Top | Start | Thema | Dokumente |
---|---|---|---|
1 | 09:30 | nicht öffentlicher Teil | - |
2 | 10:30 |
IASB ED/2015/3 Rahmenkonzept für Finanzberichterstattung
Der IFRS-FA setzt seine Diskussion des IASB-Entwurfs zur Überarbeitung des Rahmenkonzepts der Finanzberichterstattung aus der letzten IFRS-FA-Sitzung fort. Der Fokus liegt zunächst auf den Änderungsvorschlägen für die Definition des Vermögenswerts und der Schuld als Abschlussposten in der Bilanz. Der IFRS-FA sieht insbesondere Verständnisfragen im Entwurf hinsichtlich der Interpretation einer “gegenwärtigen Verpflichtung” in Abgrenzung zur Eventualverbindlichkeit. Aus der vorgeschlagenen Definition einer Schuld ist nicht zweifelsfrei ersichtlich, in welcher Form sich die Unsicherheit der Existenz einer Transferverpflichtung manifestiert. Vom IFRS-FA wird vorgeschlagen, in einer Folgesitzung die Thematik an ausgewählten Fallbespielen zu diskutieren, die vom Mitarbeiterstab zu erstellen sind. Im Anschluss erörtert der IFRS-FA, ob im Rahmenkonzept die Vorgaben für die Unterteilung von Eigen- und Fremdkapital vor dem Hintergrund der Zwecksetzung des Rahmenkonzepts hinreichend sind. Die Sichtweisen der FA-Mitgliedern divergieren diesbezüglich. Weitgehende Einigkeit besteht beim IFRS-FA, dass die gegenwärtigen IFRS-Regeln zur Unterscheidung von Eigen- und Fremdkapital viele Praxisfragen und Schwierigkeiten in der Anwendung aufwerfen. Ob diese Problemfälle allerdings mit einer Überarbeitung im Rahmenkonzept adressiert werden können, wird von einigen FA-Mitgliedern bezweifelt. Weiterhin werden die Ausführungen zur Erfassung bzw. die Ausbuchung von Vermögenswerten und Schulden diskutiert. Es werden Zweifel von FA-Mitgliedern geäußert, inwieweit insbesondere die Ausführungen zur Ausbuchung von Abschlussposten der Zwecksetzung des Rahmenkonzepts dienlich sind. Der IFRS-FA trifft keine abschließenden Entscheidungen zu den diskutierten Themen. Die angesetzte Diskussion und Beurteilung der IASB-Vorschläge zur Unterscheidung von Periodenergebnis und dem sonstigen Ergebnis wird auf die nächste FA-Sitzung verschoben |
|
3 | 13:00 |
Erlöserfassung- u.a. IASB ED/2015/2 Vorgeschlagene Änderungen zu IFRS 15
Der IFRS-FA wird über die aktuellen Entwicklungen aus der Gremienarbeit zu IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden sowie das gleichnamige Accounting Standards Update (ASU) 2014-09 (Topic 606) des FASB informiert. Insbesondere wird der im Mai 2015 veröffentlichte Entwurf ED/2015/2 Effective Date of IFRS 15 – Proposed amendments to IFRS 15 erörtert und eine diesbezügliche zustimmende Stellungnahme an IASB und EFRAG verabschiedet. Ferner erörtert der IFRS-FA den aktuellen Stand zur Unterstützung der Mitgliedsunternehmen des DRSC bei der Einführung von IFRS 15 durch ein Anwenderforum. |
|
4 | 15:00 |
EFRAG Draft Endorsement Advice - zu IFRS 9 und Investmentgesellschaften
Der IFRS-FA erörtert den Entwurf der Übernahmeempfehlung (DEA) von EFRAG zu den Änderungen an IFRS 10, IFRS 12 und IAS 28, welche die Konsolidierungsausnahme von Investmentgesellschaften betreffen. Die Indossierung der getroffenen Klarstellungen wird vom IFRS-FA unterstützt. Der IFRS-FA diskutiert anschließend den DEA zu IFRS 9. Das positive Votum von EFRAG für eine Indossierung wird vom IFRS-FA grundsätzlich geteilt. Insbesondere wird eine vollständige und unverzügliche Indossierung befürwortet. Die technischen Kriterien werden als erfüllt angesehen. Die Aspekte im Rahmen der Prüfung des Kriteriums der Entsprechung des europäischen öffentlichen Interesses werden im Einzelnen erörtert. Auch hier teilt der IFRS-FA das grundsätzlich positive Votum. Der IFRS-FA hebt dabei aber hervor, dass das Zusammenspiel zwischen der Erstanwendung von IFRS 9 und IFRS 4 Phase II das größte verbleibende Thema ist, das zu lösen ist. Hierfür wird klar eine IASB-Lösung angestrebt. Für den Fall, dass der IASB zu keinerlei Lösung findet, muss allerdings ggf. auf EU-Ebene über eine Lösung nachgedacht werden können. Das Zusammenspiel von IFRS 9/IFRS 4 Phase II führt aus Sicht des IFRS-FA dazu, dass die Kosten-Nutzen-Beurteilung der IFRS 9-Indossierung zwar insgesamt nicht entgegensteht, diese Beurteilung jedoch je nach Branche unterschiedlich positiv ausfällt. Zudem wird vom IFRS-FA angemerkt, dass die Einschätzung von EFRAG in Bezug auf den Vergleich von IFRS 9 vs. IAS 39 sowie von IFRS 9 vs. US-GAAP-Regelungen das Urteil jeweils zugunsten von IFRS 9 noch stärker nach den Regelungsbereichen Kategorisierung, Wertminderungen und Hedge Accounting differenziert werden sollte. |
|
5 | 17:30 | Sonstiges - nicht öffentlich | - |
Titel | Datum |
---|---|
|
17.06.2015 |