Zu Beginn der Sitzung wurde der Gemeinsame Fachausschuss (GFA) über das Gespräch des DRSC-Mitarbeiterstabs mit Vertretern des BMJ informiert. Gegenstand dieses Termins war das Verständnis der entworfenen Regelung in § 289c Abs. 5 HBG-RegE im Kontext der Regierungsbegründung zur Möglichkeit der Nutzung ersetzender Verweise vom Konzernnachhaltigkeitsbericht auf den Konzernlagebericht.
Der GFA befasste sich ferner mit weiteren Aspekten der Überarbeitung des DRS 20 im Zuge des CSRD-UG. Einige GFA-Mitglieder sprachen sich dafür aus, die Überarbeitung der ersten Phase auf Änderungen zu beschränken, die inhaltlich durch das CSRD-UG motiviert sind. Im Detail hinterfragte die GFA, ob die Aufnahme des Aspekts der Konnektivität in die Ausführungen zum Grundsatz der Vollständigkeit vor diesem Hintergrund sinnvoll ist. Der DRSC-Mitarbeiterstab wurde gebeten, die aktuell entworfenen Änderungen nach ihrem Bezug zum CSRD-UG durchzusehen.