88. Sitzung IFRS-FA

Datum:
05.08.2020 - 05.08.2020
Start:
17:00 Uhr
Ort:
Videokonferenz
Veranstalter:
DRSC

05.08.2020

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1 17:00 nicht öffentlich -
2 17:30 IASB ED/2019/7 General Presentation

Der IFRS-FA setzte seine Erörterung des Entwurfs einer Stellungnahme zum IASB-Entwurf Allgemeine Darstellung und Angaben fort. Dabei erörterte der IFRS-FA insbesondere seine Gesamtposition sowie die Antwortentwürfe zu den folgenden Vorschlägen des Standardentwurfs:

  • die Vorgabe einer definierten Zwischensumme „Operating profit or loss“,
  • die Kategorie „Investing“ und
  • die Kategorie „Financing“.

Der IFRS-FA bekräftigte seine Position, dass zwischen der Gewinn- und Verlustrechnung und der Kapitalflussrechnung eine stärkere Kohärenz erzielt werden sollte, soweit diese mit vertretbarem Aufwand hergestellt werden kann. In diesem Zusammenhang sei stärker herauszuarbeiten, dass nach Ansicht des IFRS-FA eine Kohärenz nicht perfekt erzielt werden kann und angesichts der bestehenden Grenzen auch kein vollkommener Gleichlauf angestrebt werden sollte.

Ferner bekräftigte der IFRS-FA seine Kritik, dass die neu definierte Zwischensumme „Profit or loss before financing and income tax“ nach den Vorschlägen des IASB nicht als EBIT bezeichnet werden dürfe. Konzeptionell können die Gründe des IASB zwar nachvollzogen werden. Vor dem Hintergrund, dass das EBIT in der Kapitalmarktkommunikation eine der gängigsten Kennzahlen darstellt, solle der IASB aufgefordert werden, seine vorläufige Position zur Bezeichnung der Zwischensumme zu überdenken.

Der IFRS-FA diskutierte ferner, ob eine Änderung der vorgeschlagenen Definition von Finanzierungsaktivitäten gegenüber dem IASB anzuregen sei. Die vorgeschlagene Definition erweise sich als unklar bzw. nicht trennscharf. Bspw. sei nicht klar, ob Fair-Value-Schwankungen einer bedingten Kaufpreisverbindlichkeit nach IFRS 3, Fair-Value-Bewertungen von trennungspflichtigen eingebetteten Derivaten sowie Erfolgswirkungen aus der Folgebewertung von Verbindlichkeiten zum Erwerb eigener Anteile mit der vorgeschlagenen Definition in der Kategorie „Financing“ auszuweisen seien.

Als Ergebnis der Diskussion ist der Stellungnahmeentwurf entsprechend zu ergänzen bzw. in seiner Aussage zu schärfen. Der IFRS-FA wird die Erörterung des Stellungnahmeentwurfs in einer künftigen Sitzung fortsetzen.

Zusätzliche Dokumente

Titel Datum
Ergebnisbericht
27.08.2020