69. Sitzung IFRS-FA

Datum:
05.09.2018 - 05.09.2018
Start:
10:30 Uhr
Ort:
DRSC Geschäftsstelle
Veranstalter:
DRSC

05.09.2018

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1 10:30 nicht öffentlich -
2 12:45 Entwurf DRSC-Interpretation 1 – Bilanzierung von ertragsteuerlichen Nebenleistungen nach IFRS

Der IFRS-FA verabschiedete einstimmig die DRSC Interpretation 4 (IFRS) Bilanzierung von ertragsteuerlichen Nebenleistungen nach IFRS.

Vor der Verabschiedung der Interpretation diskutierte der IFRS-FA die – teilweise kritischen – Anmerkungen in den Stellungnahmen zu dem am 16. Juli 2018 veröffentlichten Entwurf einer DRSC Interpretation (IFRS) Nr. 1 intensiv.

Im Einzelnen wurden die in den Stellungnahmen geäußerten Argumente gegen die Anwendung von IAS 37 auf die Bilanzierung von steuerlichen Nebenleistungen gewürdigt. Im Ergebnis bestätigte der Fachausschuss seine Ansicht, dass gemäß des IFRS-Regelwerks für den deutschen Steuerrechtsrahmen kein Spielraum bestünde, diese Leistungen nach IAS 12 oder IAS 37 zu bilanzieren. Die Anwendung von IAS 37 sei stattdessen die korrekte Auslegung der einschlägigen IFRS-Vorschriften.

Der IFRS-FA stimmte dabei den Kommentatoren dahingehend zu, dass diese Auslegung diverse Konsequenzen für die Bilanzierungspraxis zur Folge haben kann, etwa ggf. eine uneinheitliche Behandlung von steuerlichen Nebenleistungen in einem IFRS-Konzernabschluss, in den ausländische Gesellschaften einbezogen werden.

Hinsichtlich der Übergangsvorschriften bestätigte der IFRS-FA die im Entwurf vorgeschlagene Vorgehensweise, eine bislang von der Interpretation abweichende Bilanzierung durch ein Unternehmen als einen Methodenwechsel nach IAS 8 darzustellen.

Um den Entscheidungsprozess des IFRS-FA zu verdeutlichen, beschloss er, seine Schlussfolgerungen zu den Rückmeldungen in den Stellungnahmen in einem separaten Papier zusammenzufassen. Der Entwurf dieses Papiers soll in der nächsten Sitzung des IFRS-FA besprochen werden. Die Veröffentlichung des Papiers wird für Oktober 2018 angestrebt.

Der Text der verabschiedeten Interpretation entspricht im Wesentlichen dem Entwurf mit einigen wenigen redaktionellen Änderungen in den Tz. 8, 10 und B7. Ferner wurden in der Begründung in Tz. B6 die Sätze 5 und 6 gestrichen.

Im Nachgang der Sitzung wurde ferner der Erstanwendungszeitpunkt dergestalt festgelegt, dass die Interpretation für Geschäftsjahre (und damit für Jahresabschlüsse) einschlägig sei, die am oder nach dem 1.1.2018 beginnen.

3 14:15 IASB DP/2018/1 Financial Instruments with Characteristics of Equity (FICE)

In Fortsetzung der Befassung mit dem IASB-Diskussionspapier (DP) Financial Instruments with Characteristics of Equity informierte sich der IFRS-FA über den Inhalt der Kapitel 4 und 5 und erörterte die vom IASB aufgeworfenen Fragen. Dabei berücksichtigte der Fachausschuss auch die vorläufigen Ansichten der EFRAG in deren Stellungnahmeentwurf.

Die Konkretisierung des bevorzugten Ansatzes für dessen Anwendung auf freistehen-de Derivate kritisierte der Fachausschuss als zu komplex. Die Mitglieder des Aus-schusses bemängelten wiederholt, dass die vom IASB vorgeschlagene Ablösung der IAS 32-Regeln durch ein neues – sehr abstrakt gefasstes – Klassifizierungsprinzip mit einer neuen Terminologie nicht überzeugend begründet sei und nicht notwendig er-scheine. Insbesondere sei das Wertkriterium bei der praktischen Anwendung auf Derivate über Eigenkapitalinstrumente sehr schwer zu operationalisieren.

Der IFRS-FA stellte sich zudem kritisch zum Vorschlag des IASB, die unter IAS 32 be-stehende Ausnahme für foreign currency rights issues unter dem bevorzugten Ansatz nicht fortzuführen. Grundsätzlich begrüßte Fachausschuss zwar die grundsätzliche Absicht des IASB, die Anzahl der Ausnahmen von einem Prinzip zu minimieren und stufte das im DP präferierte Klassifizierungsergebnis „Fremdkapital“ als konzeptionell logische Folge des bevorzugten Ansatzes ein.

Allerdings sei es fraglich, ob die Gründe, die seinerzeit zur Einführung der Ausnahme in IAS 32 geführt hatten, nunmehr nicht länger vorlägen. Der IFRS berücksichtigte ferner den im DP beschriebenen Separatausweis von Derivaten, deren Wert nicht vollständig von Änderungen der verfügbaren ökonomischen Ressourcen abhängt. Hierdurch werde ein Teil der Informationsnachteile behoben, da Fremdkapital mit EK-Eigenschaften von sonstigem Fremdkapital getrennt wird.

Dennoch stellte der IFRS-FA im Ergebnis fest, dass die Einstufung von foreign currency rights issues als Fremdkapital nicht sachgerecht sei, da hierbei lediglich der Erwerb von neu zu emittierenden Stammaktien durch bestehende Stammaktieninhaber erleichtert bzw. ermöglicht werden soll, indem diese Inhaber die Aktien in ihrer jeweiligen Landeswährung zeichnen können.

Dem Vorschlag des IASB, Derivate über eigene EK-Instrumente nicht aufzuspalten, sondern in ihrer Gesamtheit zu betrachten, stimmte der IFRS-FA zu.

4 16:15 AcSB- Umfrage zum Draft Framework for Reporting Performance Measures

Der IFRS-FA diskutierte den Entwurf des kanadischen Standardsetzers (AcSB) für ein Rahmenkonzept zur Berichterstattung von finanziellen und nicht-finanziellen Leistungskennzahlen (Draft Framework for Reporting Performance Measures).

Erörtert wurde, dass der Entwurf sehr generische und bekannte Grundlagen guter Kommunikation von Finanzinformationen abbildet.

Der Fachausschuss stellte jedoch fest, dass das entworfene Rahmenkonzept wenige spezifische Vorgaben enthält und bezweifelte daher, dass der Entwurf einen wirksamen Einfluss auf die Berichterstattungspraxis ausüben und insbesondere als Grundlage für das Enforcement genutzt werden kann.

Der IFRS-FA diskutierte im Anschluss die Fragen des AcSB-Fragebogens zum entworfenen Rahmenkonzept und beschloss, die Antworten als Feedback an den AcSB zu kommunizieren.

5 17:15 Conceptual Framework - Update

Der Tagesordnungspunkt wird gestrichen und für die 70. IFRS-FA-Sitzung vorgesehen.

6 18:00 Sonstiges -

Zusätzliche Dokumente

Titel Datum
Ergebnisbericht
19.09.2018