28. Sitzung FA Nachhaltigkeitsberichterstattung

Datum:
28.05.2024 - 28.05.2024
Start:
08:00 Uhr
Ort:
Videokonferenz
Veranstalter:
DRSC

28.05.2024

Top Start Thema Dokumente
1 08:00 nicht öffentlich -
2 10:30 nicht öffentlich -
3 11:30 Transitionspläne: Aktivitäten des SFB

gestrichen

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4 13:15 ESRS-Sektorstandards: Oil & Gas MQC Sec 1 und 2 (Forts.)

Der Fachausschuss Nachhaltigkeitsberichterstattung (FA NB) informierte sich über den Stand der Entwicklung erster Sektor-ESRS durch die EFRAG. Dabei wurden auf Grundlage der aktuellen EFRAG-Sitzungspapiere insbesondere die voraussichtlichen Inhalte der Konsultation (Sektorklassifizierung und Allgemeiner Ansatz für Sektor-ESRS) sowie die mögliche Zeitleiste für die acht avisierten ESRS für High-Impact-Sektoren besprochen.

Bezüglich der Sektorklassifizierung betonte der FA NB die hohe Bedeutung der Konsistenz zwischen der auf den NACE-Codes basierenden Sektorabgrenzung auf der einen sowie der Sektorbeschreibung auf der anderen Seite. Hierauf sei auch bei der Konsultation zu achten. Dem Vorschlag der EFRAG, bestimmte NACE-Codes verschiedenen Sektoren zuzuordnen, stimmte der FA zu. Diese 1:n-Zuordnung ermögliche den Unternehmen, die sektorspezifische Berichterstattung stärker an ihren Geschäftsmodellen auszurichten, als dies bei einer starren 1:1-Zuordnung der Fall wäre. Zustimmung erfuhr aus diesem Grund auch das Vorhaben, bestimmte Distributions- und Leasingaktivitäten den zugrunde liegenden Fertigungssektoren zuzuordnen.

Im Hinblick auf die Identifikation anzuwendender Sektor-ESRS wurde das Umsatzkriterium vom FA NB erneut kritisch beurteilt, da dies bei vielen Unternehmen zur sektorspezifischen Berichterstattungspflicht über Aktivitäten führe, deren Wesentlichkeit angezweifelt werden kann. Besonders gravierend sei dies bei Unternehmen, welche die Größenkriterien für große Unternehmen i.S.d. BilanzRl nur knapp erfüllen, da der Grenzwert in diesen Fällen bei EUR 5 Mio. läge.

Der FA NB diskutierte auch die Bedeutung des Wesentlichkeitsprinzips im Rahmen der Sektor-ESRS und stellte fest, dass der EFRAG-Vorschlag inkonsistent zur Regelung in ESRS 1 bzw. ESRS 2 ist. Der FA kritisierte dieses Vorgehen und lehnte die Erläuterungspflicht zu weggelassenen Angaben ab. Das von den Befürwortern solcher Pflichtangaben angeführte Misstrauen gegenüber berichtspflichtigen Unternehmen sei für die Entwicklung von Berichtsstandards die falsche Grundlage – insbesondere, da die Angaben einer externen Prüfungspflicht unterliegen.

Es wurde zudem festgestellt, dass ein hoher Anteil von Pflichtangaben eine deutlich detailliertere Einteilung von Wirtschaftsaktivitäten in Sektoren – mithin eine deutlich höhere Anzahl von Sektorstandards – erfordere, als dies bislang durch die EFRAG vorgesehen ist. Unter Berücksichtigung der von EFRAG vorgesehenen Sektoreinteilung sprach sich der FA NB klar gegen weitere Pflichtangaben aus, da dies der Informationsfunktion des Nachhaltigkeitsbericht aufgrund zahlreicher irrelevanter Informationen (ausgelöst durch Pflichtangaben unabhängig von deren Relevanz bzw. Wesentlichkeit) zuwiderlaufe.

5 15:00 RegE CSRD-UmsG

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