Top | Start | Thema | Dokumente |
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1 | 10:30 | nicht öffentlich | - |
2 | 12:00 |
Letzte Absprachen zu DRS 26 Assoziierte Unternehmen und DRS 27 Anteilmäßige Konsolidierung
Der HGB-FA erörtert die auf Basis der Diskussionen in der 37. Sitzung des HGB-FA vorgenommenen Änderungen an den Standards DRS 26 Assoziierte Unternehmen und DRS 27 Anteilmäßige Konsolidierung. Zusätzlicher Anpassungsbedarf wird nicht identifiziert. |
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3 | 12:30 |
28. Öffentliche Sitzung des DRSC zur Verabschiedung von DRS 26 Assoziierte Unternehmen und DRS 27 Anteilmäßige Konsolidierung
Zu Beginn der öffentlichen Sitzung wird der Hintergrund für die Erarbeitung von DRS 26 und DRS 27 rekapituliert. Anschließend wird auf die Entwicklung der vorangegangenen Entwürfe E-DRS 34 und E-DRS 35 eingegangen. Im diesem Zuge werden die (wenigen) Änderungen in den finalen Standards kurz wiedergegeben. Der HGB-FA verabschiedet einstimmig – ohne Enthaltung und Gegenstimmen – DRS 26 und DRS 27 in der vorliegenden Fassung. Herr Barckow dankt allen Beteiligten, insb. der DRSC-AG „Konsolidierung“, für die geleistete Arbeit. |
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4 | 13:45 |
Review DRS 3 Segmentberichterstattung
Nach einer kurzen Einführung in DRS 3 Segmentberichterstattung diskutiert der HGB-FA, ob DRS 3 überarbeitet werden sollte. Im Ergebnis seiner Diskussion beschließt der HGB-FA, eine Überarbeitung von DRS 3 vorzunehmen. Hierbei soll insbesondere auf die Konsistenz zu segmentspezifischen Informationen geachtet werden, die in anderen DRS (z.B. DRS 20) verlangt werden. Weiterhin sollen die Angabepflichten so ausgestaltet werden, dass für die Adressaten ein Informationsmehrwert geschaffen wird, ohne bei den Erstellern übermäßige Belastungen hervorzurufen. |
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5 | 14:45 |
Review DRS 18 Latente Steuern
Der HGB-FA befasst sich einführend mit den bestehenden Regelungen in DRS 18 und – soweit relevant – einer Gegenüberstellung zu vergleichbaren Vorschriften in IAS 12. Hintergrund sind auftretende Anwendungsfragen in Bezug auf DRS 18. Zugleich wird darauf verwiesen, dass sich grundlegender Klarstellungsbedarf zu Steuerlatenzen und deren bilanzieller Behandlung auch darin widerspiegelt, dass regelmäßig Anwendungsfragen zu IAS 12 (beim IASB/IFRS IC) vorgetragen werden. Auf dieser Basis werden Unterschiede zwischen beiden Regelwerken erörtert und die jeweilige konkrete Begründung für einzelne Regeln in DRS 18 rekapituliert. Insb. wer-den hierbei die Aspekte „aktive latente Steuern für Verlustvorträge“, Regelungen zu Organschaften, Abzinsungsverbot, steuerliche Überleitungsrechnung und Ergebniserfassung thematisiert. Die Mitglieder des HGB-FA sehen einheitlich grundsätzlichen Bedarf für eine Überarbeitung von DRS 18 vor dem Hintergrund dieser Anwendungsfragen. Unterschiedliche Meinungen werden dahingehend geäußert, inwieweit die Grundkonzeption von DRS 18 oder nur ausgewählte Aspekte zur Debatte gestellt werden sollten. Bei der potenziellen Überarbeitung fraglicher oder nicht vorhandener Detailregeln sollte grundlegende Maßgabe sein, nur solche Aspekte zu regeln, die nicht nur konzeptionell sinnvoll, sondern (in letzter Konsequenz) für einen Adressaten nützlich sind. Der HGB-FA beschließt, die Überarbeitung von DRS 18 als Projekt in sein Arbeitsprogramm aufzunehmen. |
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6 | 15:45 | nicht öffentlich | - |
Titel | Datum |
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23.07.2018 |