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1 | 09:30 | nicht öffentlicher Teil | - |
2 | 11:00 |
IASB ED/2015/11 Applying IFRS 9 Financial Instruments with IFRS 4 Insurance Contracts (amend IFRS 4)
Der IFRS-FA erörtert erstmals den IASB-Entwurf ED/2015/11. Der FA befürwortet vorläufig die IASB-Vorschläge, d.h. akzeptiert sowohl die aufgeführten Beweggründe als auch den Vorschlag beider Lösungsansätze auf optionaler Basis. Zwar werden beide Ansätze nicht zwingend als gleichwertig angesehen, doch erscheint abhängig von Unternehmensspezifika teils der eine und teils der andere als Problemlösung sachgerecht. Insofern sollten beide Ansätze positiv votiert werden. Im Detail sieht der IFRS-FA sowohl beim deferral approach als auch beim overlay approach noch Diskussionspotenzial und Gestaltungsspielräume. Beim deferral approach identifiziert der IFRS-FA Klarstellungs- oder Änderungsbedarf bei der Definition des Quotienten zur Bestimmung der predominance: Der Zähler soll umfassender, der Nenner hingegen enger definiert werden. Es wird ferner aufgezeigt, dass die hierbei erforderliche Abgrenzung zwischen insurance contracts und investment contracts aufgrund von (vertraglichem) Gestaltungsspielraum schwierig ist. Zur Anwendung des Ansatzes auf reporting entity level sieht der IFRS-FA Argumente dafür (branchenübergreifende Vergleichbarkeit) und dagegen (level playing field für Versicherer untereinander). Letztlich ist beides abzuwägen. Der IFRS-FA spricht sich vorläufig für eine Anwendung auf reporting entity level aus, wie sie vom IASB vorgeschlagen wird. Schließlich hält der IFRS-FA die vorgeschlagenen Angabepflichten für diskutabel. Insb. die FV-Angabe nach ED.37A(c)) erscheint nicht zweckmäßig. Zwar bleibt unklar, ob diese zum Ziel hat, Informationen über eine „Als-ob-IFRS 9-Kategorisierung“ oder über eine Abweichung der Kategorisierung zwischen IAS 39 und IFRS 9 zu liefern; für beides würde die vorgeschlagene Angabepflicht jedoch unvollständige und somit nur eingeschränkt nützliche Informationen liefern. Zum overlay approach stellt der IFRS-FA fest, dass die Bedingung der „Zuordnung“ von Vermögenswerten zu Versicherungsverträgen zwar prinzipienbasiert, allerdings unscharf ist. Insgesamt wird diese prinzipienbasierte Regelung dennoch befürwortet. Der IFRS-FA hat die DRSC-Arbeitsgruppe „Versicherungen“ mit der Befassung mit dem IASB-Entwurf beauftragt; die DRSC-Stellungnahme wird im Anschluss daran per Umlaufverfahren oder per Telefonkonferenz finalisiert. |
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3 | 13:15 |
IFRS Taxonomy Due Process
Der IFRS-FA erörterte das von der ESMA veröffentlichte Konsultationspapier 2015/ESMA/1463 Consultation Paper on the Regulatory Technical Standards on the European Single Electronic Format (ESEF) zur Einführung eines einheitlichen elektronischen Berichtsformats für Jahresfinanzberichte in Europa. Ein besonderer Schwerpunkt der Diskussion lag auf den Vorschlägen zur Nutzung strukturierter Berichtsformate. Ferner behandelte der IFRS-FA das Konsultationsdokument IFRS Taxonomy™ Due Process, in welchem die IFRS-Stiftung Änderungen am Konsultationsprozess für XBRL und für die Entwicklung und die Pflege der IFRS-Taxonomie seitens des IASB vorschlägt. Es wurde entschieden, zu beiden Konsultationspapieren eine Stellungnahme des DRSC im Rahmen der jeweiligen Kommentierungsfristen im Umlaufverfahren zu verabschieden. |
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4 | 14:45 |
IASB ED/2015/8 Practice Statement Materiality
Der IFRS-FA erörtert den vom Mitarbeiterstab vorgelegten Stellungnahmeentwurf zu den IASB-Vorschlägen für ein IFRS Practice Statement bzgl. der Anwendung des Wesentlichkeitsgrundsatzes für IFRS-Abschlüsse. Der Fachausschuss verständigt sich auf die Sichtweise, dass in der Stellungnahme stärker betont werden sollte, dass das gewählte Format als IFRS Practice Statement für eine Hilfestellung bei der Anwendung des Wesentlichkeitsgrundsatzes nicht zweckmäßig erscheint. Die Publikation sollte vom IASB als unverbindliches Lehrmaterial erfolgen. Darüber hinaus erörtert der IFRS-FA mögliche Ergänzungen für die Leitlinien, die in der Stellungnahme zusätzlich zu adressieren sind. Eine überarbeitete Fassung der Stellungnahme soll dem IFRS-FA in der nächsten FA-Sitzung zur Verabschiedung vorgelegt werden. |
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5 | 16:30 |
Zwischenberichterstattung
Der IFRS-FA erörtert die notwendigen Anpassungen an DRS 16 Zwischenberichterstattung vor dem Hintergrund des geänderten Wertpapierhandelsgesetzes. Neben der Streichung sämtlicher Bezüge auf §37x WpHG sowie der Regelungen zu den Zwischenmitteilungen der Geschäftsführung bzw. Quartalsfinanzberichten spricht sich der FA für eine Umbenennung des Standards in DRS 16 Halbjahresfinanzberichterstattung aus. Der Entwurf des DRÄS 7 soll dem HGB-FA in seiner Sitzung im Februar 2016 vorgelegt werden. |
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6 | 09:00 |
IFRIC DI/2015/2 Foreign Currency Transactions and Advance Consideration
Der IFRS-FA setzt die Befassung mit dem Interpretationsentwurf DI/2015/2 Foreign Currency Transactions and Advance Con-sideration fort. Es wird der Entwurf der Stellungnahme des IFRS-FA an das IFRS Interpretations Committee erörtert. Der Fachausschuss stimmt grundsätzlich dem Inhalt des Entwurfs zu, weist jedoch darauf hin, dass die vorgeschlagene Vorgehensweise eine – jedoch nicht die einzig mögliche – Interpretation der Regelungen des IAS 21 ist, auf die im Interpretationsentwurf verwiesen wird. In Bezug auf den Erstanwendungszeitpunkt wird eine Anknüpfung an die entsprechenden Regelungen des IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden angeregt (Anwendung auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen), um den Umstellungsaufwand für die Ersteller zu minimieren. Der Entwurf der Stellungnahme des IFRS-FA soll im Umlaufverfahren finalisiert werden. |
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7 | 10:00 |
Interpretationsaktivitäten
Der IFRS-FA setzt seine Diskussion zu den in der IFRS IC-Sitzung vom November 2015 getroffenen vorläufigen Entscheidungen aus der Dezembersitzung fort und finalisiert seine Stellungnahme hierzu. Insbesondere die vorläufigen Agendaentscheidungen zu IAS 39 (Ausbuchung modifizierter Vermögenswerte), IAS 20 (Klassifizierung von erhaltenen Zuwendungen) sowie IAS 36 (Erzielbarer und Buchwert bei CGU) erscheinen dem Ausschuss kommentierungswürdig. |
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8 | 11:30 | nicht öffentlicher Teil |
Titel | Datum |
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08.01.2016 |