8. Sitzung IFRS-FA

Datum:
30.08.2012 - 31.08.2012
Start:
09:30 Uhr
Ort:
DRSC Geschäftsstelle
Veranstalter:
DRSC

30.08.2012

Top Start Thema Dokumente
1 09:30 nicht öffentlicher Teil -
2 11:00 Interpretationsaktivitäten

Finanzierungsvehikel
Der IFRS-FA bestätigt seinen vorläufigen Beschluss vom 2. Juli 2012, zur Themeneingabe betreffend Finanzierungsvehikel keine Verlautbarung oder IFRS IC-Eingabe zu erarbeiten. Zum vorläufigen Beschluss gingen keinerlei Stellungnahmen ein. Die formulierte Begründung zum Beschluss bleibt unverändert.

Zinssatz nach IAS 19.83 (2011)
Der Fachausschuss befasst sich aus aktuellem Anlass mit dem Zinssatz, der zur Abzinsung der Verpflichtung für die nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu erbringenden Leistungen heranzuziehen ist.

Gem. IAS 19.83 ist dieser auf der Grundlage der Rendite zu bestimmen, die am Abschlussstichtag für high quality corporate bonds am Markt erzielt werden kann. Der herrschenden Meinung zu-folge werden börsennotierte Schuldverschreibungen mit einem Emittentenrating von (mindestens) AA als diesem Kriterium entsprechend angesehen.

Aufgrund der Auswirkungen der Finanzkrise auf die Bonitätsbewertung von Unternehmensanleihen ist es jedoch in den letzten Jahren zunehmend problematischer geworden, sachgerechte Rechnungszinssätze zur Bewertung von Pensionsverbindlichkeiten gem. IAS 19 auf der Basis von Renditen solcher AA Corporate Bonds zu bestimmen, da der relative Anteil der als AA eingestuften Bonds stark rückläufig ist, insbesondere in Bezug auf langlaufende Unternehmensanleihen mit einer Restlaufzeit von über zehn Jahren.

Vor diesem Hintergrund sieht der IFRS-Fachausschuss die Gefahr, dass die enge Verknüpfung der Auslegung des Begriffs high quality corporate bonds mit einer Ratingdefinition im Ergebnis dazu führen könnte, künftig keine sachgerechten Ergebnisse mehr zu erhalten.

Der Fachausschuss beschließt, dieses Thema dem IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) als Themenvorschlag im Rahmen eines Potential Agenda Item Request zu unterbreiten. Auf kurzfristige Anfrage beim IFRS IC wurde dem Fachausschuss jedoch mitgeteilt, dass das Thema nicht mehr in die Agenda der nächsten Sitzung des IFRS IC am 18. und 19. September 2012 aufgenommen werden kann. Der IFRS-Fachausschuss geht nunmehr davon aus, dass das IFRS IC sich im Rahmen seiner Sitzung im November 2012 mit dem Thema befassen wird.

3 11:30 Financial Instruments

Der IFRS-FA informiert sich über den aktuellen Stand in den drei Projektphasen. Es wurden keine Beschlüsse gefasst. Der FA hat jedoch festgelegt, dass die DRSC-Arbeitsgruppe „Finanzinstrumente“ einberufen werden soll, um sich über die aktuelle Beschlusslage des IASB-Projekts auszutauschen und Meinungen zu erarbeiten, die dem FA für die weiteren Gespräche als Unterstützung dienen.

Der Review Draft  Hedge Accounting war noch nicht veröffentlicht und wurde daher nicht erörtert.

4 13:15 IASB und IFRSIC Due Process Handbook

Der IFRS-FA befasst sich mit dem Entwurf seiner Stellungnahme an die IFRS Foundation zum IASB and IFRS Interpretations Committee Due Process Handbook (DPH) sowie seiner Stellungnahme zu EFRAG‘s Draft Comment Letter.
Generell stimmt der Fachausschuss der gestärkten Rolle des Due Process Oversight Committee (DPOC) zu, äußert aber Bedenken hinsichtlich der Aufnahme der Beschreibung der Ziele des DPOC in das DPH.

Diese Information sollte in einem separaten Dokument außerhalb des DPH veröffentlicht werden.

Die Einführung des gesonderten Forschungsprogramms in den due process wird begrüßt, der IFRS-FA stellt aber zusätzliche Anforderungen. Diese betreffen:

  • Beschreibung des Forschungsprojektprozesses,
  • Abschluss der Forschungsphase mit einer öffentlichen Konsultation sowie
  • Berücksichtigung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses bei der Entscheidung über die Aufnahme eines Forschungsprojekts auf die Agenda des IASB.

Die vorgestellte Unterscheidung zwischen kleineren Projekten mit einem engen Anwendungsbereich und großen übergreifenden Projekten ist weder eindeutig noch ausreichend entwickelt, der IFRS-FA empfiehlt die Einführung spezifischer Kriterien, die diese Unterscheidung klarer machen.

Ferner empfiehlt der IFRS-FA die Klärung folgender Sachverhalte:

  • Definition und Zielsetzung des due process,
  • die Rolle von Fortbildungssitzungen (educational sessions),
  • Abgleich der Zielsetzung der Finanzberichterstattung im DPH mit der Zielsetzung im Rahmenkonzept (Conceptual Framework),
  • Überdenken der neu eingeführten Möglichkeit dem IASB Themen durch den Monitoring Board vorzulegen,
  • Entwicklung von Kriterien, wann Dokumente wie Staff Drafts oder Practice Statements zu publizieren sind,
  • Klärung der Rolle von Practice Guidance sowie
  • Überdenken des Zeitpunkts der Durchführung von Post-implementation Reviews.

Die finalen Stellungnahmen (an IFRS Foundation und an EFRAG) sollen im Umlaufverfahren verabschiedet werden.

9 15:15 E-AH 1 (IFRS) Bilanzierung von Aufstockungsverpflichtungen im Rahmen von Altersteilzeitregelungen nach IFRS

Der Fachausschuss hatte Anfang Juli 2012 den Entwurf eines DRSC Anwendungshinweises 1 (IFRS) zur „Bilanzierung von Aufstockungsleistungen im Rahmen von Altersteilzeitregelungen nach IFRS“ mit der Möglichkeit zur Stellungnahme bis zum 19. August 2012 veröffentlicht.

Zu dem Entwurf wurden insgesamt sechs Stellungnahmen beim DRSC eingereicht, die Gegenstand der Erörterungen in der Sitzung sind.

Unter Berücksichtigung der Hinweise und Anmerkungen aus den Stellungnahmen beschließt der Fachausschuss vorläufig, den Entwurf hinsichtlich verschiedener Aspekte anzupassen.

Die wichtigsten Änderungen betreffen die folgenden Aspekte:

  • Differenzierung der Vorgaben zur Ansammlung des Schuldpostens für vereinbarte Aufstockungsleistungen: Sofern die Aufstockungsleistungen mit Erbringung der Arbeitsleistung in der Aktivphase als erdient gelten, hat die Ansammlung der Aufstockungsleistungen in Bezug auf die Aktivphase auf den jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt zu erfolgen. In diesem Fall berücksichtigt der Schuldposten jeweils nur künftig noch zu leistende Aufstockungsbeträge. Gelten die Aufstockungsleistungen hingegen erst mit störfallfreiem Ableisten der Altersteilzeit als erdient, hat die Ansammlung der Aufstockungsbeträge für die Aktivphase auf das Ende der Aktivphase zu erfolgen.
    Die Ansammlung der Aufstockungsleistungen in Bezug auf die Passivphase ist in jedem Fall auf das Ende der Aktivphase vor-zunehmen.
  • Klarstellung des Beginns des Ansammlungszeitpunkts für den Schuldposten im Fall einer Kollektivvereinbarung: Im Fall einer Kollektivvereinbarung hat die Ansammlung des Schuldpostens für die Aufstockungsleistungen (Potentialrückstellung) bereits mit Entstehung des Anspruchs der betroffenen Arbeitnehmer auf Abschluss eines Altersteilzeitvertrages zu erfolgen – der zeitlich nachfolgende Abschluss ergänzender Individualvereinbarungen ist in diesen Fällen nicht maßgebend. Für den Fall, dass die Kollektivvereinbarung als Anspruchsvoraussetzung für Altersteilzeitvereinbarungen auch sog. Mindestbetriebszugehörigkeitszeiten vorsieht, kann in solchen Fällen auch das Erfassen von nachzuverrechnendem Dienstzeitaufwand notwendig sein.

Der Fachausschuss beabsichtigt, den entsprechend zu überarbeitenden Entwurf im Rahmen seiner 9. Sitzung am 20. bzw. 21. September 2012 zu verabschieden.

6 17:15 Emissions Trading Schemes - Vorschlaege zur Bilanzierung

Der IFRS-FA informiert sich über die Historie und den aktuellen Stand des IASB-Projektes zu Emission Trading Schemes. Dabei werden insbesondere die durch das IASB getätigten vorläufigen Beschlüsse sowie verbleibende Kernfragen und daraus resultierende offene Punkte diskutiert.

Des Weiteren werden die alternativen Vorschläge des französischen Standardsetzers ANC und des italienischen Standardsetzers OIC vorgestellt und diskutiert, um die Meinungsbildung im FA voranzutreiben.

31.08.2012

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7 09:00 IASB Annual Improvement Project - ED/2012/1

Der FA setzt die Diskussion seiner Stellungnahme an den IASB zum ED/2012/1 Annual Improvements to IFRSs 2010-2012 Cycle sowie der Stellungnahme an EFRAG zu EFRAG‘s Draft Comment Letter fort.

Im Hinblick auf den Ansatz latenter Steueransprüche wird IAS 12 generell als verbesserungsbedürftig beurteilt. Es wird beschlossen, in der Stellungnahme an den IASB darauf hinzuweisen.

Die finalen Stellungnahmen sollen im Umlaufverfahren verabschiedet werden.

8 10:00 E-DRS 27 Konzernlagebericht

Der IFRS-FA diskutiert den aktuellen Stand der Überarbeitung des E-DRS 27 und die Folgeänderungen des DRS 16. Insbesondere die Bezüge zur Wesentlichkeit in einzelnen Textziffern, den Verzicht auf die Verwendung des Begriffs „Erläuterung“ und die geplante Streichung der Tz. A1.6. werden erörtert.

5 13:00 Disclosure Framework - Discussion Papers EFRAG und FASB

Der Tagesordnungspunkt wurde nicht besprochen; verschoben auf die Sitzung im September.

10 13:45 Drafting Review IFRS Constitution

Der IFRS-FA beschließt, die vorgeschlagene Satzungsänderung der IFRS Foundation zur einer Trennung der Rolle des IASB Chair von der des Executive Director der Foundation nicht zu kommentieren.

Begründet wird dies mit einer bereits erfolgten Stellungnahme durch den DSR und der in der Praxis bereits vollzogenen Trennung dieser Rollen.

11 14:45 Sonstiges - Questionnaire on goodwill impairment and amortisation

Der IFRS-FA beschließt, den von EFRAG und OIC veröffentlichten Fragebogen zu den Wertminderungsvorschriften für den Geschäfts- oder Firmenwert (goodwill) nicht zu beantworten.

Es wird darauf verwiesen, dass dieses Thema im Rahmen des bevorstehenden Post-implementation Review für IFRS 3 Business Combinations im Gesamtkontext der diesbezüglichen Vorschriften zu erörtern sei.

Zusätzliche Dokumente

Titel Datum
Sitzungsbericht
31.08.2012