43. Sitzung IFRS-FA

Datum:
02.11.2015 - 03.11.2015
Start:
09:30 Uhr
Ort:
DRSC Geschäftsstelle
Veranstalter:
DRSC

02.11.2015

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1 09:30 nicht öffentlicher Teil -
2 11:30 Interpretationsaktivitäten

Der IFRS-FA erörtert und verabschiedet eine Stellungnahme an das IFRS Interpretations Committee, in der ausgewählte vorläufige Entscheidungen des IFRS IC aus dessen Septembersitzung kommentiert werden. Bei der Entscheidung über die verschiedenen IFRS 5-Sachverhalte wird kritisiert, dass einige Sachverhalte sofort entschieden, andere in ein künftiges umfassendes Projekt verschoben werden. Zudem wird bei der Frage der Darstellung von Transaktionen zwischen fortzuführenden und aufgegebenen Geschäftsbereichen das Zusammenwirken von IFRS 10 und IFRS 5 als problematisch angesprochen. Zur Entscheidung über die IAS 32-Frage wird festgestellt, dass die Ausbuchung einer finanziellen Verbindlichkeit nach IAS 39/IFRS 9 und die Ausbuchung einer Leistungsverpflichtung nach IFRS 15 unterschiedlichen Prinzipien unterliegen, und es wird hinterfragt, inwieweit für den diskutierten Sachverhalt das IFRS 15-Prinzip und nicht das nach IFRS 9 anwendbar ist.

3 13:15 Leasing – aktuelle Entwicklungen

Der IFRS-FA wird über den Abschluss der erneuten Beratungen des IASB zur Bilanzierung von Leasingverhältnissen informiert. Die letztmalige Befassung des IASB am 20. Oktober 2015 diente der Erörterung und Beschlussfassung für die verbliebenen Aspekte der Leasingbilanzierung (sog. sweep issues) und vor allem der Festlegung des Erstanwendungszeitpunkts für den bevorstehenden Leasing-Standard IFRS 16. Diesbezüglich wurde beschlossen, die verpflichtende Erstanwendung des IFRS 16 für Geschäftsjahre beginnend am oder nach dem 1. Januar 2019 vorzusehen. Zudem wurde beschlossen, die freiwillige vorzeitige Anwendung des IFRS 16 zu gestatten, sofern das jeweilige Unternehmen zeitgleich (oder bereits) IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden anwendet.

4 14:00 Rahmenkonzept

Der IFRS-FA erörtert Änderungen zum vorliegenden Stellungnahmeentwurf hinsichtlich der Überarbeitung des Rahmenkonzepts durch den IASB. In Konsequenz der Diskussion und vor einer Verabschiedung der Stellungnahme sind aus Sicht des IFRS-FA die Ausführungen im vorliegenden Entwurf für folgende Themen anzupassen bzw. in ihrer Aussage zu schärfen:

·      die Nützlichkeit von bestimmten Informationen im Einzelabschluss;

·      die Grundlage einer gegenwärtigen Verpflichtung vor dem Hintergrund der Beurteilung von „no practical ability to avoid the transfer“;

·      die Aufhebung des Ansatzkriteriums der Wahrscheinlichkeit von Nutzenzufluss bzw. –abfluss;

·      die Ausweisunterscheidung von Gewinn oder Verlust und dem sonstigen Ergebnis als Konsequenz von Bewertungsfragen.

Vor dem Hintergrund des identifizierten Änderungsbedarfs verständigt sich der IFRS-FA auf die Verabschiedung der Stellungnahme im Umlaufverfahren.

Der IFRS-FA erörtert den Stellungnahmeentwurf zum EFRAG-Bulletin zur Abgrenzung von Gewinn oder Verlust und dem sonstigen Ergebnis. Der IFRS-FA einigt sich darauf, dass es aufgrund der ablehnenden Grundhaltung des IFRS-FA zur Dominanz des Geschäftsmodellkriteriums in der Rückmeldung an EFRAG zweckmäßig ist, nicht zu allen Detailfragen im Bulletin Stellung zu nehmen. Vielmehr sollen die Kernaussagen von EFRAG kommentiert werden. Neben dem redaktionellen Anpassungsbedarf werden inhaltlichen Änderungen am vorliegenden Entwurf diskutiert. Insbesondere soll in der Stellungnahme stärker die Sichtweise betont werden, dass die Anwendung von unterschiedlichen Bewertungsmaßstäben in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung als eine Ausnahme vom Regelfall anzusehen ist. Der IFRS-FA verständigt sich auf die Verabschiedung der Stellungnahme im Umlaufverfahren.

Der IFRS-FA verständigt sich zudem darauf, den Entwurf bzgl. der IFRS-Folgeanpas-sungen von Querverweisen zum Rahmenkonzept im Umlaufverfahren zu verabschieden.

5 17:00 IASB Practice Statement zu Materiality

Der IFRS-FA diskutiert die Ausführungen im IASB-Entwurf zum IFRS Practice Statement bzgl. der Anwendung des Wesentlichkeitsgrundsatzes bei der Abschlusserstellung. Von den Mitgliedern wird grundsätzlich angemerkt, dass sich der Erkenntnisgewinn aus den vorgeschlagenen Aussagen in Grenzen hält. Viele Ausführungen sind aus Sicht des IFRS-FA selbstverständlich, und es wird angezweifelt, inwiefern der IASB-Entwurf eine nützliche Hilfestellung für den Abschussersteller darstellen kann. Insbesondere Fragestellungen zur Beurteilung der Wesentlichkeit von qualitativen Anhangangaben werden nicht weiterführend im vorliegenden IASB-Entwurf thematisiert. Als sinnvolle Ergänzung zu den Ausführungen im IASB-Entwurf erachtet der IFRS-FA die Fragestellung, inwiefern ein Abschlussersteller vor dem Hintergrund der Wesentlichkeit bewusst von Bilanzierungsregeln abweichen darf.

Unklarheit besteht hinsichtlich der Ausführung im IFRS Practice Statement, dass dieses nicht verpflichtend anzuwenden ist, um einen IFRS-konformen Abschluss aufzustellen. Vor diesem Hintergrund wird allgemein kritisch hinterfragt, ob die vorgestellten Leitlinien zur Anwendung des Wesentlichkeitsgrundsatzes als verbindlicher Bestandteil der IFRS aufzunehmen sind.

Ein Stellungnahmeentwurf soll dem IFRS-FA im Januar 2016 vorgelegt werden.

03.11.2015

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6 09:00 IASB Agendakonsultation

Zur Vorbereitung seiner Stellungnahme an den IASB betreffend den Request for Views – Agenda Consultation 2015 befasst sich der IFRS-FA mit den Rückmeldungen, die das DRSC auf die im September 2015 initiierte Konsultation von deutschen Konstituenten erhalten hat. Nach Abwägung aller vorgebrachten Argumente und insbesondere der abweichenden Ansichten der Stellungnehmenden beschließt der Fachausschuss einige – zum Teil auch lediglich redaktionelle – Änderungen an der im Entwurf vorgelegten Stellungnahme. Der Inhalt der Rückmeldungen sowie die Diskussion des Fachausschusses über die vorgebrachten Ansichten werden in einem gesonderten Dokument als Zusammenfassung der Rückmeldungen kurzfristig veröffentlicht.

Weiterhin verabschiedet der Fachausschuss seine beiden Stellungnahmen an EFRAG betreffend EFRAGs Stellungnahmeentwurf zur Agendakonsultation an den IASB sowie EFRAGs proaktive Agendakonsultation vorbehaltlich der Änderungen, die sich aus den Beschlüssen zur Stellungnahme des DRSC an den IASB ergeben.

7 10:30 EFRAG SDS The Statement of Cash Flows issues for Financial Institutions

Der IFRS-FA setzt die Befassung mit dem EFRAG Diskussionspapier The Statement of Cash Flows – Issues for Financial Institutions fort. Die Ansicht, dass die Kapitalflussrechnung unter dem aktuellen Statut des IAS 7 Kapitalflussrechnungen eingeschränkte Aussagekraft für das Geschäft von Banken und Versicherungsunternehmen besitzt, wird vom FA bestätigt. Gleichwohl wird von Teilen des FA der Alternativvorschlag von EFRAG kritisiert, die Kapitalflussrechnung durch aufsichtsrechtliche Größen, wie sie vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht definiert wurden, zu ersetzen. Zum einen bestehen zum jetzigen Zeitpunkt noch keine hinreichenden Erfahrungen mit diesen Kennzahlen, zum anderen dienen diese Angaben rein aufsichtsrechtlichen Zwecken, die mit der Zielsetzung von Abschlüssen schwer vereinbar sind. Die andere, von EFRAG zur Diskussion gestellte Alternative, die Kapitalflussrechnung nach IAS 7 für Finanzinstitute durch geringfügige Änderungen stärker an den für diese Unternehmen typischen Geschäftsmodellen (z.B. Fristentransformation) auszurichten, erscheint ebenso nicht überzeugend, da diese Änderungen nur geringe Auswirkungen hätten.

Die Diskussion wird auf die FA-Sitzung im Januar 2016 vertagt, in der der FA das deutsche EFRAG TEG Mitglied Prof. Dr. Günther Gebhardt konsultieren möchte

8 12:45 IFRIC DI/2015/2 Foreign Currency Transactions and Advance Consideration

Dem IFRS-FA wird der Entwurf der Interpretation DI/2015/2 Foreign Currency Transactions and Advance Consideration vorgestellt. Die im Entwurf vorgeschlagene Vorgehensweise für die Bestimmung des Transaktionstags für die Währungsumrechnung nach IAS 21 in Abhängigkeit vom Zahlungszeitpunkt wird als konzeptionell nicht konsistent und aus ökonomischer Sicht als nicht sinnvoll beurteilt. Gleichwohl wird die sachgerechte Ableitung dieser Vorgehensweise aus den bestehenden Regelungen des IAS 21 nicht in Frage gestellt. Ferner lässt der Entwurf die Frage offen, wie die Effekte, die bei gesicherten Umsatztransaktionen in Fremdwährung im Rahmen des Hedge Accounting im OCI erfasst worden sind, zu reklassifizieren wären. Es wird beschlossen, das Thema in den für November geplanten Telefonkonferenzen mit den Chief Accountants anzusprechen, um ein breiteres Meinungsbild aus der Praxis zu erhalten. Die Diskussion des Interpretationsentwurfs soll in der nächsten Sitzung des IFRS-FA fortgesetzt werden.

9 14:15 IFRIC DI/2015/1 Uncertainty over Income Tax Treatments

Ferner beschäftigte sich der IFRS-FA erstmals mit dem Interpretationsentwurf DI/2015/1 Uncertainty over Income Tax Treatments. Grundsätzlich stimmt der FA den vorgeschlagenen Sachverhalten zu. Fraglich ist jedoch, inwiefern es ökonomisch sachgerecht ist, die Bilanzierung solcher Sachverhalte für Ertragsteuern und andere Steuerarten abweichend zu regeln. Dieser Aspekt liegt jedoch außerhalb der IFRIC-Zuständigkeiten. Der IFRS-FA erörtert außerdem die praktischen Auswirkungen der Berücksichtigung potentieller Vermögenswerte aufgrund der relevanten Schwelle aus IAS 12 sowie die Annahme des vollständigen Entdeckungsrisikos durch Steuerbehörden. Die Thematik soll ebenfalls im Chief Accountants Call aufgegriffen und in der nächsten Sitzung des IFRS-FA fortgeführt werden.

10 15:45 Versicherungsverträge - aktuelle Entwicklungen

Der IFRS-FA informiert sich über die aktuellen Entwicklungen im Versicherungsprojekt. Konkret werden die im Oktober vom IASB getroffenen Entscheidungen diskutiert, welche die Übergangsbestimmungen, den bevorstehenden Standardentwurf zur Anpassung von IFRS 4 sowie Regelungen zur Darstellung und Anhangangaben betreffen. Insbesondere zum bevorstehenden Entwurf für die Anpassung von IFRS 4 werden einige Vorschläge als kritisch eingestuft. Dies betrifft sowohl die vorgeschlagenen Regelungen an sich als auch die verkürzte Kommentierungsfrist. Der FA setzt seine Diskussion in den nächsten Sitzungen fort.

11 16:30 nicht öffentlicher Teil -
12 16:45 Sonstiges

Zusätzliche Dokumente

Titel Datum
Sitzungsbericht
03.11.2015