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CSR reporting
Der Fachausschuss wurde über den Stand verschiedener Initiativen der Europäischen Kommission (KOM) informiert, die sich auf die Themengebiete Nachhaltigkeit und zukünftige Ausgestaltung der Unternehmensberichterstattung beziehen. Detaillierter befasste sich der FA mit der Konsultation der KOM zu einer erneuerten nachhaltigen Finanzstrategie (renewed sustainable finance strategy) und erörterte die Fragen der KOM mit Bezug zur Unternehmensberichterstattung. Ein wesentlicher Kritikpunkt des Fachausschusses war die wiederholte präjudizierende Frage nach Argumenten gegen die Anwendung der IFRS in Europa. In Frage 16 sind die Konsultationsteilnehmer aufgefordert, weitere Bereiche der IFRS zu benennen, welche die Erfassung und Messung von Klima- und Umweltrisiken behindern könnten. Der Fachausschuss bekräftigte seine Ansicht, dass Rechnungslegung kein Lenkungsinstrument für politische Ziele sei, sondern der Informationsvermittlung im Rahmen gesetzlicher und politischer Nebenbedingungen diene. Risiken seien grundsätzlich bei der Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu berücksichtigen, unabhängig davon, ob es sich um Klimarisiken oder andere Risiken handele. Die Entwicklung und Einrichtung eines gemeinsamen, öffentlich zugänglichen, unentgeltlichen Umweltdatenraums für ESG-Unternehmensinformationen wurde vom Fachausschuss grundsätzlich positiv beurteilt, da dies zu Erleichterungen für Ersteller und Nutzer führen werde, sofern die dort verfügbaren Informationen standardisiert und strukturiert vorliegen. Da aber für die nichtfinanzielle Berichterstattung derzeit weder Standards noch allgemein akzeptierte Grundsätze bzgl. Inhalt, Ermittlung und Struktur der Informationen existierten, sei es für die Befassung mit dem Datenzugang deutlich zu früh, argumentierte der Fachausschuss. Der Gemeinsame Fachausschuss erörterte ferner, ob die Taxonomie-VO bzw. die dort definierten Umweltziele die geschäftlichen Entscheidungen der Unternehmen beeinflussen bzw. beeinflussen werden. Soweit dies dem Fachausschuss ersichtlich sei, stünden die Unternehmen zurzeit am Anfang der Befassung mit der VO. Das DRSC wird als Nationaler Standardsetzer zu dieser Frage im Rahmen dieser Konsultation keine Stellung beziehen. Im Fachausschuss gab es unterschiedliche Ansichten zur Frage 4, ob Unternehmen verpflichtend darüber informieren sollten, inwiefern ihre Geschäftsstrategien zu den Zielen des Pariser Klima-Abkommens von 2016 beitragen. Einerseits seien die aufgrund des Abkommens Verpflichteten keine Unternehmen, sondern Staaten; außerdem erscheine die einseitige Fokussierung auf den Klimaschutz nicht angemessen. Andererseits besitze der Klimaschutz aktuell die höchste politische Priorität vor den anderen Nachhaltigkeitsthemen; zudem liege es faktisch auch in der Verantwortung der Unternehmen, zu den Pariser Klimazielen beizutragen. Der FA einigte sich auf eine Verneinung der Frage 4 und auf weitere Erläuterungen im Textfeld des Konsultationsbogens. Schließlich wurde der Fachausschuss auf die aktuelle Konsultation der Europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) zu ESG-Angaben hingewiesen. Gegenstand dieser Konsultation ist der Entwurf eines Fachlichen Regulierungsstandards (Regulatory Technical Standard – RTS) zu Inhalt, Methodik und Darstellung der Angaben nach der Offenlegungsverordnung (2019/2088), welche im Zuge des EU-Aktionsplans zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums verabschiedet wurde. Der Fachausschuss wird sich voraussichtlich im Juni mit dieser Konsultation befassen. |
Titel | Datum |
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07.06.2020 |