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1 | 09:30 | nicht öffentlicher Teil | - |
2 | 11:30 | nicht öffentlicher Teil | - |
9 | 12:45 |
EU-Vorschlag für Richtlinie zur Offenlegung von Ertragsteuerinformationen
Der IFRS-FA diskutiert den Entwurf der DRSC-Stellungnahme an das BMJV zum Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zur Änderung der Bilanzrichtlinie im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen. Der IFRS-FA erkennt die hohe politische Bedeutung des Themas Steuergerechtigkeit und -transparenz an. Allerdings hält er das durch die Kommission gewählte Instrument – die Finanzberichterstattung – für ungeeignet, das übergeordnete Ziel der Bekämpfung von Steuervermeidung und aggressiver Steuerplanung zu erreichen. In seiner Stellungnahme an das BMJV wird sich das DRSC als ein Rechnungslegungsgremium auf die Aussagen fokussieren, die einen Zusammenhang mit der Finanzberichterstattung haben, und weniger auf makroökonomische Aspekte. Die Stellungnahme soll im Umlaufverfahren durch den IFRS-FA und HGB-FA gemeinsam finalisiert werden. |
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5 | 14:45 |
Versicherungsverträge – aktuelle Entwicklungen
Der IFRS-FA wird über die vom IASB im Mai 2016 abschließend getroffenen Entscheidungen zum ED/2015/11 informiert. Die Regelungen zum Ablaufdatum der gewährten Erleichterung beim Deferral Approach, die Erleichterungen für Investoren in assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen sowie die Bestimmung, die Verschiebung als auch den Overlay Approach ebenso für bestimmte erstmalig nach IFRS bilanzierende Unternehmen zu gestatten, werden vom IFRS-FA begrüßt. Die vom IASB beschlossene Verpflichtung zur Neubeurteilung bei Nutzung des Deferral Approaches wird nicht unterstützt, jedoch als unkritisch eingestuft. Insgesamt sieht der IFRS-FA in den vom IASB modifizierten Vorschlägen eine adäquate Lösung für die von der Versicherungsbranche aufgeworfene Problematik. |
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10 | 15:15 |
IASB-Standard Klarstellungen zu IFRS 15 – Endorsementprozess
Der IASB hat am 12. April 2016 den Änderungsstandard IFRS 15 Clarifications to IFRS 15 Revenue from Contracts with Customers veröffentlicht. Der IFRS-FA erörtert daraufhin die Möglichkeit zur Stellungnahme auf den diesbezüglichen Entwurf der Übernahmeempfehlung von EFRAG im EU-Indossierungsverfahren. Der IFRS-FA wird ferner über die aktuellen Entwicklungen aus der Gremienarbeit zu IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden sowie das gleichnamige Accounting Standards Update (ASU) 2014-09 (Topic 606) des FASB informiert. Zudem wird der IFRS-FA über die Erörterungen der 3. Sitzung des Anwenderforums zur Einführung von IFRS 15 informiert. |
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3 | 16:00 |
FEE-Papier zu Future of Corporate Reporting
Das FEE-Papier The Future of Corporate Reporting – creating the dynamics for change sowie die Vorbereitung der Stellungnahme an FEE ist Gegenstand dieses Tagesordnungspunkts. Der IFRS-FA erhält eine Zusammenfassung seiner bisherigen Diskussionen. Aufbauend auf dieser Zusammenfassung erörtert der Fachausschuss den Inhalt seiner Stellungnahme an FEE. Diese soll auch den Umstand berücksichtigen, dass innerhalb des IFRS-FA teilweise konträre Positionen in Bezug auf die von FEE entwickelte Argumentation bestehen. |
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6 | 09:00 |
KASB und AASB Joint research project Ac-counting Judgments on Terms of Likelihood in IFRS: Korea and Aus-tralia
Der IFRS-FA befasst sich mit dem Forschungsprojekt der Standardsetzer aus Korea (KASB) und Australien (AASB), welches die Interpretation der verschiedenen, in den IFRS verwendeten Termini für Wahrscheinlichkeiten zum Gegenstand hat. Ergebnis dieser Untersuchungen sind Handlungsempfehlungen, insbesondere an den IASB, hinsichtlich der Verwendung und Beschreibung verschiedener Termini für Wahrscheinlichkeitsabstufungen. Zu diesen Handlungsempfehlungen hatten KASB und AASB andere Standardsetzer um Übermittlung ihrer Ansichten gebeten. Im Grundsatz stimmt der IFRS-FA den vom Mitarbeiterstab entworfenen Antworten auf die Fragen von KASB und AASB zu. Zudem sollten die beiden Standardsetzer im weiteren Verlauf des Forschungsprojekts die praktischen Implikationen abweichender Interpretationen zu gleichen Termini berücksichtigen bzw. artikulieren. |
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7 | 09:45 |
Leasingverträge – ak-tuelle Entwicklungen
Der IFRS-FA wird über die aktuellen Entwicklungen seit der Veröffentlichung des IFRS 16 Leasingverhältnisse informiert. Dies bezieht sich insb. auf die Aktivitäten von EFRAG im Rahmen des Indossierungsverfahrens für IFRS 16. Dabei werden die in der Indossierungsempfehlung zu berücksichtigenden Themenbereiche vorgestellt und die dafür angestrebten Konsultationen und Feldtests skizziert. |
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8 | 10:45 |
Interpretationsaktivitäten - u.a. IFRS IC Meeting Mai
Der IFRS-FA erörtert die in der IFRS IC-Sitzung im Mai 2016 behandelten Themen und getroffenen Entscheidungen. Die vorläufige Entscheidung zu IFRS 9/IAS 39 sieht der IFRS-FA kritisch. Hier erscheine bedenklich, dass das IFRS IC die IFRS-Regelung für hinreichend klar halte und unter Erläuterung der konkreten Auslegung eine weitere Befassung mit dem Thema ablehne. Somit würde die bislang mögliche Auslegung des Standards eingeengt, mit der Konsequenz, dass eine bisherige Bilanzierung abweichend von der nun dargestellten Auslegung als fehlerhaft gelten würde. Der IFRS-FA hält es für sachgerechter, wenn das IFRS IC feststellte, dass bisher eine unklare Regelung (mit mehreren möglichen Lesarten) bestehe, für die künftig ein engeres Verständnis festgelegt werde – was formell aber auf eine Anpassung/Klarstellung des Standards hinauslaufen würde. Die vorläufige Entscheidung zu IAS 32 wird ebenfalls kritisch gesehen. Der Verweis auf das laufende IASB-Projekt gehe insofern ins Leere, als dort innerhalb der nächsten Jahre kein Abschluss, somit keine Antwort auf die Frage zu erwarten sei. Vielmehr sollte das IFRS IC darauf verweisen, dass bereits frühere Anfragen zu ähnlichen Sachverhalten an den IASB weitergeleitet, eine Lösungsfindung seitens des IASB jedoch bereits abgelehnt bzw. vertagt worden sei. Auch die vorläufige Entscheidung zu IFRIC 12 wird erörtert. Der IFRS-FA stellt wohlwollend fest, dass die in der DRSC-Eingabe aufgeworfenen Fragen und die hierin enthaltene Struktur so auch im IFRS IC vollständig abgearbeitet worden seien. Kritisch sieht der IFRS-FA einige Details im Wortlaut der vorläufigen Entscheidung. Der IFRS-FA will in seiner kommenden Sitzung die Diskussion hierzu vertiefen und dann entscheiden, ob und wie er diese gegebenenfalls kommentieren werde. Schließlich wird die endgültige Entscheidung zu IAS 39 betreffend Modifikationen kritisch erörtert. Der IFRS-FA lehnt ab, dass das Thema trotz Praxisrelevanz nicht weiterverfolgt werde. Es erscheine nicht befriedigend, dass das IFRS IC das Thema nicht abschließend an den IASB verweise; zudem sei kritisch zu sehen, dass der IASB in dieser Frage – wie auch zu ähnlichen Fragestellungen betreffend die Modifikation von finanziellen Vermögenswerten – stets eine ablehnende Haltung eingenommen habe. |
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11 | 12:15 | nicht öffentlicher Teil |
Titel | Datum |
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24.05.2016 |