7. Sitzung Gemeinsamer Fachausschuss

Datum:
19.06.2020 - 19.06.2020
Start:
08:00 Uhr
Ort:
Videokonferenz
Veranstalter:
DRSC

19.06.2020

Top Start Thema Dokumente
3 08:00 nicht öffentlich -
4 09:30 CSR-Berichterstattung

Im ersten der insgesamt drei Teile des Tagesordnungspunkts informierte der DRSC-Mitarbeiterstab den FA über den Stand der Arbeiten, die sich aus dem Auftrag des BMJV ergeben. Gegenstand dieser Information war die Horizontalstudie über die praktische Umsetzung des CSR-RUG und die Vorbereitung der Einbindungsveranstaltungen.

Der zweite Teil dieses TOP hatte die Konsultation „Renewed Finance Strategy“ der Europäischen Kommission (KOM) zum Gegenstand. Dem FA wurde der Entwurf der Stellungnahme an die KOM vorgelegt. Der FA stimmte dem Text der entworfenen Antworten grundsätzlich zu, bat jedoch den Mitarbeiterstab um geringfügige Anpassungen der Antworten zur Frage 14 und zur Frage 15, soweit dies im Rahmen der vorgegebenen Zeichenanzahl möglich und sinnvoll erscheine. Der in der Antwort zu Frage 14 erwähnte Satz von Leistungsindikatoren, soll mit „minimum disclosure“ attribuiert werden. Ferner soll die Antwort zu Frage 15 kurz das hohe Ambitionsniveau behandeln. Der FA beschloss, für diese Änderungen keine erneute Befassung anzusetzen.

Im dritten Teil von TOP 4 informierte der DRSC-Mitarbeiterstab den FA über die Inhalte des von den Europäischen Aufsichtsbehörden erarbeiteten Entwurfs eines fachlichen Regulierungsstandards zu den Angabepflichten der Finanzmarktteilnehmer gemäß Offenlegungs-VO (2019/2088). Insbesondere erörterte der FA die in diesem RTS-Entwurf „ESG-Disclosures“ enthaltenen Indikatoren zur Darstellung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen. Der RTS-Entwurf sieht einen Satz von 32 Indikatoren vor, welche von den Finanzmarktteilnehmern angegeben werden sollen. Dies wurde vom FA mit Blick auf die Abwesenheit einer Wesentlichkeitskonditionierung kritisiert. Ferner seien im RTS-Entwurf weder eine stichhaltige Begründung noch ein konzeptioneller Rahmen für die Auswahl der Indikatoren zu erkennen. Zudem kritisierte der FA, dass aus der zugrundeliegenden Level-I-VO (Offenlegungs-VO) derartig umfangreiche Berichtspflichten nicht ersichtlich waren, die nun per Level-II-VO geschaffen werden sollen. Der FA beschloss, eine Stellungnahme zu ausgewählten Fragen des Konsultationsdokuments abzugeben. Die Frist für etwaige Eingaben läuft am 1. September ab.

5 14:00 Überarbeitung Anwendungshinweis 3 (IFRS)

Der Gemeinsame FA diskutierte den Vorschlag der Geschäftsstelle sowie die vorläufigen Beschlüsse des IFRS-FA, den derzeitigen Anwendungshinweis 3 (IFRS) mittelfristig umfassend zu überarbeiten und zu erweitern (Q2).

Der Gemeinsame FA stimmte dem bisherigen vorläufigen Vorschlag, die Überarbeitung und Erweiterung mittelfristig vorzunehmen, einstimmig zu. In diesem Zuge wird konkretisiert, dass mittelfristig bedeute, dass eine inhaltlich überarbeitete und ergänzte Fassung des Anwendungshinweises zum Geschäfts- oder Kalenderjahresende 2020 nicht realistisch sei und auch nicht angestrebt werde (Q5).

Dies wird durch den weiteren Beschluss des Gemeinsamen FA unterstrichen, demzufolge der künftige Anwendungshinweis Bilanzierungsfragen und entsprechende Antworten sowohl für die IFRS- als auch für die HGB-Bilanzierung enthalten solle (Q3).

Die Mitglieder des IFRS-FA bestätigen ferner ihren früheren Beschluss, eine rein redaktionell angepasste Fassung des Anwendungshinweis 3 unmittelbar zu finalisieren und zu veröffentlichen. Der für diese Sitzung vorliegenden Entwurfsfassung wird ohne Ergänzungs- oder Änderungsvorschläge zugestimmt. Da alle Änderungen rein redaktionellen Charakter haben, sei eine etwaige Konsultation entbehrlich (Q1, 4).

Zusätzliche Dokumente

Titel Datum
Ergebnisbericht
08.07.2020