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1 | 09:30 | nicht öffentlicher Teil | - |
2 | 10:30 |
IASB Annual Improvements 2010-2012
Gegenstand dieses Tagesordnungspunkts ist der am 3. Mai 2012 veröffentlichte ED/2012/1 Annual Improvements to IFRSs 2010-2012 Cycle, zu dem bis 5. September 2012 Stellungnahmen beim IASB eingereicht werden können. Die elf einzelnen Verbesserungsvor-schläge hatte der FA bereits in seiner Februar-Sitzung 2012 vorläufig erörtert. Der FA beabsichtigt, seine Stellungnahme an den IASB zu übermitteln. Der FA stimmt den einzelnen Änderungen in IFRS 2 zur Definition von Ausübungsbedingungen zwar grundsätzlich zu, weist jedoch auf eine zunehmende Komplexität dieses Standards hin. Den vorgeschlagenen Änderungen in IFRS 3 sowie den Folgeänderungen in IFRS 9 zur bilanziellen Abbildung bedingter Gegenleistungen im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen schließt sich der FA grundsätzlich an, hält jedoch fest, dass das gesamte Konzept der bedingten Gegenleistungen nicht nur in Bezug auf Unternehmenszusammenschlüsse, sondern durch den IASB grundsätzlich angegangen werden soll. Weiterhin schlägt der FA eine entsprechende Folgeänderung in IAS 39 sowie die Festlegung des Erstanwendungszeitpunkts auf den 1. Januar 2014 vor. Die in IFRS 8 neu eingeführten Angabepflichten bei Zusammenfassung von Geschäftssegmenten gem. IFRS 8.12 beurteilt der FA als zu umfassend und spricht sich gegen die vorgeschlagenen Angaben zu den quantitativen Kennzahlen aus. Zu den Änderungen in IFRS 13 äußert der FA grundsätzliche Bedenken an der Vorgehensweise des IASB, im Rahmen von Annual Improvement Process die Grundlagen für Schlussfolgerungen zu ändern, ohne eine korrespondierende Änderung am Standard vorzunehmen. Des Weiteren wird eine Querverbindung der vorgeschlagenen Änderung in IFRS 13 zur Diskontierung kurzfristiger Forderungen gemäß IASB-Standardentwurf Revenue from Contracts with Customers gesehen, worauf in der Stellungnahme an den IASB hingewiesen werden soll. Zum Änderungsvorschlag zu IAS 1 vertritt der FA die Auffassung, dass der für die Beurteilung der Langfristigkeit von Schulden bei Re-finanzierungs- oder Verlängerungsvereinbarungen verwendete Begriff „similar terms“ unklar ist. Der FA gibt die Empfehlung ab, weitere Klarstellungen hierzu herbeizuführen. Die Diskussion der Änderungen in IAS 12 soll in einer der nächsten IFRS-FA-Sitzungen fortgeführt werden. Die übrigen Änderungsvorschläge des IASB werden vom FA weitgehend unterstützt. Der FA beabsichtigt, die Diskussion des Entwurfs seiner Stellungnahme in der 7. IFRS-FA-Sitzung fortzusetzen. |
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3 | 12:45 |
IASB Leases
Wegen der für das zweite Halbjahr 2012 an-gekündigten Veröffentlichung des überarbeiteten Entwurfs (Re-Exposure) zur Leasingbilanzierung diskutiert der IFRS-FA zur eigenen Standortbestimmung wesentliche bisher von IASB und FASB im Rahmen der Redeliberations vorläufig gefasste Beschlüsse. Weiterhin sind Gegenstand der Debatte die aktuell von beiden Boards vorgeschlagenen, im Vergleich zum ED/2010/9 alternativen Ansätze zur Abbildung des zusammengesetzten Aufwands beim Leasingnehmer, bestehend aus
Im Rahmen der vorgeschlagenen Ansätze wurden von den Boards Alternativen aufgezeigt, um den sich gem. ED/2010/9 grundsätzlich über die Laufzeit eines Leasingvertrages abnehmend darstellenden Leasingaufwand gleichverteilt über die einzelnen Berichtsperioden anfallen zu lassen. Der IFRS-FA steht den alternativen Vorschlägen grundsätzlich offen gegenüber, lehnt aber eine dichotome Ausgestaltung der Aufwands-erfassungsregeln mehrheitlich strikt ab, da gerade die zweigeteilte Behandlung von Leasingverträgen (wie sie sich derzeit nach IAS 17 in einer Aufteilung in Operating– und Finance Leases darstellt) im Rahmen des Projekts Leases überwunden werden soll. Abschließend befasst sich der FA mit einer gesamtheitlichen Beurteilung des Projekts und dessen Fortschritt – vor allem vor dem Hintergrund diesbezüglich immer wieder geäußerter Kritik unter dem Stichwort „IAS 17 is not broken“. |
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4 | 14:15 |
Altersteilzeitregelungen nach IAS 19 (2011)
Zum vorgelegten überarbeiteten Entwurf eines Anwendungshinweises zur Bilanzierung von Aufstockungsverpflichtungen im Rahmen von Altersteilzeitregelungen nach IFRS befasst sich der IFRS-FA mit Hinweisen und Anregungen, die von der DRSC-Arbeitsgruppe „Pensions“ (AG) zur Sitzung vorgelegt wurden. Dem wesentlichen Vorschlag der AG zur Aufnahme von Ausführungen zu praktischen Erleichterungen vor dem Hintergrund des Wesentlichkeitsgrundsatzes schließt sich der IFRS-FA jedoch nicht an. Dies wird damit begründet, dass durch solche expliziten Hinweise fälschlich der Eindruck entstehen könnte, Aspekte der Vereinfachung und der Wesentlichkeit würden in Zusammenhang mit Bilanzierungsfragen zu ATZ einen höheren Stellenwert genießen, als das für andere Bilanzierungsfragen der Fall ist, da in den Verlautbarungen des DRSC solche ausdrücklichen Hinwiese üblicherweise nicht zur Verfügung gestellt werden. Im Rahmen der Sitzung blieb jedoch offen, ob in den US-GAAP entsprechend explizite Vereinfachungen kodifiziert sind; sofern dies der Fall ist, würde der FA seine diesbezügliche Position überdenken. In diesem Zusammen-hang wurde eine kurzfristige Klärung im Anschluss an die Sitzung vereinbart. Vorbehaltlich redaktioneller Anpassungen beabsichtigt der FA eine baldige Veröffentlichung des Entwurfs mit der Möglichkeit zur Stellungnahme durch fachlich interessierte Kreise. |
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5 | 15:15 |
Disclosure
Der IFRS-FA wird über den aktuellen Stand im proaktiven Disclosure Framework-Projekt von EFRAG (in Zusammenarbeit mit dem ANC und dem ASB) sowie einem korrespondierenden Disclosure Framework-Projekt des FASB informiert. Vor dem Hintergrund des erwarteten Diskussionspapiers von EFRAG wird erörtert, ob und in welcher Form das DRSC eine solche Publikation unterstützen kann. Mit Blick auf den fortgeschrittenen Status des EFRAG-Projekts erscheint eine inhaltliche Einbringung des IFRS-FA zum jetzigen Zeitpunkt unrealistisch. Gleichwohl sollte bei Vorlage einer finalen Entwurfsversion des Diskussionspapiers erörtert werden, ob eine gemeinsame Publikation in Betracht gezogen werden kann. Des Weiteren wird thematisiert, in welcher Form sich der IFRS-FA und das DRSC in die gegenwärtige Disclosure-Debatte aktiv ein-bringen könnten. Vor einer möglichen Konkretisierung entsprechender Projektarbeit erscheint es dem IFRS-FA notwendig, eine umfassendere Evaluierung bestehender Möglichkeiten vorzunehmen. Eine Anschlussdiskussion ist für die nächste FA-Sitzung geplant. |
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6 | 09:00 |
Bericht über das IFRS IC Meeting Mai
Herr Fladt berichtet über alle Entscheidungen im IFRSIC-Meeting vom Mai 2012. Dabei werden zunächst die beiden Themen hervorgehoben, zu denen jeweils am 31. Mai 2012 ein Interpretationsentwurf veröffentlicht wurde. Der IFRS-FA beschließt, beide Entwürfe zu erörtern und Stellungnahmen zu erarbeiten. Des Weiteren werden die drei vorläufigen Agenda-Entscheidungen bzgl.
thematisiert. Der IFRS-FA sieht derzeit keinen Bedarf, diese vorläufigen Entscheidungen zu vertiefen bzw. zu kommentieren. |
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7 | 09:45 |
Bericht der IFRS Trustees zur Überprüfung der Wirksamkeit des IFRSIC
Der IFRS-FA nimmt die wesentlichen Punkte des Trustee-Berichts zur Kenntnis. Es wird zugleich auf die revidierte Fassung des Due Process-Handbuchs verwiesen, die zurzeit zur Kommentierung vorliegt. Hierunter werden auch Änderungen in Bezug auf das IFRS IC, insb. zu Outreach-Aktivitäten und Verlautbarungsformen, thematisiert. |
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8 | 10:30 |
E-DRS 27 Konzernlagebericht
Dem IFRS-FA werden auf Basis einer Synopse die zum E-DRS 27 eingegangenen Stellungnahmen vorgestellt. Auf Basis dieser Informationen diskutiert der FA in Verbindung mit weiteren Erkenntnissen (z.B. aus der öffentlichen Diskussion am 19. März 2012 in Frankfurt/Main) folgende Themenbereichen:
Die Ergebnisse der Erörterungen dienen der Meinungsbildung im Vorlauf zu der gemeinsamen Sitzung von IFRS- und HGB-FA Ende Juli. Die Diskussion zu weiteren Themenbereichen des Entwurfs wird in der nächsten Sitzung des IFRS-FA Anfang Juli fortgeführt. |
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8 | 12:45 | E-DRS 27 Konzernlagebericht (Fort.) | |
9 | 14:45 |
Verlautbarungen
Der IFRS-FA befasst sich mit von ihm künftig zu erarbeitenden Verlautbarungen zu den IFRS in der Ausgestaltung von Interpretationen i.S.v. § 342 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 HGB einerseits und Anwendungshinweisen andererseits. Gegenstand von Interpretationen des IFRS-FA sollen Fragestellungen mit deutlich dominierendem nationalem Bezug sein, die durch das IFRSIC nicht in einer allgemeinverbindlichen Weise interpretiert werden können und zu denen der FA entsprechende Auslegungen in Absprache mit dem IFRS IC erarbeiten wird. Demgegenüber zeichnen sich Anwendungshinweise dadurch aus, dass sie keinen interpretierenden Charakter haben, sondern zu Fragestellungen in deskriptiver und klarstellender Form Unterstützung zur sachgerechten Anwendung der IFRS leisten, wobei auch Themen von nicht nur nationaler Relevanz Gegenstand dieser Verlautbarungen sein können. Auch im Rahmen der Erarbeitung von Anwendungshinweisen beabsichtigt der FA, in enger Abstimmung mit dem IFRSIC tätig zu werden. Weiterhin wird beschlossen, im Falle der vorläufigen Ablehnung von Themenvorschlägen zur Aufnahme in das Arbeitsprogramm des IFRS-FA der interessierten Öffentlichkeit die Möglichkeit zur Stellungnahme zu gewähren. Zu diesem Zweck wird im Rahmen des Ergebnisberichts zu einer Sitzung über vorläufige Ablehnungsbeschlüsse informiert – zu diesen vorläufigen Beschlüssen kann die interessierte Öffentlichkeit im Rahmen einer angemessenen Frist Stellung nehmen. Der FA wird im Rahmen einer nachfolgenden Sitzung unter Berücksichtigung eingegangener Stellung-nahmen einen endgültigen Beschluss fassen. |
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10 | 15:45 | nicht oeffentlicher Teil | - |
Titel | Datum |
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01.06.2012 |