Top | Start | Thema | Dokumente |
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1 | 09:00 | nicht öffentlich | - |
2 | 10:30 |
Review DRS 3 Segmentberichterstattung
Dem HGB-FA wurden die Regelungen in anderen Deutschen Rechnungslegungs Standards (DRS) mit Bezug zu Segment- bzw. Bereichsinformationen vorgestellt. Dabei zeigte sich, dass lediglich in DRS 23 explizit Bezug auf DRS 3 genommen wird. Ansonsten wird i.d.R. das Vorliegen einer Segmentberichterstattung als Voraussetzung für die Bereitstellung von segmentbezogenen Angaben genannt. Dementsprechend folgerte der HGB-FA, dass aus den anderen DRS keine Hemmnisse oder Erfordernisse für die Überarbeitung des DRS 3 resultieren. Weiterhin diskutierte der HGB-FA die konkrete Zielrichtung einer Überarbeitung. Der HGB-FA sprach sich dafür aus, DRS 3 als Standard für eine vollumfängliche Segmentberichterstattung weiterzuführen. Ausschlaggebend war dabei die Auffassung des HGB-FA, dass eine Konkretisierung der gemäß HGB möglichen Segmentberichterstattung notwendig sei. Daher sollen im ersten Schritt die Regelungen in DRS 3 überprüft werden und hier insbesondere, ob die geforderten Angaben für eine vollumfängliche Segmentberichterstattung notwendig sind und wie umfassend der Management Approach implementiert werden soll. In einem zweiten Schritt sollen Regelungen erarbeitet werden, die für die Bereitstellung von segmentbezogenen Angaben Hilfestellung bieten. Damit will der HGB-FA die zu beobachtende Praxis unterstützen, segmentbezogene Angaben beispielweise im Lagebericht anzugeben. |
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3 | 13:15 |
Review DRS 18 Latente Steuern
In seiner letzten Sitzung hatte der HGB-FA beschlossen, die Überarbeitung von DRS 18 in sein Arbeitsprogramm aufzunehmen. Den Mitgliedern des HGB-FA wurden in dieser Sitzung auf Basis einer Literaturrecherche und bereits erhaltener Rückmeldungen seitens einiger VMEBF-Mitgliedsunternehmen Themenbereiche mit möglichem Änderungs- oder Ergänzungsbedarf vorgestellt. Im Einzelnen wurden der Anwendungsbereich und ausgewählte Fragen zum Ansatz der latenten Steuern diskutiert. Der HGB-FA sprach sich dabei einstimmig gegen die Ausweitung des Anwendungsbereichs des Standards auf die Bilanzierung von tatsächlichen Steuern sowie von unsicheren Steuerpositionen bzw. strittigen Steuerforderungen und –schulden aus. Ferner soll die Behandlung der Steuerlatenzen für die Personengesellschaften sowie Unternehmen außerhalb des Anwendungsbereichs von § 247 HGB weiterhin außerhalb des Anwendungsbereichs des Standards bleiben. Um Hinweise auf konkrete Anwendungsfragen oder Unklarheiten zu erheben, beschloss der HGB-FA, einen Aufruf zur Eingabe von potenziellen Themenbereichen zur Änderung bzw. Ergänzung des DRS 18 auf der DRSC-Website zu platzieren. Die Diskussion weiterer Themenbereiche mit möglichem Änderungs- oder Ergänzungsbedarf wird für die nächste Sitzung avisiert. |
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4 | 15:15 |
DRS 22 Konzerneigenkapital - Anwendungsfragen
Der HGB-FA erläuterte eine Anwendungsfrage zur Darstellung der Konzerngewinnrücklagen nach DRS 22 und erörterte, ob die Beweggründe für die Änderungen zum Ausweis innerhalb des Konzerneigenkapitals durch DRS 22 oder deren Umsetzung noch klarer kommuniziert werden sollten. Im Ergebnis besteht aus Sicht des HGB-FA kein kurzfristiger Handlungsbedarf zur Überarbeitung des Standards. Gleichzeitig er-kannte der HGB-FA an, dass eine weitere Erörterung der Zwecke der Ergebnisverwendungsrechnung und ihrer Darstellung im handelsrechtlichen Konzernabschluss durchaus relevant ist und regte als ersten Schritt eine empirische Untersuchung durch den DRSC-Mitarbeiterstab zur diesbezüglichen Bilanzierungspraxis an. |
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5 | 16:00 |
nicht öffentlich
Der Tagesordnungspunkt wurde gestrichen. |
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Titel | Datum |
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24.09.2018 |