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4 | 09:00 | nicht öffentlich | - |
5 | 10:00 |
Interpretationsaktivitäten
Der FA FB wurde über die Themen und Beschlüsse aus der IFRS IC-Sitzung im Juni 2022 informiert. Zu den vier endgültigen Agendaentscheidungen hatte der FA keine fundamentalen Anmerkungen. Lediglich zu IAS 37 gab es aus dem FA eine Rückfrage zur Abgrenzung des diskutierten Falls von anderen, ähnlichen Sachverhalten. Im Kontext der Entscheidung zu IFRS 17 (annuity contracts) wurde die frühere Kritik zum Zeitpunkt der Entscheidung – kurz vor Erstanwendung von IFRS 17 – aufgegriffen, und der FA begrüßte die entgegenkommende Auslegung des Staff bzgl. des Zeitraums für eine etwaige Umsetzung dieser Agendaentscheidung. Zur vorläufigen Agendaentscheidung betreffend IFRS 17/IAS 21 (multiple currency contracts) gab es aus dem FA einzelne Anmerkungen, die zunächst die Brisanz des Themas und der vorläufigen Schlussfolgerung des IFRS IC unterstrichen. Ferner wurde geäußert, dass die IFRS IC-Klarstellung zur ersten (similar risk) und zur zweiten Teilfrage (denomination currency) nachvollziehbar und hilfreich sind, da sie keine Methode explizit ausschließen und somit die praktische Umsetzung nicht einengen. Angesichts dieser Äußerungen soll eine zustimmende Stellungnahme zum Thema IFRS 17/IAS 21 übermittelt werden. Ein weiteres, vom IFRS IC diskutiertes Thema betrifft die Anwendung von IAS 21 und IAS 29. Hierzu hatte der FA angesichts des noch vorläufigen Diskussionsstands im IFRS IC keine Anmerkungen. |
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6 | 12:30 |
DRS 21 Zuwendungen/Zuschüsse
Der Tagesordnungspunkt wurde auf die Juli-Sitzung verschoben. |
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7 | 14:00 |
Vorbereitung ASAF Meeting vom Juli 2022
Der FA FB wurde über die Themen der bevorstehenden ASAF-Sitzung (11./12. Juli 2022) informiert und um Meinungsäußerung insb. zu den in den ASAF-Sitzungsunterlagen gestellten Fragen gebeten. Eingangs wurden die im Rahmen der IASB Redeliberations zum Goodwill and Impairment-Projekt vorgeschlagenen Angaben erörtert. Der Vorschlag, die Anzahl der Unternehmenszusammenschlüsse (BCs), für die bestimmte Angaben erforderlich sind, zu reduzieren, würde nach Ansicht des FA FB keine der in den Rückmeldungen benannten praktischen Bedenken ausräumen, da die verbleibenden, zu berichtenden BCs diejenigen seien, auf welche sich die praktischen Bedenken der Unternehmen/Ersteller vordergründig bezögen. Dennoch wurde der Vorschlag von einigen Mitgliedern des FA FB als verfolgenswert angesehen, da er durch den Verzicht auf spezifische Angaben für weniger wichtige BCs zumindest eine gewisse Erleichterung bieten würde. Es wäre dann jedoch notwendig, das richtige Niveau zu finden, um berichtspflichtige BCs, z.B. „signifikante“ BCs, festzulegen, wobei eine höhere Schwelle als „wesentlich“ gelten sollte. In Bezug auf in Erwägung gezogene Ausnahmeregelungen bekundete der FA FB Sympathie dafür, dass Unternehmen unter bestimmten Umständen von der Offenlegung spezifischer Informationen befreit werden könnten, z.B. wenn die Erlangung der Informationen unmöglich oder unverhältnismäßig aufwändig sei oder wenn die Offenlegung der Informationen negative Auswirkungen auf das Unternehmen haben könnte. Als bester Weg, die Absicht des IASB zu transportieren, wurden illustrative Beispiele für anwendbare Umstände angesehen. Zum DRM-Projekt wurde aus dem FA geäußert, dass eine Befassung im Detail bisher und auch derzeit nicht sinnvoll ist, solange kein stabiler oder gar endgültiger Diskussionsstand seitens des IASB erreicht wurde. Sollte dies erreicht sein, regt der FA an, dass die Befassung zunächst in der DRSC-AG „Finanzinstrumente“ stattfindet. Die Frage zur ASAF-Sitzung, ob Eigenkapital in der Zinsrisikosteuerung einbezogen wird und deshalb in einem Bilanzierungsmodell zu berücksichtigen wäre, wird von FA-Mitgliedern vorläufig bejaht – was aber im Detail deutlich zu differenzieren sein wird. Zum FICE-Projekt hatte der FA keine Anmerkungen. Zu den Erkenntnissen des IASB aus dem PIR IFRS 9 (Teil 1) und dem daraus resultierenden Änderungsprojekt zum Zahlungsstromkriterium bei FI mit ESG-Elementen äußerte sich der FA positiv. Das Ansinnen des IASB, für die wichtigsten klärungsbedürftigen Anwendungsfälle jetzt Standardanpassungen zu erarbeiten, wird vollständig begrüßt. Zum konkreten Vorgehen des IASB wurden allerdings einzelne Bedenken geäußert, da befürchtet wird, dass die Erarbeitung von etwaigen Standardänderungen bzgl. Zahlungsstromkriterium bei FI mit ESG-Elementen nicht schnell genug voranschreiten könnte. Hinsichtlich des im Rahmen des Projekts Angabevorschriften in den IFRS – Ein Pilot-Ansatz vom IASB erwogenen „middle ground approachs“ merkte der FA an, dass dieser als ein probater Mittelweg, der insb. die Bedenken von Abschlusserstellern berücksichtigt, erscheine. Die in der ASAF-Sitzungsunterlage genannten Alternativen einer Einstellung des Projekts oder einer Finalisierung mit nur begrenzten Änderungen stellen nach Ansicht des FA keine realistischen Handlungsoptionen dar. Die im Rahmen des Projekts Primary Financial Statements erwogenen Zusatzangaben zur Aufgliederung bestimmter Aufwendungen nach Kostenarten auf die Funktionskosten beurteilte der FA kritisch. Zu kritisieren sei insb., dass die gegenwärtigen Überlegungen in ihrer Detailtiefe deutlich über das Aggregations-/Disaggregationsniveau einer GuV im Gesamtkostenverfahren hinaus gehen. Der FA unterstützte daher das Vorhaben des IASB, zu den gegenwärtigen Vorschlägen einen Outreach durchzuführen. Anzuregen sei, dass sich diese Aktivitäten nicht nur auf die Umsetzbarkeit der Vorschläge aus Sicht von Abschlusserstellern, sondern auch auf den Nutzen für Abschlussadressaten richten sollten. Im Hinblick auf die gegenwärtigen Überlegungen des IASB zur Definition von ungewöhnlichen Erträgen und Aufwendungen bekräftigte der FA seine kritische Position, dass eine umfassende Definition nur schwer gelingen könne. Der FA lehnte daher das Vorhaben des IASB, eine Definition von ungewöhnlichen Erträgen und Aufwendungen zu entwickeln, weiterhin ab. Zum Standardentwurf Subsidiaries without Public Accountability: Disclosures führte der FA aus, dass im Hinblick auf die Anwendbarkeit der Standardentwurfs für deutsche Tochterunternehmen zum einen die Indossierungsfähigkeit, und zum anderen die jeweilige Umsetzung der Mitgliedstaatenwahlrechte der IAS-Verordnung in nationales Recht entscheidend seien. Abschließend informierte sich der FA zum Stand der Überlegungen des IASB zur Überarbeitung des IFRS for SMEs. |
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8 | 15:45 |
EFRAG DP Better Information on Intangibles
Der FA FB finalisierte seine Stellungnahme zum DP. Erörterungen zum Fragenkatalog des DP waren bereits Gegenstand der vierten, fünften und sechsten Sitzung des FA FB am 18. März, 29. April und 13. Mai 2022. Schwerpunkt der Erörterungen auf der aktuellen Sitzung bildeten die Inhalte des Anschreibens. Der FA FB beschloss, im Anschreiben die Notwendigkeit einer kohärenten, konsistenten und integrierten Berichterstattung über immaterielle Werte explizit hervorzuheben. Eine Verknüpfung mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung wurde als äußerst wichtig herausgestellt. Der FA FB beschloss darüber hinaus die Forderung, weitere Aktivitäten des EFRAG-Projekts mit den finalen CSRD-Bestimmungen und künftigen ESRS sowie den Aktivitäten von IASB und ISSB abzustimmen, in das Anschreiben aufzunehmen. Hiermit einher geht der Appell, divergierende Anforderungen zu vermeiden. Weitere Befassungen mit der Berichterstattung über immaterielle Werte zeichnen sich mit Blick auf die CSRD, die Überarbeitung des Practice Statement „Management Commentary“, das künftige Forschungsprojekt des IASB zu immateriellen Vermögenswerten und insb. auch die Nachhaltigkeitsberichterstattung ab. |
Titel | Datum |
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02.08.022 |