93. Sitzung IFRS-FA

Datum:
03.12.2020 - 03.12.2020
Start:
08:00 Uhr
Ort:
Videokonferenz
Veranstalter:
DRSC

03.12.2020

Top Start Thema Dokumente
1 08:00 IASB DP/2020/1 Business Combinations – Disclosures, Goodwill and Impairment

Der IFRS-FA setzte seine Erörterungen zum Entwurf einer Stellungnahme zum IASB-Diskussionspapier Business Combinations – Disclosures, Goodwill and Impairment fort. Im Fokus der Diskussion standen die überarbeiteten Antwortentwürfe zu den Themengebieten:

  • Wiedereinführung der planmäßigen Abschreibung
  • Vereinfachungen bei der Ermittlung des Nutzungswerts
  • Separierung immaterieller Vermögenswerte.

Im Rahmen der Erörterung wurden jeweils die in den beiden vom DRSC durchgeführten Öffentlichen Diskussionen von Unternehmensvertretern geäußerten Einschätzungen und Sichtweisen berücksichtigt.

Neben kleineren Anpassungen, die eine bessere Lesbarkeit der Stellungnahme ermöglichen sollen, wurden auch verschiedene inhaltliche Änderungen beschlossen.

Als Hauptwerttreiber des Impairmenttests in seiner derzeitigen Ausgestaltung wurde der terminal value identifiziert. Die vielfältigen Einflussfaktoren auf den Impairmenttest führten dazu, dass dieser zwar entsprechend seiner Konzeption „funktioniere“, jedoch Krisen nicht zeitnah abbilden würde, da sich signifikante Wertberichtigungen nur in existenzbedrohenden Situationen ergäben. Somit würde der bestehende Impairmenttest nicht die Erwartungen der Bilanzadressaten hinsichtlich zeitnaher und signifikanter Wertberichtigungen erfüllen. Diese Feststellung soll als Ausgangspunkt für die Überarbeitung der Argumentation für die Wiedereinführung der planmäßigen Abschreibung dienen.

Zudem wurde festgestellt, dass sich der value in use durch die vorgeschlagenen und begrüßten Änderungen bei dessen Ermittlung dem fair value less cost of disposal annähere. Der IASB soll daher auf diesen Sachverhalt hingewiesen und gebeten werden zu prüfen, ob nicht die Ermittlung nur eines der beiden Werte genügen würde.

Des Weiteren wurde bekräftigt, dass konzeptionell die Separierung möglichst vieler immaterieller Vermögenswerte erfolgen solle (i.S.e. Steigerung des Informationsnutzens). Aus pragmatischer Sicht wurde jedoch auch die Subsumtion von „Goodwill-nahen Intangibles“ unter den Bilanzansatz des Goodwills erwogen, da bei diesen die Kosten (bspw. der Folgebewertung) den Nutzen einer separaten Bilanzierung übersteigen würden.

Als Ergebnis der Diskussion ist der Stellungnahmeentwurf entsprechend anzupassen. Der IFRS-FA wird die Erörterung des Stellungnahmeentwurfs in seiner nächsten Sitzung fortsetzen und abschließen.

Zusätzliche Dokumente

Titel Datum
Ergebnisbericht
16.12.2020