Top | Start | Thema | Dokumente |
---|---|---|---|
1 | 09:30 | nicht öffentlicher Teil | - |
2 | 11:00 |
IDW ERS HFA 48 – Einzelfragen der Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach IFRS 9
Der IFRS-FA befasst sich erneut mit dem IDW ERS HFA 48 „Einzelfragen der Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach IFRS 9“ sowie dem mittlerweile erschienenen Entwurf einer Fortsetzung von ERS HFA 48 betreffend Hedge Accounting. Insbesondere werden die Erkenntnisse der DRSC-Arbeitsgruppe „Finanzinstrumente“ vorgestellt und anschließend vom IFRS-FA vertieft und gewürdigt. Der IFRS-FA diskutiert schwerpunktmäßig die Abschnitte zum Abgang finanzieller Vermögenswerte, zur Klassifizierung finanzieller Vermögenswerte und zum Hedge Accounting. Für einzelne Abschnitte in ERS HFA 48 wird mangels Abweichungen zwischen IAS 39 und IFRS 9 und aufgrund der nahezu unveränderten Regelungen in ERS HFA 48 im Vergleich zu RS HFA 9 bzw. 25 auf eine Erörterung verzichtet. Im Abschnitt 3.1. sieht der IFRS-FA Unklarheiten bei der Beschreibung, ob bzw. wie das Fremdwährungsrisiko im Zusammenhang mit der Beurteilung von Chancen und Risiken im Falle einer (Teil-)Übertragung finanzieller Vermögenswerte zu berücksichtigen ist und hält Formulierungsänderungen für notwendig. In Abschnitt 4.1. erscheinen die Ausführungen zur Signifikanz einzelner Verkäufe zum Zwecke der Beurteilung des Geschäftsmodells „Halten“ nicht zweckmäßig. Insbesondere ist unklar, welche bilanz- und GuV-relevanten Größen als Bezugsgrößen zweckmäßig sind. Hierzu wird eine geänderte Formulierung empfohlen, die der entsprechenden Regelung in IFRS 9 besser gerecht wird. Zu Abschnitt 6. hat der IFRS-FA keine Anmerkungen. Insgesamt wird festgestellt, dass die Ausführungen in ERS HFA 48 inhaltlich und begrifflich oftmals zwischen einer bankspezifischen und einer industriespezifischen Betrachtung wechseln, was den Lesefluss und – insbesondere für Nichtfinanzdienstleister – das Verständnis erschwert. Zudem wird kritisch angemerkt, dass wesentliche und konkretisierende Aussagen des ERS HFA 48 nur schwer erkennbar sind, da die Regelungen des IFRS 9 in ERS HFA 48 sehr umfangreich und detailliert reproduziert werden. Der IFRS-FA beschließt, eine Stellungnahme an das IDW zu übermitteln, in welcher die genannten Anmerkungen ausgeführt werden. |
|
3 | 13:00 |
Interpretationsaktivitäten
Der Tagesordnungspunkt wird auf die 52. Sitzung des IFRS-Fachausschusses verschoben. |
|
4 | 14:30 |
IASB ED/2016/1 Definition of a Business and Accounting for Previously Held Interests
Der IFRS-FA diskutiert erstmals die mit ED/2016/1 vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 3 und IFRS 11 betreffend die Definition eines Geschäftsbetriebs und die Bilanzierung zuvor gehaltener Anteile. Aus Sicht des IFRS-FA tragen die Vorschläge des IASB nicht dazu bei, Geschäftsbetriebe und Gruppen von Vermögenswerten zukünftig besser voneinander unterscheiden zu können. Die vorgeschlagenen Kriterien erscheinen insbesondere im Hinblick auf die im ED enthaltenen Beispiele unklar. Die vom IASB vorgeschlagenen Änderungen zur Klarstellung der Bilanzierung zuvor gehaltener Anteile erachtet der IFRS-FA dagegen als sachgerecht. Der IFRS-FA wird die Diskussion in der nächsten Sitzung auf Basis eines Stellungnahmeentwurfs fortsetzen. |
|
5 | 15:30 |
IASB Classification and Measurement of Share-based Payment Transactions (amend IFRS 2) - Endorsement
Der IFRS-FA wird über das Ergebnis der im Nachgang zur 50. Sitzung von der Geschäftsstelle vorgenommenen Konsultation zu den Klarstellungen an IFRS 2 in Bezug auf Nettoerfüllungsvereinbarungen informiert. Darüber hinaus erörtert der Fachausschuss die Bilanzierung von Ausgleichszahlungen an die Vergüteten, wenn sich die Anzahl einbehaltener Aktien ex post als zu hoch erweist. Das während der IFRS IC-Sitzung im Juli 2015 erörterte Beispiel des IASB Mitarbeiterstabs wird nicht einhellig unterstützt. Der Fachausschluss beschließt, EFRAG TEG schriftlich aufzufordern, nochmals die Regelungen zu Nettoerfüllungsvereinbarungen insbesondere vor dem Hintergrund zu diskutieren, dass es aufgrund progressiver Steuersätze zu schätzungsbedingten Abweichungen zwischen dem Wert einbehaltener Aktien und der an die Finanzbehörden entrichteten Lohnsteuerzahlung kommen kann. |
|
6 | 16:30 |
Überblick über proactive EFRAG-Projekte
Der IFRS-FA erhält in dieser Sitzung einen Überblick über die aktuellen und geplanten Aktivitäten zu proaktiven Projekten bei EFRAG, welche sich im Wesentlichen aus der EFRAG Agendakonsultation ergeben haben. Ergänzend werden dem IFRS-FA die letzten öffentlich verfügbaren Arbeitspapiere zu den einzelnen Projekten von Sitzungen des EFRAG Boards vorgestellt. |
|
7 | 17:15 | nicht öffentlicher Teil | - |
Titel | Datum |
---|---|
|
28.07.2016 |