67. Sitzung IFRS-FA

Datum:
04.06.2018 - 05.06.2018
Start:
10:30 Uhr
Ort:
DRSC Geschäftsstelle
Veranstalter:
DRSC

04.06.2018

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1 10:30 nicht öffentlich -
2 12:00 IASB ED/2018/1 Änderungen an IAS 8 Accounting Policies, Changes in Accounting Estimates and Errors

Der IFRS-FA diskutierte den vorgelegten DRSC-Stellungnahmeentwurf zum IASB ED/2018/1 Accounting Policy Changes (Proposed amendments to IAS 8).

Die Grundaussage der DRSC-Stellungnahme besteht in der Ablehnung der IASB-Vorschläge nur für solche Änderungen, die sich aus den Agendaentscheidung des IFRS IC ergeben. Diese Grundaussage wurde durch den IFRS-FA in der Sitzung bestätigt. Hinsichtlich Argumentationsaufbau und Gewichtung in der Argumentationskette wurde von den Mitgliedern des IFRS-FA allerdings angeregt, den Ton der Stellungnahme insgesamt positiver zu formulieren, ohne die Grundaussage zu verwässern.

Nach Überarbeitung des Stellungnahmeentwurfs durch den Mitarbeiterstab soll die Fertigstellung und Verabschiedung der finalen Stellungnahme im Umlaufverfahren durchgeführt werden.

3 13:45 EU-Aktivitäten - Fitness check on public reporting by companies in the EU

Am Nachmittag des ersten Sitzungstags setzte der IFRS-FA seine Befassung mit dem Fragebogen der EU-Kommission zur Eignungsprüfung des Rechtsrahmens zur Unternehmensberichterstattung (Fitness check on the EU framework for public reporting by companies) fort.

Der Fachausschuss bestätigte seine ablehnende Haltung zum Vorstoß der EU-Kommission, verabschiedete IFRS Standards im Zuge der Indossierung zu ändern. Auch kritisierte der IFRS-FA die zum großen Teil stark zielgeleiteten Fragen der Kommission. So sei z.B. fraglich, ob die IFRS nachhaltige und langfristige Investitionen verhindern, wie im Fragebogen suggeriert.

In Bezug auf die branchenspezifischen Bilanzierungsregeln für Banken und Versicherer konzedierte der IFRS-FA, dass Unterschiede aufgrund von Mitgliedstaatenwahlrechten bestünden. Ferner sei auch anzuerkennen, dass die Bank- und die Versicherungs-Bilanzrichtlinie nicht an sämtliche Entwicklungen der Bilanzrichtlinie angepasst wurden. Die daraus resultierenden Herausforderungen seien indes nicht gravie-rend genug, um kurz- bis mittelfristig Änderungen an diesen Richtlinien vorzunehmen, so die Ansicht des IFRS-FA.

Der Vorschlag, alle Banken und Versicherer zur IFRS-Bilanzierung zu verpflichten, wird abgelehnt.

Zur CSR-Richtlinie nahm der IFRS-FA eine verhalten positive Haltung ein. Leitend hier-für war auch der Umstand, dass nach lediglich einem Berichtszyklus zu wenige Erfahrungen gesammelt werden konnten, um eine seriöse und fundierte Beurteilung abgeben zu können. Zudem müsse den berichtspflichtigen Unternehmen deutlich mehr Zeit zugestanden werden, um eine Berichtspraxis zu entwickeln. Nach Ansicht des IFRS-FA sei die Definition des Begriffs „Unternehmen von öffentlichem Interesse“ zu über-denken, weil dadurch zu viele kleine Finanzdienstleister in den Anwendungsbereich gerieten, ohne dass erkennbar sei, wem dies nütze.

Ferner arbeitete der Fachausschuss heraus, dass der EU-Rechtsrahmen kein grundsätzliches Hindernis für eine integrierte Berichterstattung darstelle. Hierbei käme es allerdings ganz wesentlich darauf an, wie genau dieser Begriff verstanden werde. So sei es durchaus fraglich, ob Berichte nach den Vorstellungen des IIRC die Berichtsanforderungen des EU-Rechts erfüllen würden. Integriertes Berichten sei zudem nicht um der Art des Berichtens wegen als vorteilhaft einzuschätzen; vielmehr sei das integrierte unternehmerische Denken die entscheidende Grundlage für eine integrierte Berichterstattung. Dies scheine die EU-Kommission jedoch zu verkennen, schlussfolgerte der IFRS-FA.

In Bezug auf die Digitalisierung der Unternehmensberichterstattung bekräftigte der Fachausschuss seine grundsätzlich positive Haltung. So könne eine elektronische strukturierte Berichterstattung nach einer einheitlichen Taxonomie eine Reihe von Vorteilen mit sich bringen (z.B. Reduktion der Kosten auf Seite der Adressaten, bleibende bzw. steigende Relevanz der Unternehmensberichterstattung durch erleichterten Zugriff auf die Informationen). Leitend für die dennoch kritischen Beantwortungen der Fragen im Konsultationsdokument war jedoch der aktuelle bzw. absehbare Stand der Umsetzung in Europa, zu dem der Fachausschuss bereits in vorherigen Befassungen eine kritische Position eingenommen hatte.

05.06.2018

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4 09:00 IFRS 17 Versicherungsverträge

Der IFRS-FA wurde über den aktuellen Stand sämtlicher Diskussionen zu IFRS 17 Versicherungsverträge unterrichtet.
Zunächst erhielt der IFRS-FA einen Überblick über die Themen und Erkenntnisse der jüngsten TRG-Sitzung sowie der DRSC-AG-Sitzung. Hierbei wurden offene Fragen zur CSM-Auflösung und der Bestimmung von Deckungseinheiten als Schwerpunkt hervorgehoben. Insbesondere ist hierbei fraglich, inwieweit Investment Services bei der Verteilung der CSM zu berücksichtigen sind. Diese Frage betrifft sowohl den Zeitraum der CSM-Allokation als auch deren Aufteilung auf ggf. verschiedene Services. Zudem stellt sich die Frage, ob dies für Verträge mit und ohne direkter Überschussbeteiligung (davon hängt die Anwendung des sog. variable fee approach ab) gleichermaßen oder unterschiedlich auszulegen ist. Dieser Themenkomplex gilt unter den Versicherungsunternehmen einvernehmlich als einer mit dem größten Umsetzungsaufwand, was eine unzumutbar negative Kosten-Nutzen-Relation bedeutet. Dies erscheint als hinreichender Grund, das Thema als eines der „top issues“ gegenüber dem IASB zu kommunizieren.

Der IFRS-FA arbeitet gemeinsam mit der DRSC-AG daran, die Themen mit dem größten Umsetzungsaufwand oder aber Klarstellungsbedarf (ggf. potenziellem IFRS 17-Anpassungsbedarf) im Sinne „top issues“ zu identifizieren. Neben dem Thema „CSM-Allokation“ wurden in der Vergangenheit bereits zwei Themen als erhebliche Umsetzungsherausforderung mit deutlich negativem Kosten-Nutzen-Verhältnis und daher potenziellem Anpassungsbedarf erkannt:

(1) die „Bilanzierung von Rückversicherungsverträgen“, hier insb. die teils asymmetrische Bilanzierung im Vergleich zu Erstversicherungsverträgen, und

(2) die „Aggregationsebene von Versicherungsverträ-gen“ für Zwecke des Bilanzausweises.

Ergänzend hierzu wurde dem IFRS-FA aus der DRSC-AG das Thema „Abrechnungsverbindlichkeiten/-forderungen“ als weitere Umsetzungsherausforderung mit deutlich negativem Kosten-Nutzen-Verhältnis vorgestellt. Hier stellt sich die Frage, ob sichere und bereits fällige Aus-/Einzahlungen aus Versicherungsverträgen als eigene Forde-rung oder Verbindlichkeit ausgewiesen werden können, da dies in der Praxis nur so möglich erscheint. Der IFRS-FA sieht auch hierin ein Thema mit erheblichen Umsetzungsherausforderungen.

Der IFRS-FA bat die AG erneut, im weiteren Verlauf der Diskussion von Anwendungsfragen diejenigen hervorzuheben, bei denen die größten Umsetzungsprobleme beste-hen bzw. bei denen sich am deutlichsten Bedarf für Klarstellungen oder ggf. Anpassungen abzeichnet.
Schließlich wurde der Zeitplan bei EFRAG zur Vorbereitung der Indossierungsempfehlung dargelegt und erörtert.

5 11:00 Interpretationsaktivitäten – u.a. IFRS IC Meeting Mai

Der IFRS-FA diskutierte die Themen und Entscheidungen der Sitzung des IFRS IC vom Mai 2018.

Die Antwort zur IAS 37-Frage sieht der Fachausschuss kritisch. Die Feststellung, dass keine Eventualität vorliegt (daher in jedem Falle ein Vermögenswert existiert, mutmaß-lich auf Basis des IFRS-Rahmenkonzepts), teilt der IFRS-FA nicht uneingeschränkt. Zudem ist das Thema von größerer Tragweite, da es hier faktisch um die Bilanzierung einer Art von Vorauszahlung handelt, wobei viele weitere Arten von Vorauszahlungen mutmaßlich derselben Ansatzfrage unterliegen. Der IFRS-FA will sich hierzu mittels Stellungnahme kurzfristig äußern. Dabei soll aber noch geprüft werden, ob sich der IASB in seiner kommenden Sitzung – wie vom IFRS IC erwünscht – auch mit diesem Thema befasst. Ggf. sind dessen neuere Erkenntnisse nochmals zu würdigen, ehe die Stellungnahme finalisiert wird.

Die Diskussion des IAS 21-Themas wird in der nächsten Sitzung vertieft, da das IFRS IC seinerseits im Juni dieses Thema nochmals aufgreifen und vertiefen will.

6 12:45 Bilanzierung von steuerlichen Nebenleistungen nach IFRS

Der IFRS-FA erörterte den ersten Entwurf einer DRSC-Verlautbarung zur Bilanzierung von steuerlichen Nebenleistungen nach IFRS.

In den Anwendungsbereich des Entwurfs fallen steuerliche Nebenleistungen i.S.d. § 3 Abs. 4 AO, sofern sie sich auf Ertragsteuer i.S.d. IAS 12 beziehen.

Der Fachausschuss stimmte inhaltlich den im Entwurf formulierten Regelungen zu. Insbesondere bestätigte der IFRS-FA seine Sichtweise hinsichtlich der Anwendung von IAS 37 auf die steuerliche Nebenleistungen i.S.d. § 3 Abs. 4 AO. Die Bilanzierung nach IAS 12 scheide aus, da nach Auffassung des IFRS-FA diese steuerlichen Nebenleistungen die Definition von Ertragsteuern nach IAS 12.2 nicht erfüllten.

Hinsichtlich der Art der Verlautbarung beschloss der IFRS-FA, eine Interpretation i.S.d. § 342 Abs. 1 Nr. 4 HGB mit dem Titel „Bilanzierung von ertragsteuerlichen Nebenleistungen nach IFRS“ herauszugeben. Der Entwurf der Interpretation soll durch den IFRS-FA im Umlaufverfahren finalisiert und anschließend mit dem IASB abgestimmt werden.

Die öffentliche Konsultation zum Entwurf soll voraussichtlich im Juli beginnen.

7 14:45 IDW RS HFA 50 - neue Module

Der IFRS-FA erörterte die Entwürfe zweier Module zu IFRS 3, welche die IDW-Modulverlautbarung RS HFA 50 ergänzen sollen. Der IFRS-FA erachtete die vom IDW für die jeweiligen Sachverhalte bzw. Fallkonstellationen erarbeiteten Würdigungen zur sachgerechten bilanziellen Abbildung als zutreffend. Eine formelle, schriftliche Stellungnahme wird aufgrund der eher redaktionellen Anmerkungen nicht als notwendig erachtet. Die Anmerkungen des IFRS-FA sollen dem IDW stattdessen durch den zu-ständigen Projektmanager telefonisch übermittelt werden.

8 15:45 Sonstiges

Zusätzliche Dokumente

Titel Datum
Sitzungsbericht
20.06.2018