44. Sitzung Gemeinsamer Fachausschuss

Datum:
13.02.2025 - 13.02.2025
Start:
08:00 Uhr
Ort:
Videokonferenz
Veranstalter:
DRSC

13.02.25

Top Start Thema Dokumente
1 08:00 Draft RTS der ESMA zur Änderung der ESEF-VO

Der GFA befasste sich mit den Vorschlägen der ESMA zur Änderung der in der Dele-gierten Verordnung (EU) 2019/815 (ESEF-Verordnung) festgelegten technischen Regu-lierungsstandards (Regulatory Technical Standards, RTS). Die Vorschläge enthalten sowohl Vorschriften zur elektronischen Nachhaltigkeits- als auch zur elektronischen Finanzberichterstattung nach ESEF.

Zunächst wurde der GFA über die Vorschläge zur Verankerung der Verpflichtung zur Auszeichnung der Nachhaltigkeitsangaben (einschließlich der Taxonomieangaben) mit Hilfe von XBRL-Taxonomien in der ESEF-Verord-nung informiert. Der GFA erörterte insb. die phasenweise Einführung der Vorgaben zur Auszeichnung der Nachhaltigkeitsbericht-erstattung. Eine granulare Auszeichnung der narrativen Angaben zur Nachhaltigkeits-berichterstattung lehnte der GFA ab. Zudem sollte möglichst frühzeitig ein Review erfolgen, um klären zu können, ob neue und umfassendere Auszeichnungsvorschriften, die nach den Vorschlägen der ESMA in anschließenden Phasen (phased-in approach) eingeführt werden sollen, überhaupt notwendig sind.

Im Anschluss wurde der GFA über die Vorschläge der ESMA zur Überarbeitung des gegenwärtigen Ansatzes zur Auszeichnung der Anhangangaben eines IFRS-Konzernab-schlusses informiert.

Der GFA stellte fest, dass ESEF-Berichte derzeit von Abschlussadressaten kaum ge-nutzt werden, sodass der Nutzen des ESEF für Analysten und Investoren zu bezweifeln sei. In übergeordneter Hinsicht sei daher anzuregen, dass die ESMA zunächst eine Bestandsaufnahme des Nutzens und der Nutzung von ESEF durchführen sollte, auf Basis dessen Verbesserungsvorschläge – zugeschnitten auf den Bedarf der Nutzer des ESEF und unter Abwägung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses – entwickelt werden sollten.

Bei der Ableitung von Vorschlägen sollte auch die Nutzung neuer Technologien (insb. künstlicher Intelligenz) berücksichtigt werden. Gegenwärtig ist zu beobachten, dass auf künstlicher Intelligenz basierende Software bereits recht treffgenaue Ergebnisse in der Analyse von Geschäftsberichten liefern kann. Vor dem Hintergrund der gegenwärtig zu beobachtenden hohen Entwicklungsgeschwindigkeit von künstlicher Intelligenz sei da-von auszugehen, dass die künstliche Intelligenz in naher Zukunft genauso gute Ergebnisse erzeugen wird (wie eine taxonomische Auszeichnung unter ESEF). Auch vor diesem Hintergrund sei zu hinterfragen, ob die seinerzeit bei Einführung des ESEF im Jahr 2017 getroffene Entscheidung für das Format in Anbetracht der gegenwärtigen Marktbedürfnisse und des technologischen Umfelds unter Kosten-Nutzen-Abwägung weiter-hin Bestand hat.

Ferner verwies der GFA darauf, dass die Europäische Kommission in ihrem Arbeitspro-gramm für das Jahr 2025 die Bedeutung der Digitalisierung für die europäische Wettbewerbsfähigkeit betont. Daher sollte angeregt werden, eine grundsätzliche Bestandsauf-nahme zum Nutzen und zur Nutzung des ESEF-Formats durchzuführen.

Der GFA bat den DRSC-Mitarbeiterstab um den Entwurf einer Stellungnahme. Der GFA wird die Erörterung in seiner nächsten Sitzung fortsetzen.

Zusätzliche Dokumente

Titel Datum
Ergebnisbericht
18/03/2025