56. Sitzung IFRS-FA

Datum:
26.01.2017 - 27.01.2017
Start:
09:30 Uhr
Ort:
DRSC Geschäftsstelle
Veranstalter:
DRSC

26.01.2017

Top Start Thema Dokumente
1 09:30 nicht öffentlicher Teil -
2 13:15 IASB Forschungsprojekt FICE

Der IFRS-FA informiert sich über den Stand des IASB-Forschungsprojekts Financial Instruments with characteristics of equity. Fachliche Entscheidungen werden nicht getroffen. Einige Fachausschussmitglieder üben Kritik am Ansatz des IASB: Die ausführliche und detaillierte Entwicklung eines neuen Klassifizierungsprinzips, welches im Ergebnis und unter Einbindung verschiedener Ausnahmen im Wesentlichen zu den gleichen Bilanzierungsergebnissen gelangt, wie IAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung, sei nicht zwingend notwendig. Darüber hinaus erscheinen die Ideen des IASB im Hinblick auf zusätzliche Ausweisanforderungen (Unterklassen im Eigenkapital und im Fremdkapital) zwar im Grunde überlegenswert, allerdings sei nicht erkennbar, warum diese zusätzlichen Ausweisanforderungen nur unter einem ggf. neuen Klassifizierungsprinzip (und nicht unter dem bestehenden IAS 32) formuliert werden können. Der IFRS-FA wird sich voraussichtlich im April wieder mit dem Forschungsprojekt befassen.

3 14:15 Änderungen an IFRS 2 - weiteres Vorgehen

Der IFRS-FA wird über die im Juni 2016 vom IASB veröffentlichten Änderungen an IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung informiert. Im Fokus der Erörterung steht die Klarstellung des IASB in Bezug auf die Bilanzierung von in Eigenkapitalinstrumenten erfüllten Vergütungen, die Nettoerfüllungsmerkmale aufweisen. In Ländern mit progressivem Steuertarif kann es in der Praxis dazu kommen, dass die Anzahl der einbehaltenen Eigenkapitalinstrumente höher ist, als für die Lohnsteuerzahlung an die Finanzbehörde notwendig sind. Die aufgrund dessen an den Vergüteten zu zahlende Kompensation (im Wert der zu viel einbehaltenen Eigenkapitalinstrumente) fällt nach IFRS 2 nicht unter den Anwendungsbereich der neu geschaffenen Ausnahmeregelung. Da nach Ansicht des IFRS-FA die bilanzielle Abbildung der Kompensationszahlung nicht eindeutig aus dem Standardtext hervorgeht, strebt der IFRS-FA an, einen Anwendungshinweis zu erarbeiten. Dieser soll ein Zahlenbeispiel beinhalten, welches dem IFRS IC im Zuge der Beratungen über die Änderungen an IFRS 2 vorgestellt wurde. Der Fachausschuss beschließt, im ersten Schritt den Dialog mit Mitgliedern des IASB bzw. des IASB-Mitarbeiterstabs zu suchen. Der DRSC-Mitarbeiterstab wird beauftragt, ein entsprechendes Schreiben an den IASB vorzubereiten.

4 15:15 IASB ED Annual Improvements 2015-2017

Der IFRS-FA erörtert die im Entwurf der „Jährlichen Verbesserungen“ des Zyklus 2015-2017 enthaltenen Vorschläge für Standardänderungen an IAS 12, IAS 23 und IAS 28.

Der IFRS-FA begrüßt die vorgeschlagene Änderung von IAS 23 betreffend den Einbezug von spezifischen Fremdmitteln in die Ermittlung des allgemeinen Kapitalisierungszinssatzes. Aufgrund der Langlebigkeit der betroffenen Wirtschaftsgüter präferiert der IFRS-FA die prospektive Anwendung der IAS 23-Änderung.

Ferner befürwortet der IFRS-FA die vorgeschlagene Klarstellung von IAS 12 hinsichtlich des Ausweises von ertragssteuerlichen Konsequenzen aus Dividendenzahlungen. Der IFRS-FA hält jedoch weitere Klarstellungen für notwendig, um eine echte Verbesserung des Standards zu erzielen. Konkret scheint die (notwendige) Unterscheidung, ob/wann die den Dividenden zugrundeliegenden Geschäfte und Transaktionen ergebniswirksam sind (als Bedingung für einen ergebniswirksamen Ausweis der Steuereffekte) weiterhin stark ermessensbehaftet und somit schwierig.

Der vorgeschlagenen Änderung von IAS 28 bezüglich des Zusammenwirkens der Wertminderungsvorschriften von IAS 28 und IFRS 9 in Bezug auf long-term interests stimmt der IFRS-FA dem Grunde nach zu, sieht aber auch hier Nachbesserungsbedarf. Insbesondere gilt es aus Sicht des IFRS-FA klarzustellen, wie eine etwaige Allokation zu erfolgen hat (etwa wenn ein nach IAS 28 ermittelter Wertminderungsbetrag den Beteiligungsbuchwert übersteigt) und wie buchhalterisch vorzugehen ist, wenn sowohl nach IAS 28 als auch nach IFRS 9 ein Wertminderungsbetrag zu erfassen wäre. Insbesondere würde das in der IFRS IC-Diskussion verwendete Beispiel helfen und sollte die Änderungsvorschriften ergänzen.

Der IFRS-FA plant, seine Stellungnahme im Umlaufverfahren zu verabschieden.

5 17:15 IASB Versicherungsverträge - Update

Der IFRS-FA wird über die aktuellen Entwicklungen des Versicherungsprojekts sowohl hinsichtlich der Anpassungen an IFRS 4 als auch in Bezug auf IFRS 17 informiert. Konkret beschäftigt sich der IFRS-FA mit den Vorschlägen zur Aggregationsebene für die Anwendung von IFRS 17 sowie mit dessen Übergangsregelungen. Der IFRS-FA beabsichtigt, sich in den künftigen Sitzungen regelmäßig – in Vorbereitung auf das Indossierungsverfahren – mit dem Projekt auseinanderzusetzen.

6 17:15 nicht öffentlicher Teil -

27.01.2017

Top Start Thema Dokumente
11 08:00 TCFD – Klimabezogene finanzielle Angaben

Dem IFRS-FA werden die Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) vorgestellt. Diese von den G20 initiierte Arbeitsgruppe hatte am 14. Dezember 2016 das Dokument Recommendations of the Task Force on Climate-related Financial Disclosures sowie begleitende Leitlinien zur öffentlichen Konsultation herausgegeben. Der IFRS-FA diskutiert die Inhalte dieser Dokumente und entwickelt den Inhalt einer schriftlichen Stellungnahme an die Task Force. Flankierend dazu soll der Online-Fragebogen der Task Force durch das DRSC beantwortet werden.

Im Grundsatz steht der Fachausschuss positiv zum Motiv der Initiative: Unternehmen und andere Organisationen sollten die Veränderung der globalen klimatischen Bedingungen und die Gegenmaßnahmen der Politik unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf die eigene wirtschaftliche Lage beachten und das unternehmerische Verhalten entsprechend daran ausrichten.

Allerdings erscheinen nach Ansicht des IFRS-FA die Forderungen der TCFD nicht zwingend dazu geeignet, Verhaltensänderungen (bei Unternehmen und bei deren Kunden) herbeizuführen. Dazu sind regulatorische und gleichzeitig sanktionsbewehrte Maßnahmen besser geeignet, da diese das Verhalten der Unternehmen und anderer Organisationen direkter und somit verlässlicher beeinflussen als Transparenzregeln. Weiterhin spricht sich der IFRS-FA dagegen aus, die von der Task Force entwickelten Angaben in die reguläre Finanzberichterstattung aufzunehmen, da die Menge der Informationen ein Ausmaß erreichen würde, das die Entscheidungsnützlichkeit der Finanzberichterstattung konterkariert.

Der IFRS-FA kritisiert ferner die Definition der Primäradressaten durch die Task Force. Diese nimmt besonderen Bezug auf Versicherungsunternehmen mit der Begründung, dass diese letztlich von klimabedingten Schadenrisiken am stärksten betroffen seien. Insbesondere in Verbindung mit der Forderung, die klimabezogenen Informationen in die Finanzberichterstattung einzubetten, entsteht durch eine von aktuellen Konventionen abweichende Definition der Primäradressaten die Unsicherheit, ob innerhalb der Finanzberichterstattung unterschiedliche Interessen für bestimmte Bilanzierungskonventionen zu beachten sind. Dieser Konflikt sollte nach Ansicht des IFRS-FA unbedingt vermieden werden.

6 09:00 nicht öffentlicher Teil - Forts. -
7 11:00 EFRAG Draft Endorsement Advices - Annual Improvements 2014-2016/ amend IAS 40/ IFRIC 22

In Vorbereitung auf das Indossierungsverfahren erörtert der IFRS-FA die IFRIC Interpretation 22 betreffend IAS 21, den Sammeländerungsstandard Annual Improvements to IFRSs 2014-2016 Cycle sowie die Änderungen an IAS 40 bezüglich Transfers of Investment Property, welche alle im Dezember 2016 vom IASB veröffentlicht wurden. Der IFRS-FA begrüßt die für alle drei Themen erwartete positive Indossierungsempfehlung.

8 12:45 Primary Financial Statements – Projektumfang

Der IFRS-FA wird über das neue IASB-Forschungsprojekt Primary Financial Statements informiert. Inhalt der Sitzung sind die vorläufigen Entscheidungen des IASB zum Umfang des Forschungsprojekts. Hierfür wird der IFRS-FA zunächst über die Hintergründe für das neue Forschungsprojekt informiert. Im Anschluss werden die einzelnen Fragestellungen beleuchtet, die der IASB mit dem Projekt adressieren möchte. Diese werden mit Verbesserungsvorschlägen verglichen und erörtert, die der IASB bereits in einem früheren Projekt Financial Statements Presentation erarbeitet hatte. Abschließend wird der IFRS-FA über den vom IASB zeitlich angestrebten Konsultationsverlauf informiert sowie mögliche Schnittstellen mit anderen laufenden IASB-Projekten aufgezeigt.

Obwohl der IASB seine Forschungsarbeiten für das neue Projekt grundsätzlich auf Darstellungsfragen für die Ergebnis- und die Kapitalflussrechnung begrenzt und noch keine vorläufigen Entscheidungen getroffen hat, bezweifeln einzelne FA-Mitglieder, dass es sich in dem Forschungsprojekt nur um marginales Facelifting handelt. Zudem wird erörtert, dass die Erwartungshaltung von EU-Regulatoren, insbesondere im Kontext neuer Vorgaben für Gliederungsschemas und der Darstellung von alternativen Leistungskennzahlen, als hoch einzuschätzen ist. Fachliche Entscheidungen werden vom IFRS-FA nicht getroffen.

9 13:45 EFRAG pro-active Projekte – Überblick

Der IFRS-FA erhält in dieser Sitzung einen Überblick über die aktuellen und geplanten Aktivitäten zu proaktiven Projekten bei EFRAG, welche sich im Wesentlichen aus der EFRAG-Agendakonsultation ergeben haben. Ergänzend werden dem IFRS-FA ausgewählte Arbeitspapiere zu den einzelnen Projekten von Sitzungen des EFRAG Board und TEG vorgestellt.

10 14:45 IASB Rate Regulated Activities – Projektstand

Der IFRS-FA erhält einen Überblick über die aktuellen Aktivitäten des IASB im Rahmen des umfassenden Forschungs- bzw. Standardsetzungsprojekts zu preisregulierten Geschäftsvorfällen (Rate-regulated Activities) und erörtert den Bedarf für eine neuerliche Tätigkeit der diesbezüglichen DRSC-Arbeitsgruppe. Fachliche Entscheidungen werden nicht getroffen.

12 15:45 nicht öffentlicher Teil -

Zusätzliche Dokumente

Titel Datum
Sitzungsbericht
13.02.2017