6. Sitzung HGB-FA

Datum:
01.11.2012 - 02.11.2012
Start:
09:30 Uhr
Ort:
DRSC Geschäftsstelle
Veranstalter:
DRSC

01.11.2012

Top Start Thema Dokumente
1 09:30 nicht öffentlich -
2 11:00 Überarbeitung DRS - DRS 7 Konzerneigenkapital und Konzerngesamtergebnis

Der HGB-FA setzt die Erörterungen zur Änderung des DRS 7 Konzerneigenkapital und Konzerngesamtergebnis fort. Zunächst werden die einzelnen Kategorien des Eigenkapitals, differenziert nach Personenhandelsgesellschaften und Kapitalgesellschaften, diskutiert. Dabei wird dem Grundsatz besondere Bedeutung beigemessen, dass die einzelnen Kategorien von Eigenkapital jeweils mit denen der Konzernbilanz gem. §§ 298 Abs. 1 i.V.m. 266 HGB übereinstimmen.

Anschließend werden die Sachverhalte erörtert, die zur Veränderung der auszuweisenden Salden der einzelnen Kategorien des Eigenkapitals führen können. Weiterhin wird vorläufig beschlossen, dass der zukünftige Standard in seiner Struktur sowohl die Spezifika von Personenhandelsgesellschaften als auch von Kapitalgesellschaften berücksichtigen soll.

3 13:15 Überarbeitung DRS - DRS 2 Kapitalflussrechnung

Der HGB-FA diskutiert mögliche bzw. notwendige Ergänzungen und Änderungen an DRS 2 Kapitalflussrechnung.

In diesem Zusammenhang erörtert der Fachausschuss insbesondere die Problematik der Abgrenzung des Finanzmittelfonds sowie die grundsätzlichen Gliederungsaspekte der einzelnen Zahlungsmittelzu- und -abflüsse.

Im Einzelnen werden die speziellen Ausweisfragen des Cashflows aus der laufenden Geschäftstätigkeit, aus der Investitionstätigkeit und aus der Finanzierungstätigkeit diskutiert.

4 15:00 Entwicklung neuer Standards - Immaterielle Vermögensgegenstände

Der HGB-FA diskutiert einzelne Themenvorschläge, die im Rahmen eines neuen Standards zu immateriellen Vermögensgegenständen (IVG) zu adressieren sind. Themenvorschläge, die die Unterstützung des Fachausschusses finden, sollen in einen Gliederungsaufriss für einen solchen Standard zu IVG einfließen, der in einer der nächsten Sitzungen vorgestellt wird.

In diesem Zusammenhang sollen insbesondere solche Fragestellungen aufgegriffen werden, die sich in Bezug auf IVG bei Unternehmenserwerben stellen.

02.11.2012

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7 09:00 Sonstiges - DRS 20 Konzernlagebericht und DRS 16 (2012) Zwischenberichterstattung

In Folge der turnusmäßig vor der Bekanntmachung neuer Standards stattfindenden Prüfung durch verschiedene Bundesressorts wurden in Abstimmung mit dem Bundesministerium der Justiz nicht-materielle Änderungen an DRS 20 und DRS 16 (2012) vorgenommen.

In Bezug auf die in diesem Zusammenhang an DRS 20 Konzernlagebericht vorgesehenen Änderungen ist insbesondere darauf hinzuweisen, dass die Regelungen bzgl. der Erklärung zur Unternehmensführung (§ 289a HGB) im Standard nicht in Fettdruck dargestellt (DRS 20.K224 – K231) und fünf weitere Begriffe im Standard definiert werden (Embedded Value Ansatz, Kumulrisiko, Optionsrisiko, Risikokapital und Risikokapitalallokation). An DRS 16 Zwischenberichterstattung in der Fassung vom 14. September 2012 (DRS 16 (2012)) wurden einige redaktionelle Anpassungen vorgenommen.

Die Mitglieder des HGB-FA stimmen den vorgeschlagenen Änderungen an DRS 20 und DRS 16 (2012) zu. Darüber hinaus beschließt der Fachausschuss, DRS 16 Zwischenberichterstattung vom 5. Mai 2008, geändert durch Artikel 3 des Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandards Nr. 5 (DRÄS 5) vom 5. Januar 2010 (BAnz Nr. 27a vom 18. Februar 2010) (DRS 16 (2010)), aus formalen Gründen aufzuheben, da an seine Stelle DRS 16 (2012) tritt.

5 09:15 IASB RfI Comprehensive Review of the IFRS for SMEs

Dem HGB-FA wird der Entwurf einer Stellungnahme zum IASB Request for Information zum Comprehensive Review of the IFRS for SMEs vorgelegt. Der Entwurf basiert auf den Diskussionen vorangegangener FA-Sitzungen. Nach Ansicht des HGB-FA gibt der Entwurf in adäquater Form die Diskussion und das Meinungsbild im FA wieder. Einzelne Fragen werden weiter ins Detail gehend erörtert und punktueller Ergänzungsbedarf identifiziert.

Insbesondere hinsichtlich der Frage zur planmäßigen Abschreibung von immateriellen Vermögenswerten (inklusive des Geschäfts- oder Firmenwerts), die über zehn Jahre gemäß IFRS for SMEs abzuschreiben sind, sofern sich die geplante Nutzungsdauer nicht verlässlich bestimmen lässt, soll die finale Version der Stellungnahme stärker hervorheben, dass ein „Impairment-only“ Ansatz vom FA abgelehnt wird.

6 11:00 nicht öffentlich -

Zusätzliche Dokumente

Titel Datum
Sitzungsbericht
02.11.2012