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1 | 10:30 | nicht öffentlich | - |
2 | 13:00 |
IASB ED/2018/2 Onerous Contracts – Cost of Fulfilling a Contract
Zu Beginn der Sitzung befasste sich der IFRS-FA erstmalig mit dem IASB-Entwurf ED/2018/2 Onerous Contracts – Cost of Fulfilling a Contract (Proposed amendments to IAS 37). Der IASB schlägt vor, sämtliche Kosten, die unmittelbar mit dem Vertrag zusammenhängen, zu berücksichtigen und nicht nur die inkrementellen Kosten einzubeziehen. Der IFRS-FA begrüßt die Klarstellung der in IAS 37 Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen enthaltenen Vorgaben und stimmt der Entscheidung des IASB, auf die direkt zurechenbaren Kosten abzustellen, im Ergebnis zu. |
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3 | 14:30 |
IBOR-Reform
Der IFRS-FA wurde über mögliche bilanzielle Auswirkungen der IBOR-Reform informiert. Der DRSC-Mitarbeiterstab stellte zunächst Hintergrund und Marktauswirkungen der Reform dar und ging dann näher auf das aktuelle IASB-Projekt IBOR Reform and the Effects on Financial Reporting ein. Dieses priorisiert aktuell bilanzielle Auswirkungen, die sich auf die Finanzberichterstattung im Vorfeld der IBOR-Reform auswirken. |
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4 | 15:15 |
EFRAG DP Non-Exchange Transfers
Der IFRS-FA beschäftigte sich mit den Vorschlägen im EFRAG-Diskussionspapier Non-exchange Transfers (‚NETs‘): A role for societal benefit? und diskutierte die im Diskussionspapier gestellten Fragen vor dem Hintergrund einer angestrebten DRSC-Stellungnahme an EFRAG. Die Mehrzahl der FA-Mitglieder stellte grundsätzlich die Zielsetzung des Diskussions-papiers und die Abgrenzung des Anwendungsbereichs in Frage. Zum einen wird keine unmittelbare Notwendigkeit gesehen, in Abweichung von den Vorgaben im IFRS-Rahmenkonzept für NETs gesonderte Bilanzierungskonzepte zu entwickeln. Zum anderen besteht die Auffassung, dass die vorgeschlagene Definition von NETs einen weit größeren Umfang an Transaktionen habe und nicht nur auf die im Diskussions-papier beschriebenen Sachverhalte begrenzt sei. Dies könnte zu unbeabsichtigten Änderungen im Vergleich zu bestehenden IFRS-Vorgaben führen. Auch der Ausschluss von bestimmten Transfers im Definitionsbereich von NETs im EFRAG-Diskussionspapier wird als wenig hilfreich für einen proklamierten einheitlichen und umfassenden Bilanzierungsansatz betrachtet. Auf Basis der Diskussion soll in der nächsten FA-Sitzung dem IFRS-FA der Entwurf einer DRSC-Stellungnahme zum EFRAG-Diskussionspapier zur Verabschiedung vorgelegt werden. |
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5 | 17:15 |
Business Combinations under Common Control - Update
Dieser Tagesordnungspunkt wird auf die nächste Sitzung verschoben. |
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6 | 09:00 |
Interpretationsaktivitäten
Der IFRS-FA diskutierte die Themen und Entscheidungen, die das IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) in seiner Sitzung im November 2018 behandelt hat. Der IFRS-FA hält den Wortlaut der Entscheidungen zu IFRS 9 (Terminkäufe/-verkäufe mit physischer Lieferung) und zu IFRS 16/IAS 38 (Software-Cloud-Services) für diskussions-würdig. Zu diesen Themen wird eine weitere Telefonkonferenz vereinbart, um die Diskussion zu vertiefen, ehe eine Stellungnahme an das IFRS IC erfolgt. Zu IFRS 9 sieht der IFRS-FA in der IFRS IC-Entscheidung und dem Wortlaut der Begründung zwar eine Antwort auf die konkrete Fragestellung, jedoch strahlt diese auch auf andere Anwendungsfälle – insb. im Energiesektor – aus. Die Fragestellung des IFRS IC wurde zweigeteilt diskutiert; während der erste Aspekt (Abgrenzung own-use-Verträge vs. Derivat) im Ergebnis einvernehmlich beantwortet scheint, ist die Schlussfolgerung zum zweiten Aspekt (Höhe der zu erfassenden Erlöse/Anschaffungskosten bei Erfüllung) diskutabel. Insb. ergebe sich das Ergebnis, die Erfassung der Erlöse auf Basis der Terminpreise bei Terminverkäufen bzw. Anschaffungskosten bei Terminkäufen mit physischer Erfüllung sei wegen der IFRS 9-Regel zur Bilanzierung von Termingeschäften, die nicht die own-use-Kriterien erfüllen, verboten, nicht unmittelbar aus dem Regelwerk. Vielmehr stellt eine terminpreisbasierte Berichterstattung der Umsatzerlöse für physisch erfüllte Termingeschäfte auch im Anwendungsbereich des IFRS 9 zumindest in der Energiewirtschaft eine langjährige, europaweit in der Branche weitgehend einheitliche, testierte, von den Regulatoren geprüfte und nicht beanstandete sowie vom Kapitalmarkt verstandene Ausweispraxis dar. Unabhängig davon stellt der IFRS-FA fest, dass die im Beispiel diskutierte „Korrekturbuchung“ eine für den IFRS-FA eher unübliche Vorgehensweise darstellt (praxisüblich: direkte Erfassung der Umsätze anhand der terminpreisbasierten Rechnungen und Ausbuchung etwaiger noch bilanzierter zugehöriger Marktwerte durch das sonstige betriebliche Ergebnis), was jedoch auf die dahinterstehende Ausweisfrage materiell ohne Auswirkung ist. In einer weiteren Diskussion will der IFRS-FA vertiefen, ob es sich hierbei um eine Ausweisfrage handelt, die von IFRS 9 gar nicht adressiert und daher nicht mit Verweis auf IFRS 9 beantwortet werden kann. Zu IFRS 16/IAS 38 hält der IFRS-FA die Aussagen des IFRS IC für nicht erschöpfend und damit wenig klarstellend. Zum einen scheint die Argumentationslinie für eine Beurteilung, ob die Bilanzierung solcher Vereinbarungen nach IFRS 16, IAS 38 oder anderen IFRS zu erfolgen hat, unklar – insb. wird einerseits zunächst das Vorliegen eines Leasingvertrags geprüft, erst dann, ob und welche Art von Asset existiert; andererseits wird zwischen einem Zugangs- und einem Nutzungsrecht unterschieden. Diese logische Reihenfolge erscheint nicht systematisch. Zum anderen ist mit der dargelegten Analyse des IFRS IC das variantenreiche Themenfeld von Software-Cloud-Serviceverträgen nicht erschöpfend behandelt und lässt zahlreiche Fragen offen. Zu den übrigen vorläufigen Entscheidungen hatte der IFRS-FA keine Anmerkungen. Der IFRS-FA hat in einer nachträglichen Telefonkonferenz die beiden Themen – IAS 38 Softwarenutzung im Rahmen von Cloud Computing-Vereinbarungen und IFRS 9 Kauf-/Verkaufsverträge über nicht-finanzielle Gegenstände mit physischer Lieferung – vertieft und beschlossen, dass beide im Rahmen einer Stellungnahme an das IFRS IC ausführlich kommentiert werden sollen. Die Stellungnahme wird fristgerecht an das IFRS IC übermittelt und zugleich öffentlich verfügbar gemacht. |
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7 | 11:00 |
EFRAG DEA Definition of Material
Der IFRS-FA diskutierte den EFRAG-Indossierungsentwurf bzgl. der Änderungen der Definition von Wesentlichkeit in IAS 1 und IAS 8. Der IFRS-FA schließt sich der Sichtweise von EFRAG an, dass einer Indossierung keine gewichtigen Gründe entgegenstehen. |
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8 | 12:30 |
EFRAG Research Project Equity Instruments – Measurement
Der IFRS-FA wurde über die jüngsten Aktivitäten und Diskussionen bei EFRAG zum Projekt und der damit einhergehenden Anfrage der Europäischen Kommission informiert. Die Kommission bittet um Prüfung, welche alternativen Bilanzierungsmethoden für Eigenkapital- und eigenkapitalähnliche Instrumente nach IFRS 9 in Betracht kommen. Angesichts der Rückmeldefrist Ende Juni 2019 beabsichtigt EFRAG, eine öffentliche Konsultation durchzuführen. Der IFRS-FA hat erste Anmerkungen zu Hintergrund und Inhalt der Anfrage gemacht. Ferner hat der IFRS-FA einige inhaltliche Punkte angesprochen, die bei der Diskussion zu bedenken wären. Es ist vorgesehen, die Diskussion unmittelbar nach Publikation des Diskussionspapiers von EFRAG fortzusetzen. Zugleich soll die AG Finanzinstrumente in die Diskussion einbezogen werden. |
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9 | 14:00 | Sonstiges | - |
Titel | Datum |
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23.01.2019 |