43. Sitzung HGB-FA

Datum:
27.06.2019 - 27.06.2019
Start:
09:00 Uhr
Ort:
DRSC Geschäftsstelle
Veranstalter:
DRSC

27.06.2019

Top Start Thema Dokumente
1 09:00 nicht öffentlich -
2 11:00 Review DRS 3 Segmentberichterstattung

Der HGB-FA setzte die inhaltliche Überprüfung der Regelungen des aktuellen DRS 3 Segmentberichterstattung fort.

Dies bezog sich insbesondere auf die Diskussion erarbeiteter Formulierungsvorschläge zu den Angabepflichten für die Segmentberichterstattung, welche in der 42. Sitzung des HGB-FA bereits inhaltlich erörtert wurden.

Im Einklang mit der bisherigen Überarbeitung stand auch bei der Regelung dieser Angabepflichten die stringente Umsetzung des Management Approachs, welchem der Standard bei der Segmentabgrenzung, der Segmentdatenermittlung sowie der Bestimmung der anzugebenden Segmentdaten folgen wird, im Mittelpunkt.

In Bezug auf die betragsmäßigen Angaben je anzugebendem Segment, entschied sich der HGB-FA dafür, eine Frage in der Aufforderung zur Stellungnahme zum Standardentwurf vorzusehen, mittels welcher die von den Konstituenten als sinnvoll bzw. notwendig erachteten konkreten Angaben erhoben werden sollen.

Vor dem Hintergrund der vom HGB-FA verfolgten stringenten Orientierung am Management Approach und somit des Aufsetzens auf unternehmensindividuellen internen Berichten wird zudem die bislang in DRS 3 enthaltene Anlage eines Beispiels einer Segmentberichterstattung nicht länger als notwendig erachtet.

3 13:00 E-DRÄS 9 - Änderungen an DRS 17 und DRS 20 – ARUG II

Dem HGB-FA wurde ein Entwurf des Mitarbeiterstabs zum Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandard Nr. 9 (E-DRÄS 9) zur Änderung von DRS 17 (geändert 2010) Berichterstattung über die Vergütung der Organmitglieder und DRS 20 Konzernlagebericht aufgrund des ARUG II vorgelegt.

Der Fachausschluss beschloss geringfügige, überwiegend redaktionelle Änderungen und verabschiedete den E-DRÄS 9 vorbehaltlich dieser Änderungen. Ferner wurde entschieden, das in DRS 17 formulierte Prinzip der Definitiven Vermögensmehrung erneut vor dem Hintergrund des endgültigen
ARUG II zu prüfen und ggf. zu überarbeiten.

Ein entsprechender Hinweis auf diese, im Nachgang zu DRÄS 9 beabsichtigte Überarbeitung ist in die Präambel des E-DRÄS 9 aufzunehmen.

4 14:30 E-DRÄS 10 – Änderungen an DRS 25 Währungsumrechnung im Konzernabschluss sowie Änderungen an verschiedenen DRS infolge geänderter WpHG-Nummerierungen

Dem HGB-FA wurde ein Entwurf des Mitarbeiterstabs zum Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandard Nr. 10 (E-DRÄS 10) zur Änderung von DRS 25 Währungsumrechnung im Konzernabschluss und weiteren DRSs vorgelegt.

Der Fachausschuss folgte der Empfehlung der Geschäftsstelle, ein Thema bis auf weiteres zurückzustellen und im E-DRÄS 10 nicht zu behandeln.

Dies betrifft die im Konzernabschuss eines Mutterunternehmens bilanzierte negative Eigenkapitaldifferenz aus der Währungsumrechnung (Währungsverlust), die auf ein Tochterunternehmen aus einem Hochinflationsland entfällt, welches in seinem (unter analoger Anwendung von IAS 29) indexierten Jahresabschluss einen Inflationsgewinn ausweist.

Der Entwurf wurde zur Konsultation verabschiedet.

5 15:15 Sonstiges -

Zusätzliche Dokumente

Titel Datum
Ergebnisbericht
12.07.2019