Top | Start | Thema | Dokumente |
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1 | 08:00 |
EFRAG DEA IFRS 17
Der IFRS-FA diskutierte abschließend den DEA zu IFRS 17. Zunächst wurde aus der AG Versicherungen über die jüngste Diskussion der wenigen noch offenen Antworten berichtet. Der IFRS-FA erklärte sich mit den Aussagen und den ergänzten sowie den geringfügig geänderten Antwortvorschlägen einverstanden. Der FA beschloss schließlich, den vorliegenden Vorschlag der DRSC-Antworten zum DEA unverändert zu finalisieren. Anschließend erörterte der IFRS-FA den vorliegenden Entwurf eines Cover Letter zur Antwort an EFRAG. Der FA befürwortete den Entwurf und bestätigte, dass dieser eine gelungene Zusammenfassung der Grundaussagen – nämlich einer uneingeschränkten und zügigen Indossierung des Standards in unveränderter Form – darstelle. Zudem sei die Auffassung bündig und präzise wiedergegeben. Überdies sei es wichtig, dass das DRSC diese Position in der vorliegenden Form klar und deutlich formuliert und übermittelt. Das DRSC solle das Antwortschreiben fristgerecht an EFRAG übermitteln. |
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2 | 09:00 |
IASB Request for Information - PiR IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12
Der IFRS-FA erörterte erstmals den vom IASB zur Konsultation gestellten Request for Information zum Post-implementation Review von IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12. Im Fokus der Diskussion standen dabei die vom IASB veröffentlichten Fragen zu IFRS 10 Konzernabschlüsse. Nach Ansicht des IFRS-FA stelle IFRS 10 insgesamt ein robustes Gerüst an Prinzipien und Grundsätzen für die Beurteilung, ob ein Investor Beherrschung über ein Beteiligungsunternehmen erlangt hat, bereit. In Einzelfällen könne die Beurteilung in der Praxis herausfordernd sein; dies sei jedoch oftmals auf die Komplexität einzelvertraglicher Gestaltungen und nicht auf grundsätzliche Mängel in IFRS 10 zurückzuführen. Anwendungsprobleme bereiten insbesondere übergreifende Fragestellungen, die die Schnittstelle des Anwendungsbereichs von IFRS 10 zu anderen Standards betreffen –z.B. die Bilanzierung von Optionen auf nicht-beherrschende Anteile (IFRS 10, IAS 32) sowie die Entkonsolidierung eines Tochterunternehmens unter Einbringung in ein Gemeinschaftsunternehmen (IFRS 10, IAS 28). Im Hinblick auf diese übergreifenden Fragestellungen bestehe ein Bedarf an Nachschärfungen durch den IASB. Der IFRS-FA beschloss, eine Stellungnahme zum Request for Information an den IASB zu erarbeiten sowie die interessierte Öffentlichkeit im Rahmen einer Öffentlichen Diskussionsveranstaltung einzubinden. Der IFRS-FA wird seine Diskussion in der nächsten Sitzung fortsetzen. |
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3 | 10:30 |
IASB DP/2020/2 Business Combinations under Common Control
Der IFRS-FA begann mit der Erörterung des am 30. November 2020 vom IASB veröffentlichten Diskussionspapiers DP/2020/2 Business Combinations under Common Control. Der IFRS-FA strebt die Erarbeitung einer Stellungnahme bis zum 1. September 2021 an. Aufgrund des Umfangs des Diskussionspapiers erfolgt die Befassung in thematischen Abschnitten. In dieser Sitzung erörterte der IFRS-FA die Zielsetzung, den Anwendungsbereich und den Fokus des DP und begann mit der Erörterung der im Abschnitt “Auswahl der Bewertungsmethoden” dargestellten vorläufigen Sichtweisen und Zwischenergebnisse. Auch wenn die einzelnen Sichtweisen und Zwischenergebnisse noch nicht abschließend bewertet wurden, konnten bereits Themenfelder identifiziert werden, die durch den IASB zusätzlich adressiert werden sollten – z.B. die Bilanzierung im Einzelabschluss und weitere Transaktionen unter gemeinsamer Beherrschung, bspw. Transfers von Vermögenswerten (transfers of assets) oder assoziierten Unternehmen. Der Anwendungsbereich des Projekts solle somit möglichst weit gefasst werden, um grundsätzlich alle betroffenen Themenfelder (i.S.v. transactions under common control) initial zu erörtern. In der Folge könnten einzelne Themenfelder vom IASB dann unterschiedlichen Lösungswegen zugeführt oder ggf. bewusst und begründet aus der weiteren Bearbeitung ausgeklammert werden (bspw. konzerninterne Liefer- und Leistungsbeziehungen). Dem IASB-Vorschlag, dass die Regelungen unberücksichtigt lassen sollten, ob zuvor eine Akquisition von einer externen Partei stattgefunden habe, ein späterer Verkauf an eine externe Partei vorgesehen bzw. angestrebt sei oder der Transfer von einer Veräußerung der sich zusammenschließenden Parteien abhänge (bspw. bei einem IPO) wurde zugestimmt. In der Stellungnahme solle jedoch darauf hingewiesen werden, dass wegen der vorgenommenen Zeitpunktbetrachtung die Konstellation (bspw. hinsichtlich der Beteiligung von NCS) zum Zeitpunkt der BCUCC relevant sei und deshalb zum Zeitpunkt der BCUCC andere Stakeholder und damit auch Informationsbedürfnisse bestehen könnten als bspw. zum Zeitpunkt eines späteren Börsengangs. Der IFRS-FA wird die Erörterung der noch ausstehenden Themenbereiche in seinen nächsten Sitzungen fortsetzen. |
Titel | Datum |
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0202.2021 |