42. Sitzung IFRS-FA

Datum:
08.10.2015 - 09.10.2015
Start:
09:30 Uhr
Ort:
DRSC Geschäftsstelle
Veranstalter:
DRSC

08.10.2015

Top Start Thema Dokumente
1 09:30 nicht öffentlicher Teil -
2 11:30 Versicherungsverträge - aktuelle Entwicklungen

Der IFRS-FA wird über die aktuellen Entwicklungen im Versicherungsprojekt informiert. Insbesondere werden die IASB-Entscheidungen zur Aufgliederung der aus Veränderungen von Marktvariablen resultierenden Schätzungsänderungen in der Gesamtergebnisrechnung für überschussberechtigte Verträge sowie die geplanten Änderungen an IFRS 4 (Überlagerungs- und Verschiebungsansatz) zur Adressierung der unterschiedlichen Erstanwendungszeitpunkte von IFRS 9 und dem neuen Versicherungsstandard erörtert.

Grundsätzlich werden die Entscheidungen des IASB befürwortet. Der IFRS-FA sieht jedoch Anpassungs- bzw. Klärungsbedarf für (1) die Bilanzierung indirekter überschussberechtigter Verträge, (2) den sofortigen Wechsel auf IFRS 9, sobald die Kriterien zur Anwendung des Verschiebungsansatzes nicht mehr erfüllt werden, sowie (3) die Details des predominance-Tests zur Anwendung des Verschiebungsansatzes.

3 13:15 Erlöserfassung

Der IFRS-FA erörtert den überarbeiteten Stellungnahmeentwurf zum ED/2015/6 Klarstellungen von IFRS 15. Die Verabschiedung der Stellungnahme wird im Nachgang der Sitzung per Umlaufverfahren fristgerecht erfolgen.

Zudem erhält der IFRS-FA einen Einblick in den Verlauf der 1. Sitzung des Anwenderforums zur Einführung von IFRS 15 und wird über die aktuellen Entwicklungen aus der Gremienarbeit beim IASB zu IFRS 15 sowie für das gleichnamige Accounting Standards Update (ASU) 2014-09 (Topic 606) des FASB informiert.

4 14:45 Rahmenkonzept

Der FA wird zunächst über die Verlängerung der Fristen zur Stellungnahme informiert.

Im Anschluss erörtert der IFRS-FA, inwiefern die Ausführungen im IASB-Entwurf zur Überarbeitung des Rahmenkonzepts hinsichtlich der Auswirkungen der Vorschläge auf die IFRS zweckmäßig erscheint. Der FA kommt zum Schluss, dass die Ausführungen eher als unvollständig anzusehen sind. Nach Ansicht des FA sollte in der Stellungnahme betont werden, dass es weiterhin erforderlich ist, eine umfängliche Inventarisierung von Inkonsistenzen zwischen überarbeitetem Rahmenkonzept und bestehenden Standards vorzunehmen.

Danach diskutiert der FA die IASB-Vorschläge zu redaktionellen Anpassungen der IFRS infolge der Überarbeitung des Rahmenkonzept nebst vorgeschlagenen Übergangsvorschriften. Aus Sicht des FA ist aus den Ausführungen im IASB-Entwurf nicht ersichtlich, in welchem Umfang Übergangsvorschriften erforderlich sind. Unmittelbare Änderungen von Bilanzierungsmethoden bei Anwendern, die bestehende Regelungslücken abdecken, werden vom FA nicht gesehen. Die Sichtweise des FA deckt sich diesbezüglich weitgehend mit den Sichtweisen von EFRAG.

Des Weiteren wird der FA über die Rückmeldungen und vorgetragenen Sichtweisen in der Öffentlichen Diskussion informiert. Im Mittelpunkt steht die Diskussion zur Wiedereinführung des Vorsichtsprinzips und der Rechenschaftspflicht. Ebenso werden geäußerte Bedenken diskutiert, dass die Ausführungen im IASB-Entwurf zum Vorliegen einer gegenwärtigen Verpflichtung unangemessenen Spielraum bei der Interpretation der Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital aufweisen.

Entscheidungen werden vom FA nicht getroffen. Die Verabschiedung der Stellungnahmen an den IASB und EFRAG werden für die nächste FA-Sitzung angesetzt.

09.10.2015

Top Start Thema Dokumente
5 09:00 EFRAG SDS The Statement of Cash Flows issues for Financial Institutions

Der IFRS-FA befasst sich erstmals mit dem EFRAG-Diskussionspapier The Statement of Cash Flows – Issues for Financial Institutions. Dieses Papier thematisiert die Entscheidungsnützlichkeit der Kapitalflussrechnungen für Finanzinstitute, wofür EFRAG einen Ansatz zur Abgrenzung von Finanzinstituten von anderen Unternehmen vorschlägt. Der FA stellt fest, dass Kapitalflussrechnungen für Banken wenig entscheidungsrelevante Informationen vermitteln. Um eine entsprechende Beurteilung für die übergeordnete Gruppe der Finanzinstitute vornehmen zu können, ist jedoch eine Definition notwendig, die im Detail deutlich über den von EFRAG formulierten Anwendungsbereich hinausgeht. Der IFRS-FA vertagt sich auf die 43. Sitzung.

6 10:00 IASB Agendakonsultation

Der IFRS-FA erörtert zunächst die EFRAG-Agendakonsultation in Bezug auf ihre proaktiven Tätigkeiten. Dabei stellt der FA fest, dass die Zusammenstellung der Themen für diese Aktivitäten nicht transparent erfolgt. EFRAG sollte deshalb einen sachgerechten Prozess zur Identifizierung und Auswahl der Themen etablieren, die in das proaktive Arbeitsprogramm aufgenommen werden, und dies auch transparent kommunizieren. Die Auswahl dieser Themen sollte sich unter Anderem an Problemstellungen der Bilanzierung orientieren, die vom IASB nicht behandelt werden. Dabei sollte der EFRAG-Board letztlich die Entscheidung über die Aufnahme von proaktiven Tätigkeiten treffen. Dagegen sollte EFRAG nicht – wie derzeit vermehrt zu beobachten – die Arbeit des IASB duplizieren. Dies geht auch mit der Direktive konform, die im Rahmen der Maystadt-Reform formuliert wurde: EFRAG solle als Sprachrohr Europas beim IASB fungieren.

Des Weiteren behandelt der FA offen gebliebene Fragen aus dem Request for Views zur IASB-Agendakonsultation, zu der das DRSC eine ergänzende Befragung in Deutschland initiiert hat. Das DRSC wird gegenüber dem IASB seine Bereitschaft signalisieren, den IASB bei bestimmten Forschungsprojekten zu unterstützen. Der FA beschließt, die Priorisierung der Forschungsprojekte „Dynamisches Risikomanagement“ und „Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital“ zu splitten, da der Stellenwert dieser Themen je nach Anwendergruppe sehr unterschiedlich ausfällt.

Daneben behandelt der FA einzelne Fragen, die EFRAG in ihrem Stellungnahme­entwurf zur IASB-Agendakonsultation stellt. Der IFRS-FA stimmt der von EFRAG aufgestellten These zu, dass die Überprüfungen von Standards nach ihrer Einführung (PiR) als Teil der Forschungsprojekte definiert werden sollten. Allerdings erscheint es nicht in jedem Fall angemessen, abgeschlossene PiR unmittelbar in Standardsetzungsaktivitäten münden zu lassen, wie von EFRAG angeregt. Die Entscheidung, ob die im Rahmen eines PiR identifizierten Bilanzierungsprobleme anschließend unmittelbar im Standardsetzungsprogramm oder im Forschungsprogramm behandelt werden, muss sich ganz wesentlich an der Qualität der mit dem PiR erreichten Ergebnisse orientieren.

7 12:45 Interpretationsaktivitäten - u.a. IFRS IC Meeting vom September

Der IFRS-FA wird über die Diskussionen und Entscheidungen des IFRS IC in dessen Sitzung im September 2015 informiert.

Der IFRS-FA hält die Entscheidung zu IFRS 5, die meisten Themen im Rahmen eines umfassenden IFRS 5-Projekts für sachgerecht. Es wird angeregt, auch die bereits vorläufig entschiedenen Sachverhalte eher im Rahmen des künftigen Projekts zu adressieren. Die differenzierte Entscheidung zu den IFRS 11-Themen erscheint ebenfalls sachgerecht. Beides soll in Form einer Stellungnahme an das IFRS IC bekundet werden. Die Antwort zur IAS 32-Frage (von Banken begebene Guthabenkarten) erscheint dem IFRS-FA nicht zufriedenstellend, da lediglich der Aspekt des Ansatzes einer Verbindlichkeit, nicht jedoch die Frage der relevanten Ausbuchungsregeln beantwortet wurde. Auch dies soll in der Stellungnahme thematisiert werden.

8 14:15 nicht öffentlicher Teil -
9 14:30 Sonstiges

Zusätzliche Dokumente

Titel Datum
Sitzungsbericht
09.10.2015