Top | Start | Thema | Dokumente |
---|---|---|---|
1 | 09:30 | nicht öffentlicher Teil | - |
2 | 11:30 |
Interpretationsaktivitäten
Der IFRS-FA setzt die Diskussion ausgewählter Themen aus der vergangenen IFRS IC-Sitzung fort. Angesichts des aktuellen Diskussionsstand beim IASB und IFRS IC zu den beiden IFRS 9-bezogenen Themen sieht der IFRS-FA hierzu derzeit keinen Stellungnah-mebedarf. Zur vorläufigen Entscheidung des IFRS IC zu einem IAS 12-Sachverhalt will der IFRS-FA Stellung nehmen, stimmt darin aber der vom IFRS IC getroffenen Entscheidung grundsätzlich zu. |
|
3 | 13:00 |
IDW ERS HFA 48 – Einzelfragen der Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach IFRS 9
Der IFRS-FA erhält Kenntnis von den Inhalten, der Struktur sowie den Hintergründen des Entwurfs einer zweiten Fortsetzung von ERS HFA 48, betreffend Wertminderungen nach IFRS 9. Zudem wird erläutert, dass das IDW mit dem Entwurf keine vollständige Abhandlung aller Einzelaspekte des Wertminderungsmodells nach IFRS 9 vornimmt, sondern nur ausgewählte Fragen aufgreift, die bisher erhöhtes Diskussionspotenzial erkennen ließen. Im Weiteren wird darauf verwiesen, dass aus dem Kreis der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sowie von Regulatoren bekanntlich weitere Dokumente erarbeitet und veröffentlicht wurden, die sich mit der Konkretisierung der IFRS 9-Wertminderungsvorschriften befassen und somit mittelbare oder unmittelbare Anforderungen an die IFRS 9-Anwendung darstellen können (GPPC-Papier, BCBS 350 des Baseler Ausschusses, laufende EBA-Konsultation). In diesem Gesamtkontext erachtet der IFRS-FA die zweite Fortsetzung von ERS HFA 48 als ein Dokument mit eher wenigen Konkretisierungen oder gar Zusatzanforderungen. Dies würdigt der IFRS-FA positiv, auch wenn er die Frage nach dem Zusatznutzen stellt. Nach Vorstellung der einzelnen Abschnitte dieser zweiten Fortsetzung stellt der IFRS-FA fest, dass im Rahmen der weiteren Diskussion bzw. einer möglichen anschließenden Stellungnahme an das IDW drei Hauptaspekte thematisiert werden sollten:
Anhand dieser Hauptaspekte will der IFRS-FA seine Diskussion in der nächsten Sitzung fortsetzen und abschließen sowie dann über eine Stellungnahme |
|
4 | 14:30 |
Conceptual Framework
Der IFRS-FA wird zunächst über die vorläufigen Entscheidungen informiert, die der IASB auf Basis der Rückmeldungen zum Entwurf für ein überarbeitetes Rahmenkonzept seit April 2014 getroffen hat. Im Mittelpunkt stehen die vorläufigen Entscheidungen, die Änderungen gegenüber der Entwurfsfassung implizieren. Danach widmet sich der IFRS-FA der begrifflichen Abgrenzung von Vermögenswert und Schuld. Hierfür werden Fallbeispiele diskutiert, die der IASB-Mitarbeiterstab dem IASB in der Oktobersitzung präsentierte. Nach Ansicht verschiedener Mitglieder des IFRS-FA bestehen – mit Blick auf die Auslegung bestimmter Definitionskriterien in den genannten Fallbeispielen – weiterhin erhebliche Unklarheiten. Der IFRS-FA diskutiert insb. die Interpretation des Kontrollkriteriums die Interpretation zum „Ereignis der Vergangenheit“. Ebenso wird die Frage diskutiert, ob der IASB – entgegen seinen Sichtweisen im Projekt zum Rahmenkonzepts – in anderen aktuellen Projekten die rechtliche Durchsetzbarkeit einer Verpflichtung als Anforderung für die bilanzielle Erfassung einer Schuld manifestiert. Angesichts dieser offenen Fragen entscheidet sich der IFRS-FA dafür, seine Bedenken schriftlich an den IASB zu adressieren. |
|
5 | 15:30 |
EFRAG DEA IFRS 16 Leases
Der IFRS-FA diskutiert den Entwurf seiner Stellungnahme zu EFRAGs Konsultationsdokument im Rahmen der Übernahme von IFRS 16 in EU-Recht. Die Erörterung soll in der nächsten IFRS-FA-Sitzung fortgesetzt werden. Dabei sollen zudem die bis dahin vorliegenden Erkenntnisse aus den Antworten der deutschen Konstituenten berücksichtigt werden. |
|
6 | 16:30 |
EFRAG DEA Classification and Measurement of Share-based Payment Transactions (Amend to IFRS 2)
Dem IFRS-FA liegt der Entwurf der Indossierungsempfehlung von EFRAG sowie der Fragebogen für die Auswirkungsstudie zu den Änderungen an IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung vor. Der FA beschließt, dass das DRSC als Deutscher Standardsetzer einen eigenen Fragebogen an EFRAG übermittelt. Den Ausführungen von EFRAG wird zugestimmt. Zusätzlich ist nochmals darauf hinzuweisen, dass die Regelungen zu Nettoerfüllungsvereinbarungen in Ländern mit progressiven Einkommensteuersätzen die vom IASB intendierten Anwendungserleichterungen konterkarieren. Sofern eine kumulative Nacherfassung des Aufwands im Zeitpunkt der Ausgleichszahlung für zuviel einbehaltene Eigenkapitalinstrumente – wie vom IASB-Mitarbeiterstab in der IFRS IC-Sitzung im Juli 2015 vorgestellt – durch die neuen Regelungen in IFRS 2 implizit abgedeckt ist, erscheint der zusätzliche Bearbeitungsaufwand auf Seiten der Ersteller nach Ansicht des IFRS-FA vertretbar. |
|
7 | 17:30 | nicht öffentlicher Teil |
Titel | Datum |
---|---|
|
03.11.2016 |