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4 | 09:00 |
EFRAG DP Better Information on Intangibles
Der FA FB hat erstmals das EFRAG-Diskussionspapier erörtert. Zu diesem Zwecke wurde er zunächst über die Inhalte und Fragen des Papiers informiert. Des Weiteren wurde darüber berichtet, dass die DRSC-AG „Immaterielle Werte“ das DP bereits erörtert hat, und, welche ersten Erkenntnisse dabei gewonnen wurden. Eingangs wurde klargestellt, dass EFRAG das DP erarbeitet hat, ehe die Arbeiten der PTF-ESRS zur Nachhaltigkeitsberichterstattung aufgenommen wurden, und daher das DP primär einen bilanziellen bzw. rechnungslegungsbezogenen Fokus hat. Dies ist – angesichts der Überschneidungen zwischen den beiden Berichtsthemenfeldern – bei der Würdigung der Ideen im DP zu berücksichtigen. Als erster Aspekt wurde die Erfassung und Bewertung immaterieller Werte (IW) thematisiert. Es wurde geäußert, dass die bisherige Idee einer Erfassung und Bewertung eher auf den sachgerechten Erstansatz insb. für selbstgeschaffene IW abstellt. Insofern gibt es Vergleichbarkeitsprobleme, wenn derartige Werte sich fortentwickeln. Dazu wurde erstens angemerkt, dass das Kernproblem hierbei in der Unterscheidung und Abweichung zwischen Buchwert und Marktwert und dem diesbezüglichen (potenziellen) Lückenschluss besteht. Zu entscheiden wäre, ob ein geänderter Ansatz (inkl. sachgerechter Bewertung) oder zusätzliche Angaben als Lösung präferiert wird. Zweitens wurde angemerkt, dass vor allen Überlegungen zu klären ist, welche IW (d.h. welcher Anwendungsbereich) überhaupt betrachtet werden sollen. Hierzu wurde ergänzt, dass in der bisherigen Diskussion durch die AG nicht von einer fundamentalen Über- oder Neuerarbeitung der bisherigen IAS 38-Prinzipien ausgegangen wurde. Insofern bleibt der Fokus implizit auf dem Anwendungsbereich von IAS 38. Als zweiter Aspekt wurde die Frage thematisiert, ob – über Entwicklungskosten hinausgehend – zusätzliche Buchwertbestandteile für IW aktivierungsfähig werden sollen, was potenziell auch zum Ansatz zusätzlicher IW führt. Dazu wurde berichtet, dass die bisherige Diskussion (in der AG) eine Präferenz für den Status Quo von IAS 38 erkennen ließ und eine verbesserte Transparenz eher durch zusätzliche Angaben – also außerhalb des Bilanzansatzes – angestrebt werden sollte. Diesbezüglich wurden als erstes Forschungskosten angesprochen. Dazu wurde geäußert, dass bei Forschungskosten (die derzeit nicht aktivierbar sind) zu unterscheiden wäre, ob ein Projekt erfolgreich ist – also zu späteren Erträgen führt, denen die Forschungskosten gegenüberstünden – oder nicht. Davon abhängig sind ggf. unterschiedliche Ideen denkbar, wann Kosten ergebniswirksam sein sollen oder dürfen. Konkret wäre dann zu debattieren, wie derartige Kosten bei ihrer Entstehung erfasst (Aufwand vs. Aktivierung) und ob/wie diese später nach der Forschungsphase ggf. „recycelt“ werden sollten. Weitere Detailüberlegungen im FA hierzu führten umgehend zur – ewig neuen, und als unbeantwortet empfundenen – Folgefrage, welchen Zweck das OCI und folglich ein Ausweis im OCI erfüllt. Als dritter Aspekt wurde diskutiert, ob und warum eine potenzielle Fair-Value-Bewertung als (am ehesten) sachgerechter Bilanzansatz gelten könnte und welche Detailfragen – insb. zur Fair-Value-Ermittlung und dessen Fortschreibung – sich dann stellen. Insofern kann die Beurteilung einer Fair-Value-Bewertung i.S.e. Bewertungsansatzes nicht ohne tiefgehende Überlegungen zur konkreten Fair-Value-Ermittlung i.S.e. Bewertungsmethode erfolgen. Daraus wurde gefolgert, dass zwar naheliegend scheint, für IW die Fair-Value-Bewertung vorzuschlagen, jedoch diese nicht trivial und daher weniger naheliegend ist. |
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5 | 11:15 |
Vorbereitung ASAF Meeting März 2022
Der FA FB wurde über die Themen und Unterlagen für die kommende ASAF-Sitzung informiert. Ziel war, etwaige ergänzende Meinungen einzuholen, welches angesichts der Mitwirkung des DRSC im ASAF dann – und künftig regelmäßig – eingebracht werden können. Dadurch werden künftig im FA FB wesentliche IASB-Projekte auch außerhalb von Kommentierungsphasen regelmäßig(er) vorgestellt und ggf. diskutiert. Vier Themen wurden angesprochen, der FA hat dazu folgende Meinungen geäußert:
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6 | 12:15 |
Interpretationsaktivitäten
Der FA FB wurde über die Themen und Beschlüsse des IFRS IC in dessen Februar-Sitzung informiert. Zur endgültigen Agendaentscheidung betreffend IAS 20/IFRS 9 im Kontext von TLTRO III wurde bestätigt, dass diese sehr offen formuliert ist und außer der Bestätigung, dass sowohl IAS 20 als auch IFRS 9 anzuwenden sind, wenig Konkretes und Klarstellendes beinhaltet. Hierzu wurde angemerkt, dass trotz der wenig konkreten Aussagen für die Anwendungspraxis keine Probleme gesehen werden. Zur vorläufigen Agenda-Entscheidung betreffend IAS 37 wurde bestätigt, was das IFRS IC bereits in der vorherigen Sitzung argumentiert und der FA daraufhin diskutiert hat. Insoweit ist die nun vorliegende Begründung konsequent. Allerdings wird vom FA kritisch angemerkt, dass die Handlungsoption „Marktausschluss“, weil sachverhaltsspezifisch, als nicht abschließend geklärt angesehen werden kann – was Interpretationsspielraum bzgl. des Vorliegens einer constructive obligation (auch für mögliche Analogiefälle) offenlässt. Außerdem wiederholte der FA seine frühere kritische Anmerkung, dass die Bewertung der Rückstellung nicht thematisiert wurde. Daher regte der FA an, hierzu eine Stellungnahme zu formulieren. |
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7 | 13:45 |
IASB ED/2021/10 Supplier Finance Arrangements amend IAS 7/IFRS 7
Der FA FB hat einen letzten Aspekt unter den Vorschlägen des ED/2021/10, der in der vorherigen FA Diskussion noch nicht hinreichend vertieft wurde, erörtert und seine Diskussion damit insgesamt abgeschlossen. Zu vertiefen war die Frage, ob die Detailangabe in Tz. 44B(da) unterstützt oder kritisiert werden sollte, da sie faktisch den Ausweis in der Kapitalflussrechnung anspricht – obwohl Ausweisfragen grundsätzlich nicht Gegenstand des Entwurfs sind. Der FA erörterte, inwieweit die konkrete Formulierung in der betroffenen Tz. tatsächlich eine implizite Aussage über den sachgerechten Zahlungsstromausweis trifft – und inwieweit der Wortlaut unklar ist. Letztlich soll aber ein Hinweis in der Stellungnahme hierzu enthalten sein. Der Stellungnahmeentwurf wird geringfügig angepasst und ist damit finalisiert. |
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8 | 14:15 |
IASB ED/2021/9 amend IAS 1 Non-current Liabilities with Covenants
Dem FA FB wurde der Entwurf einer DRSC-Stellungnahme zu ED/2021/9 vorgelegt. Der FA FB erörterte den Stellungnahmeentwurf abschließend und beschloss wenige Änderungen. In der Stellungnahme soll ergänzt werden, dass die Vorschläge des Entwurfs zur Klassifizierung von Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen sowie von Verbindlichkeiten aus Finanzgarantien zu keiner angemessenen Darstellung führen würden. Grund hierfür ist die vom IASB vorgeschlagene neue Tz. 72C(b), deren Anwendung dazu führen würde, dass Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen sowie Finanzgarantien stets als kurzfristig zu klassifizieren wären. Der FA führte aus, dass das Ergebnis einer solchen Klassifizierung kein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Finanzlage des Unternehmens vermitteln würde, da im Rahmen der Klassifizierung ein „Worst-Case-Szenario“ angenommen werde, anstatt auf am Abschlussstichtag bestehenden Rechte und Verpflichtungen abzustellen. In diesem Zusammenhang wurde auch darauf hingewiesen, dass der IASB mit der nach IFRS 17 vorzulegenden Fälligkeitsanalyse einen konzeptionell besseren Ansatz verfolgt, da im Rahmen dieser Angaben auf die erwarteten Fälligkeitszeitpunkte der künftigen Cashflows auf Portfolio-Basis abzustellen ist. Die Stellungnahme wird von der DRSC-Geschäftsstelle entsprechend überarbeitet und an den IASB fristgerecht übermittelt. |
Titel | Datum |
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07.04.2022 |