aktuellen Überarbeitung des Deutschen Rechnungslegungs Standards Nr. 25 Währungsumrechnung im Konzernabschluss bilden Fragestellungen, die im Zuge der erstmaligen Anwendung von DRS 25 Währungsumrechnung im Konzernabschluss beim DRSC eingegangen sind. Die Fragestellungen betreffen hauptsächlich die Regelungen des Standards zur Inflationsbereinigung durch Indexierung. Zur Vermeidung möglicher Missverständnisse in der Praxis beschloss der zuständige HGB-Fachausschuss, den Standard im Rahmen eines Änderungsstandards kurzfristig klarzustellen.
Bei den Änderungen an DRS 16 Halbjahresfinanzberichterstattung, DRS 19 Pflicht zur Konzernrechnungslegung und Abgrenzung des Konsolidierungskreises und DRS 23 Kapitalkonsolidierung (Einbeziehung von Tochterunternehmen in den Konzernabschluss) handelt es sich um redaktionelle Aktualisierungen, bedingt durch Paragrafenverschiebungen im Wertpapierhandelsgesetz aufgrund des Zweiten Gesetzes zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften aufgrund europäischer Rechtsakte (Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz – 2. FiMaNoG).