4. Sitzung IFRS-FA

Datum:
27.04.2012 - 27.04.2012
Start:
08:30 Uhr
Ort:
DRSC Geschäftsstelle
Veranstalter:
DRSC

27.04.2012

Top Start Thema Dokumente
1 08:30 nicht oeffentlicher Teil -
2 09:30 Verlautbarungen - ATZ, PAIR's

Der Fachausschuss erörtert den Konsultationsprozess und die Bezeichnung der zweiten Kategorie von Verlautbarungen, die er neben Interpretationen i.S.v. § 342 HGB herausgeben möchte, und beschließt, die Diskussion im Rahmen der nächsten Sitzung fortzusetzen. Hierbei soll neben den möglichen Gegenständen und der Form dieser zweiten Verlautbarungsart vor allem die Abgrenzung zu Interpretationen im Vordergrund stehen. Weiter beschließt der FA, ein zu veröffentlichendes Dokument zu erarbeiten, in dem Interpretationen und andere Verlautbarungen voneinander abgegrenzt sowie die Bindungswirkung und der Konsultationsprozess beschrieben werden. Im Hinblick auf die grundsätzliche Strukturierung der Verlautbarungsarten des DRSC werden sich der IFRS- und der HGB-Fachausschuss abstimmen.

Der bereits im Verlauf der dritten Sitzung des Fachausschusses identifizierte Änderungsbedarf zum Entwurf eines Anwendungshinweises zur Bilanzierung von Aufstockungsleistungen im Rahmen von Altersteilzeitregelungen nach IAS 19 (2011) wurde auf Grundlage des entsprechend überarbeiteten Entwurfs diskutiert. Der Fachausschuss beschloss, den nochmals in einzelnen Aspekten anzupassenden Entwurf den Mitgliedern seiner Arbeitsgruppe Post-employment benefits vorzulegen und sich mit deren Rückmeldungen in der fünften Sitzung zu befassen.

Zum Ende März 2012 vom Fachausschuss beim IFRSIC eingereichten Potential Agenda Item Request (PAIR) zum Thema Contribution Based Promises lässt sich der Ausschuss über den aktuellen Stand informieren. Dem Vorschlag, auch zum Thema der Rückklassifizierung von zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerten ein PAIR beim IFRSIC einzureichen, wurde nicht zugestimmt.

3 11:00 Anwendungshinweise IFRS 10 und IFRS 11

Der FA erörtert die Ergebnisse der am 16. März 2012 durchgeführten Telefonkonferenz mit Mitarbeitern des IASB. In dieser Telefonkonferenz wurden im Vorfeld identifizierte Unklarheiten bzw. Problemfelder in der Anwendung der Standards IFRS 10 und IFRS 11 anhand ausgewählter Beispiele diskutiert.

In Bezug auf die mögliche Konsolidierung eines Kreditnehmers durch einen Gläubiger, falls dieser der einzige bzw. hauptsächliche Kreditgeber ist und eine signifikante Verschlechterung der Kreditqualität eintritt, werden die folgenden Erkenntnisse aus den Ausführungen der IASB-Mitarbeiter als wesentlich erachtet:

  • Bei signifikanter Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers kann, durch die dann gegebenenfalls vorliegenden variablen Rückflüsse, verbunden mit der Möglichkeit für den Kreditgeber diese Rückflüsse zu beeinflussen (bspw. durch Restrukturierungsentscheidungen), die Erlangung einer Beherrschung (control) vorliegen. Dem schließt sich eine Konsolidierung des Kreditnehmers durch den Kreditgeber an.
  • Möglicherweise vorliegende protective rights des Kreditgebers sind erst bei Ausübung relevant und verhindern eine Konsolidierung nicht grundsätzlich. Protective rights können bei Ausübung in substantive rights übergehen. Dementsprechend kann eine Konsolidierung nicht mit Verweis auf die bloße Ausübung der vorher vereinbarten Schutzrechte abgelehnt werden.
  • Die Beurteilung des Vorliegens von control ist eine zeitpunktbezogene Betrachtung (Definition von power: current ability to direct the relevant activities), für welche keine Erleichterungen bzw. Ausnahmen vorliegen. Dementsprechend hat eine Konsolidierung auch bei möglicherweise nur zeitlich begrenzter Beherrschung (temporary control) zu erfolgen.
  • In der Konsequenz ergibt sich im zu Grunde liegenden Sachverhalt eine Konsolidierung des Kreditnehmers als beabsichtigte bilanzielle Abbildung. Die Abbildung über die Fortführung einer entsprechend IAS 39 bzw. IFRS 9 gebildeten Risikovorsorge (Impairment) wird als nicht sachgerecht angesehen.

Im Rahmen des Themenfelds Principal-Agent-Model bei Investmentfonds wurde der ökonomische Hintergrund eines Fondsmanagers diskutiert. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass durch die vorliegende Konsolidierungspflicht für den Fondsmanager negative Bilanzierungsfolgen eintreten können, welche insbesondere eine reduzierte Entscheidungsnützlichkeit der Finanzberichterstattung und eine Erhöhung der Komplexität bei der Konsolidierung betreffen. Auf Basis der geführten Diskussion werden die folgenden wesentlichen Erkenntnisse festgehalten:

  • Die Problematik der wirtschaftlichen Sonderstellung eines Fondsmanagers ist dem IASB bekannt. Unser Verständnis ist, dass an der bilanziellen Behandlung eines Fondsmanagements durch IFRS 10 keine signifikanten Änderungen intendiert sind.
  • Hinsichtlich zu definierender Schwellenwerte oder Grenzen, bspw. in Bezug auf den Anteil der dem Fondsmanager zufließender Rückflüsse im Verhältnis zur Performance des Fonds (relative returns) oder in Bezug auf die durch den Fondsmanager selbst gehaltenen Anteile, ist eine Zeitraumbetrachtung sinnvoll und zulässig. Dadurch sollen Fluktuationen im Konsolidierungskreis aufgrund von current market conditions reduziert werden, insofern sich an den eigentlichen Rechten des Fondsmanagers keine signifikanten Änderungen ergeben haben.

In Bezug auf die Bilanzierung von Joint Arrangements nach IFRS 11 werden, auf Basis der Ausführungen der IASB-Mitarbeiter, die folgenden Erkenntnisse als wesentlich erachtet:

  • Entscheidend für die zu konsolidierende Beteiligung an einem Joint Arrangement ist die Höhe der Beteiligung an den Produktionskosten bzw. laufenden Kosten des Joint Arrangements. Insofern bspw. A 40% der Kosten abdeckt, sind auch 40% des Joint Arrangements im Konzernabschluss von A zu erfassen.
  • Die aus einem Verkauf der im Joint Arrangement generierten Produkte entstehenden Erfolgswirkungen sind nicht maßgeblich für die Konsolidierungsentscheidung. Dies betrifft sowohl den Verkauf von im Joint Arrangement hergestellten Produkten an die Gründungsgesellschaften mit anschließendem unabhängigen Weiterverkauf durch diese (ggf. mit Realisierung unterschiedlicher Margen), als auch den anschließenden Weiterverkauf mit einem vereinbarten profit split bzw. einem profit sharing zwischen den Gründungsgesellschaften (Joint Venturer).
  • Die theoretisch vielfältigen Konstellationen eines Joint Arrangements, in welchem verschiedene Aktivitäten durchgeführt werden und in welchem teilweise verschiedene Rechte der Gründungsgesellschaften an den zur Produktion eingesetzten assets bestehen, wurde beim IASB, aufgrund einer seltenen Anwendung in der Praxis, nicht abschließend geregelt.
  • Auch in Bezug auf die Erstanwendung des IFRS 11 ist die anteilige Kostenübernahme an dem Joint Arrangement durch die Gründungsgesellschaften für die bilanzielle Abbildung maßgeblich. Sich daraus ergebende Änderungen hinsichtlich einer Differenz zwischen den ggf. zuvor bilanzierten Wertansätzen nach der Equity-Methode und den dann anzusetzenden Buchwerten für die zurechenbaren Vermögenswerte und Schulden, sind über eine Anpassung der Gewinnrücklagen abzubilden.

Darüber hinaus beschließt der FA weiterhin auf eine inhaltliche Verbesserung der bestehenden Standards IFRS 10 und IFRS 11 hinzuwirken. Zu diesem Zweck sollen in der Praxis auftretende offene Fragestellungen bzw. Problemfelder aus der Anwendung dieser Standards zusammengetragen werden. Diese Fallsammlung soll dann an den IASB bzw. das IFRSIC weitergeleitet werden, um die Grundlage für eine Verbesserung bzw.

4 12:45 Financial Instruments - Hedge Accounting

Der FA informiert sich über die aktuellen IASB-Projektschritte; insb. über die Diskussionsergebnisse bzgl. der Frage der Trennung eingebetteter Derivate der Aktivseite sowie der Überlegung, für Fremdkapitalinstrumente auf der Aktivseite eine dritte Bewertungskategorie resp. ein drittes Geschäftsmodell einzuführen – wobei hier von IASB und FASB zunächst nur die vorgelagerte Abgrenzung der amortised cost-Kategorie von den Fair Value-Kategorien debattiert wurde.

Die Diskussionsergebnisse von IASB und FASB werden von einem Mitglied des Fachausschusses teils kritisch gesehen. So ist zum einen das Geschäftsmodell als Kategorisierungskriterium ungeeignet, da es auf übergeordneter Ebene festzulegen ist, die konkrete Bilanzierung und Bewertung auf (niedrigerer) Einzelebene stattfindet. Somit kann der Geschäftszweck auf Einzelgeschäftsebene partiell abweichend sein vom übergeordneten Geschäftsmodell, was für die Kategorisierung kein eindeutiges Ergebnis liefert. Zum anderen ist die Frage, welche bzw. wie viele Verkäufe in der amortised cost-Kategorie unschädlich sind für die Zuordnung zu „Halten“, bislang von IASB und FASB nicht klar genug beantwortet worden. Hier sind nicht nur Anzahl/Umfang der unschädlichen Verkäufe unklar geblieben, sondern auch die viel wichtigere Aussage nicht erörtert worden, inwieweit sich ein Verkauf (des einen Instruments) auf die Kategorisierung der anderen verbleibenden Instrumente derselben Kategorie auswirken müsste.

Schließlich weist der FA – erneut – darauf hin, dass der noch erwartete Vorschlag für ein künftiges Makro-Hedge Accounting nach derzeitigem Diskussionsstand weniger ein Hedge Accounting-Konzept, sondern mehr eine risikospezifische Bewertungsentscheidung darstellt. Somit müsste die nach Abschluss von Phase 1 vorgenommene Kategorisierung dann in Abhängigkeit von der Anwendung des Makro-Hedge Accounting ggf. nochmals geändert werden können.

5 13:45 IASB Insurance Contracts

Der FA informiert sich über den aktuellen Stand des IASB Projekts zu Bilanzierung von Versicherungsverträgen. Der FA erörtert die Entscheidungen, die von IASB und FASB im Rahmen der Sitzungen in den Monaten Januar, Februar, März und April 2012 getroffen wurden. Dabei werden insbesondere Änderungen in Bezug auf das vorgeschlagene Bewertungsmodell diskutiert, im Einzelnen die Themen Diskontierung, Risikoanpassung und Vereinnahmung der Residual Marge. Zu Verträgen mit kurzer Laufzeit wird der premium allocation approach erörtert.

Ein weiterer Schwerpunkt der Diskussion betrifft die Überlegung zur Nutzung von Other Comprehensive Income (OCI) zur Darstellung von Wertänderungen der Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen. Auf diesem Wege soll ein accounting mismatch durch Marktvolatilitäten minimiert werden.

Es wird diskutiert, ob im OCI sowohl Effekte aus der Änderung der Diskontsätze als auch darüber hinaus weitergehende („interest sensitive“) Änderungen der Cash Flows zu erfassen sind.

6 15:45 EFRAG governance review

Der IFRS-FA informiert sich über die Inhalte des Entwurfs des Diskussionspapiers zum EFRAG Governance Review und über den Fortschritt der Entscheidungsfindung. Der Entwurf wird von den Mitgliedern des FA stark kritisiert. Dem Papier zufolge soll das einzige Gremium (Planning and Resource Committee, PRC), in dem einige Standardsetzer ein Stimmrecht haben, abgeschafft werden. Alle fachlichen Verlautbarungen werden von den unabhängigen Mitgliedern der Technical Experts Group (TEG) getragen, die Agendaentscheidung zu proaktiven Projekten soll dem Supervisory Board zugeteilt werden im Sinne der Ressourcenplanung. Mit der Veröffentlichung des Diskussionspapiers wird Ende Mai 2012 gerechnet, die Kommentierungsfrist soll bis Ende September laufen.

7 17:00 Sonstiges - EFRAG DEA amend IFRS 1

Der IFRS-FA verabschiedet die (positive) Stellungnahme zu dem EFRAG draft endorsement advice zu Amendments to IFRS 1 – Government Loans.

Zusätzliche Dokumente

Titel Datum
Sitzungsbericht
27.04.2012