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1 | 10:30 | nicht öffentlich | - |
2 | 12:45 |
Disclosure Initiative - Update
Der IFRS-FA wurde über den aktuellen Stand der IASB-Angabeninitiative informiert. Hierbei wurde vom Mitarbeiterstab erörtert, welche Teilprojekte vom IASB bereits ab-geschlossen wurden bzw. mit welchen Teilprojekten der IASB sich aktuell befasst. Im Fokus der Erläuterungen standen insbesondere die vorläufigen Entscheidungen des IASB auf Basis der Rückmeldungen zum IASB-Diskussionspapier Disclosure Initiative: Principles of Disclosure. Zudem wurde der IFRS-FA informiert, dass der IASB die Angabeanforderungen in zwei bestehenden Standards – IAS 19 und IFRS 13 – in einer Form von Pilotprojekt überprüfen wird und das Ergebnis in einem Konsultationsentwurf zur Anpassung der Angabeanforderungen münden soll. |
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3 | 13:45 |
Interpretationsaktivitäten - u.a. IFRS IC Juni
Der IFRS-FA diskutierte die Themen und Entscheidungen der Sitzung des IFRS IC vom Juni 2018. Der endgültigen Entscheidung zu IAS 7 sowie den beiden vorläufigen Entscheidungen betreffend IAS 23 wurde zugestimmt. Die vorläufige Entscheidung betreffend die Währungsumrechnung in Venezuela hingegen erwies sich als diskutabel. Trotz der Aussage des IFRS IC, dass IAS 21 hinreichend Klarheit biete, fehle die konkrete Antwort für den fraglichen Anwendungsfall. Die weitere Aussage des IFRS IC, dass ein offizieller Umrechnungskurs zu verwenden sei, außer er sei nicht beobachtbar, ließe für den fraglichen Sachverhalt nach Ansicht des IFRS-FA viel Auslegungsspielraum offen. Außerdem sei unklar, in welche Richtung die vom IFRS IC angekündigten Recherchen bzgl. IAS 21 gehen sollen. Der IFRS-FA hält es für nicht ratsam, diese Fragestellung mittels eines begrenzten Forschungsprojekts zu lösen. Insgesamt erscheint dieses Thema aus deutscher Sicht nur begrenzt lösungsbedürftig, da die maßgeblichen Fragestellungen von der Praxis bereits einer Lösung zugeführt wurden. |
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4 | 15:15 |
IFRS 17 Versicherungsverträge
Der IFRS-FA wurde über den aktuellen Stand sämtlicher Diskussionen zu IFRS 17 Versicherungsverträge unterrichtet. Insb. der Zeitplan bei EFRAG zur Erarbeitung des Entwurfs der Indossierungsempfehlung sowie die zunehmende Konkretisierung der dringlichsten Implementierungsfragen waren Gegenstand der Diskussion. In diesem Kontext hat der IFRS-FA die Problematik der CSM-Allokation für Verträge mit Investment-Services als einen der mutmaßlichen Schwerpunkte von Implementierungsfragen erkannt und vertiefend diskutiert. Dabei wird im Detail die schwierige Frage der Abgrenzung von Komponenten in einem Versicherungsvertrag herausgearbeitet. Nach Ansicht des IFRS-FA sollte sich das in IFRS 15 verankerte Grundprinzip auch hier wiederfinden. Die durchaus vorhandenen IFRS 17-Vorschriften, wann und unter welchen Bedingungen Komponenten von einem Versicherungsvertrag abzuspalten und dann nach einem anderen Standard zu bilanzieren sind, helfen aber für Versicherungsverträge mit Investmentkomponenten nicht weiter. Hier scheint eine Lösung im Wege einer spezifischen Auslegung von IFRS 17 nicht zweifelsfrei möglich. Der IFRS-FA will sich in seiner Oktober-Sitzung mit dem dann mutmaßlich vorliegen-den Entwurf der Indossierungsempfehlung sowie den Erkenntnissen aus der nächsten TRG-Sitzung befassen. |
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5 | 17:15 |
EFRAG DEA Amendments to the References to the Conceptual Framework in IFRS Standards
Der IFRS-FA befasste sich mit dem EFRAG-Indossierungsentwurf zur Aktualisierung der Querverweise auf das überarbeitete Rahmenkonzept für indossierte Standards. Einige Mitglieder des IFRS-FA äußerten Bedenken, dass durch die Aktualisierung der Querverweise eine Koexistenz von unterschiedlichen Definitionen von Vermögenswert und Schuld in aktuellen Standards und Rahmenkonzept entstehe, die wenig hilfreich für das Verständnis der IFRS-Vorgaben sei. Zudem könnten sich aus der Koexistenz verschiedener Definitionen neue Fragestellungen bei der Schließung von Regelungs-lücken gem. IAS 8 ergeben. Auch der Mix aus Querverweisen auf unterschiedliche Rahmenkonzepte wird nicht als hilfreich angesehen. Gleichwohl erkannte der IFRS-FA an, dass eine vollständige Aktualisierung aller Querverweise sowie die Angleichung aller Definitionen an das neu überarbeitete Rahmenkonzept für bereits indossierte IFRS nicht zweckmäßig erscheine, da dies unmittelbare Auswirkungen auf die IFRS-Bilanzierung implizieren würde und somit einen geregelten due process erforderte. Auf eine Aktualisierung der Querverweise gänzlich zu verzichten, wurde vom IFRS-FA als nicht weniger problematisch gesehen. In Abwägung der verschiedenen Aspekte entschied der IFRS-FA, dass die Bedenken gegenüber einem Mix aus Querverweisen auf unterschiedliche Rahmenkonzepte aufgrund der praktisch sehr begrenzten Implikationen nicht ausreichen, um sich gegen den Indossierungsentwurf auszusprechen. |
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6 | 09:00 |
IASB DP/2018/1 Financial Instruments with Characteristics of Equity (FICE)
Der IFRS-FA wurde über die Kapitel 1 bis 3 des im Juni 2018 veröffentlichten IASB Diskussionspapiers (DP) Financial Instruments with Characteristics of Equity zur Klassifizierung von Ansprüchen gegen das berichtende Unternehmen in Eigen- und Fremdkapital (EK und FK) informiert. Der IFRS-FA stimmte der Analyse des IASB zu den mit IAS 32 Finanzinstrumente: Ausweis verbunden Problemen und deren Ursachen vorläufig zu, hatte jedoch Bedenken, dass diese Themen vollständig durch Standardsetzungsaktivitäten beseitigt wer-den können. Zwar ließen sich durch Änderungen an IAS 32 Informationsdefizite bzgl. jener Ansprüche gegen das Unternehmen beheben, die EK- und FK-Merkmale aufweisen. Ferner könne der IASB in gleicher Weise die offensichtlichen Regelungslücken bei aktuell bestehenden Graubereichen, z.B. bei Put-Optionen über Anteile nichtbeherrschender Gesellschafter oder bedingten Wandelanleihen schließen. Allerdings sei fraglich, ob damit – wie auch mit der Entwicklung eines neuen Klassifizierungsprinzips – sämtliche Strukturierungsmöglichkeiten nachhaltig beseitigt werden können. Zusätzlich stellte der IFRS-FA fest, dass eine Dichotomie, wie vom IASB bevorzugt, bei der bestehenden Vielfalt von Finanzinstrumenten stets kompromissbehaftet sein wird. Der Fachausschuss bekräftigte seine Ansicht, dass die ausführliche Analyse und de-taillierte Entwicklung eines neuen Klassifizierungsprinzips, welches im Ergebnis und unter Einbindung verschiedener Ausnahmen im Wesentlichen zu den gleichen Ergebnissen gelangt wie IAS 32, nicht erforderlich und nicht verhältnismäßig erscheint. Davon abgesehen beurteilte der IFRS-FA den bevorzugten Ansatz des IASB als nur teil-weise sinnvoll. Zwar fand Bedingung (a) Unterstützung durch den IFRS-FA, Bedingung (b) wurde jedoch in unterschiedlicher Weise kritisiert. So sei deren Sinnhaftigkeit im Diskussionspapier nicht überzeugend erläutert. Gleiches gelte für die in IAS 32 geregelte FK-Eigenschaft „Pflicht zur Ausgabe einer variablen Anzahl eigener EK-Instrumente“. Als einen wesentlichen Grund hierfür benannte der Fachausschuss den Perspektivenwechsel innerhalb der Prinzipien (sowohl in IAS 32 als auch im bevorzugten Ansatz): Während Bedingung (a) klar von der Unternehmensperspektive ausginge, stelle Bedingung (b) die Perspektive des Investors stärker heraus, was nach Ansicht des IFRS-FA nicht konsistent sei. Ferner stellte der IFRS-FA fest, dass die FK-Einstufung einer unkündbaren Anleihe mit kumulativen, fixierten Beträgen nach dem bevorzugten Ansatz (EK nach IAS 32) vor dem Hintergrund der im Rahmenkonzept postulierten going-concern-Prämisse nicht sinnvoll erscheint. Der Fachausschuss kritisierte den bevorzugten Ansatz auch in Bezug auf die Einstufung von Ansprüchen gegen das Unternehmen mit asymmetrischer Beteiligung des Inhabers am Residualwert des Unternehmens. Nach Besprechung der Kapitel 1 bis 3 durch den Fachausschuss sei unklar, zu welcher Einstufung der bevorzugte Ansatz in diesem Fall führt. Schließlich diskutierte der IFRS-FA die vom IASB vorgeschlagene Ausnahmeregelung für bestimmte kündbare Instrumente. Er sprach sich grundsätzlich gegen eine Änderung der Klassifizierung solcher Ansprüche aus, übte jedoch Kritik in unterschiedlicher Hinsicht: Wenn der IASB die Abwesenheit eines EK-Anspruchs für problematisch hält (wie in Tz. 3.35ff des DP beschrieben), dann sollte hierfür keine Ausnahme geschaffen werden, sondern der Klassifizierungsansatz um ein Prinzip erweitert werden, welches sicherstellt, dass zumindest ein Anspruch gegen das Unternehmen EK ist. Diese Diskussion müsse jedoch auch vor dem Hintergrund des IAS 32 geführt werden, weil die Ausnahme in IAS 32 nicht dazu führe, dass sämtliche Unternehmen EK aus-weisen. Gleichzeitig offenbare sich hierbei auch die Schwäche des bevorzugten Ansatzes, der ebenso wie IAS 32 nicht ohne Ausnahme oder Hinzunahme einer dritten Bedingung sicherstellt, dass die in IAS 32.16A und 16B beschriebenen Ansprüche als EK ausgewiesen werden. |
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7 | 11:00 |
Anwendungsfragen des IAS 33 hinsichtlich der Berücksichtigung von Vorzugsaktien gem. § 138 AktG ff
Der IFRS-FA befasste sich mit zwei von der DPR vorgelegten Anwendungsfragen des lAS 33 Ergebnisse je Aktie zur Berücksichtigung von Vorzugsaktien gem. § 138 AktG ff. Dabei ging es zum einen um die Pflicht zur Ermittlung eines Ergebnisses je Vorzugsaktie im Allgemeinen und zum anderen um die Ermittlung des Ergebnisses je Aktie bei einer Kapitalerhöhung oder erstmaligen Ausgabe von Vorzugsaktien im Speziellen. Im Ergebnis ist der IFRS-FA der Auffassung, dass IAS 33 zu den beiden Fragestellungen hinreichend eindeutig ist, räumt jedoch ein, dass die daraus resultierende Anwendung des Standards nicht notwendigerweise die Informationsbedürfnisse der Investoren ausreichend widerspiegelt. Der IFRS-FA kommt deshalb überein, dass der DRSC dies dem IASB zur Kenntnis bringen sollte, um dort ggf. Aktivitäten hin zu einer Klarstellung oder Anpassung von IAS 33 zu erreichen. |
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8 | 12:00 | Sonstiges |
Titel | Datum |
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10.08.2018 |