37. Sitzung IFRS-FA

Datum:
09.04.2015 - 10.04.2015
Start:
09:30 Uhr
Ort:
DRSC Geschäftsstelle
Veranstalter:
DRSC

09.04.2015

Top Start Thema Dokumente
1 09:30 EU-Grünbuch Schaffung einer Kapitalmarktunion

Der IFRS-FA erörtert die Frage Nr. 8 des Grünbuchs der EU-Kommission zur Schaffung einer Kapitalmarktunion in Europa. Der Fachausschuss stellt fest, dass der Bedarf an grenzüberschreitenden Finanzierungsmöglichkeiten für deutsche KMU nicht in dem Maße besteht, wie er im Grünbuch beschrieben wird.

Deutsche mittelständische Unternehmen präferieren mehrheitlich eine Finanzierung über inländische Banken. Es ist allerdings nicht auszuschließen, dass in anderen europäischen Ländern durchaus ein signifikanter Bedarf an grenzüberschreitenden Finanzierungen über spezielle Handelsplattformen (z.B. MTFs) besteht.

Der IFRS-FA ist der Ansicht, dass im ersten Schritt zumindest klarzustellen ist, welche Handelssysteme Gegenstand der Überlegungen sind (beispielsweise in Form einer abgrenzenden Definition), bevor über einen einheitlichen EU-weiten Rechnungslegungsstandard für solche Plattformen nachgedacht wird.

Dabei darf den Unternehmen, welche derzeit mit nationalen Abschlüssen im In-/ oder Ausland Finanzmittel aufnehmen können, diese Möglichkeit jedoch nicht genommen bzw. eingeschränkt werden. Zum anderen darf die Einführung eines EU-weiten Rechnungslegungsstandards für bestimmte KMUs nicht langfristig dazu führen, dass sich die EU auch für börsennotierte Mutterunternehmen zukünftig eigene Rechnungslegungs-Regeln gibt.

2 10:30 Leasing – aktuelle Entwicklungen

Der IFRS-FA wird über den aktuellen Stand der erneuten Beratungen des Entwurfs ED/2013/6 Leasingverhältnisse informiert. Dies bezieht sich insbesondere auf die Ergebnisse der IASB-Sitzung vom 17. März 2015. In dieser wurden die fachlichen Erörterungen beendet und die Kriterien für die erneute Veröffentlichung eines überarbeiteten Standardentwurfs (re-exposure) diskutiert. Von der Veröffentlichung eines revidierten Entwurfs wird abgesehen, da durch diesen – aufgrund des Charakters der vorgenommenen Änderungen – keine neuen Informationen für den IASB erwartet werden. Darüber hinaus wurde der IFRS-FA über die Absicht eines IASB-Mitglieds, der Veröffentlichung des finalen Standards zu widersprechen, und die zugrunde liegenden Beweggründe informiert.

3 11:30 IASB ED/2014/4 Measuring Quoted Investments

Der IFRS-FA wird über die beim IASB eingegangenen Stellungnahmen sowie Befragungen der Abschlussadressaten zum ED/2014/4 informiert. Die Rückmeldungen decken sich mit der Sicht der IFRS-FA, dass das Bilanzierungsobjekt (unit of account) der Beteiligungen und zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, welches die Beteiligung als Ganzes ist, auch für die Bemessung des beizulegenden Zeitwerts zu Grunde gelegt werden sollte und daher das im Stellungnahme-Entwurf des IASB verankerte Bemessungsprinzip P x Q abgelehnt wird.

 

4 12:45 Insurance – aktuelle Entwicklungen

Der IFRS-FA informiert sich im Rahmen des Projekts Versicherungsverträge über das vom IASB-Mitarbeiterstab vorgeschlagene Modell zur Bilanzierung überschussberechtigter Versicherungsverträge. Insbesondere werden der Anwendungsbereich, die Bestimmung des Zinsaufwands, mögliche Abwicklungsmuster der vertraglichen Servicemarge (contractual service margin, CSM) sowie die Absicherung von Garantien und daraus resultierende Bewertungs- oder Ansatzinkonsistenzen (accounting mismatches) diskutiert. Ferner erhält der IFRS-FA einen Überblick über die Diskussion bei ASAF und EFRAG zum Zusammenspiel von IFRS 4 und IFRS 9, insbesondere vor dem Hintergrund der Erarbeitung der Übernahmeempfehlung von IFRS 9 durch die EFRAG, und diskutiert mögliche Lösungsansätze.

5 13:45 nicht öffentlicher Teil -
6 15:45 nicht öffentlicher Teil -

10.04.2015

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7 09:00 IASB ED/2015/1 Classification of Liabilities - Proposed amendments to IAS 1

Der IFRS-FA diskutiert den vorgelegten Entwurf einer Stellungnahme an den IASB hinsichtlich der IASB-Vorschläge zur Klarstellung der Unterscheidung von kurz- und langfristigen Verbindlichkeiten. Der IFRS-FA erörtert in diesem Zusammenhang auch die Sichtweisen im Stellungnahmeentwurf von EFRAG. Schwerpunkte der Diskussion sind:

  • die Behandlung von Kündigungs- und Verlängerungsrechten,
  • die Unterscheidung von Kurz- und Langfristigkeit in der Bilanz sowie detaillierte Fristigkeitsangaben im Anhang und
  • die Auslegung von Substanz bei der Beurteilung, ob ein Verlängerungsrecht eine realistische Alternative darstellt.

Der IFRS-FA kann nicht zu allen vorgenannten Punkten Einigkeit erzielen und verständigt sich darauf, die Verabschiedung des überarbeiteten Stellungnahmeentwurfs in die Tagesordnung für die nächste FA-Sitzung aufzunehmen.

8 09:30 Conceptual Framework

Der IFRS-FA diskutiert Sachverhalte hinsichtlich der Überarbeitung des Rahmenkonzepts für die IFRS-Rechnungslegung. Zunächst befasst sich der IFRS-FA mit dem IASB-Vorschlag der Wiederaufnahme von prudence in das Rahmenkonzept. Der Fachausschuss äußert Bedenken, dass die begriffliche Interpretation und Klarstellung des IASB stark von der geläufigen Interpretation, z.B. im regulatorischen Umfeld der Finanzberichterstattung, abweicht. Dies kann als Vorteil angesehen werden um Missverständnissen vorzubeugen. Gleichwohl besteht eine gewisse Skepsis, dass das unterschiedliche Verständnis auch in der Praxis künftig klar artikuliert wird. Der Fachausschuss erörtert, ob mit der Umschreibung von prudence ein Grundsatz der Sorgfalt bei der Bewertung beschrieben wird.

Darüber hinaus erörtert der IFRS-FA die Entscheidung des IASB, die Verlässlichkeit von Finanzinformationen nicht als qualitatives Anforderungskriterium wieder einzuführen. Der IFRS-FA unterstützt grundsätzlich die Entscheidung des IASB. Es wird darauf verwiesen, dass ein Sachverhalt eventuell nicht verlässlich bewertet werden kann, gleichwohl der Sachverhalt an sich relevant sein kann.

Abschließend diskutiert der IFRS-FA den IASB-Vorschlag, die Rechenschaftspflicht explizit im Rahmenkonzept zu verankern. Der IFRS-FA sieht in der expliziten Verankerung Klarstellungsbedarf, inwiefern sich diese Anpassung auf die künftige Standardsetzung auswirken könnte. Es sollte zudem vom IASB auch konkreter adressiert werden, was genau der Begriff stewardship bedeutet und welche Entscheidungen adressiert werden. Vom IFRS-FA werden Bedenken geäußert, dass durch die explizite Verankerung eine zusätzliche, zweite Zielsetzung der IFRS-Rechnungslegung entsteht und ein Zielkonflikt zwischen unterschiedlichen Zielsetzungen nicht ohne eine „Vorfahrtsregelung“ aufgelöst werden kann.

9 10:30 Revenue Recognition

Der IFRS-FA wird über die aktuellen Entwicklungen aus der Gremienarbeit zu IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden sowie das gleichnamige Accounting Standards Update (ASU) 2014-09 (Topic 606) des FASB informiert. Fachliche Entscheidungen werden nicht getroffen.

Als Gast berichtet das deutsche Mitglied der Beratungsgruppe zum Übergang in Bezug auf Erlöserfassung (Transition Resource Group for Revenue Recognition, TRG), Dr. Christoph Hütten, über die Aktivitäten der Gruppe. In Vorbereitung auf eine etwaige spätere Stellungnahme liegt ein weiterer Schwerpunkt der Sitzung auf den laufenden Erörterungen zu möglichen Anpassungen an IFRS 15 durch den IASB bzw. Topic 606 auf Seiten des FASB.

10 13:15 Interpretationsaktivitäten - u.a. IFRS IC Meeting März

Der IFRS-FA wird über die Diskussion und Ergebnisse der IFRS IC-Sitzung vom März 2015 unterrichtet. Zum erwarteten Interpretationsentwurf betreffend IAS 21 avisiert der IFRS-FA, dass eine tiefergehende Befassung inkl. Kommentierung folgen wird, da der Sachverhalt nahezu alle Unternehmen betreffen dürfte.

Die vorläufige Entscheidung betreffend IFRIC 14/IAS 19 wird grundsätzlich als in Deutschland kaum relevant und daher unkritisch gewürdigt. Gleichwohl soll hierzu nochmals die DRSC Arbeitsgruppe Pensionen konsultiert werden, deren Einschätzung in der nächsten Sitzung des IFRS-FA zu erörtern ist.

Die Stellungnahme des DRSC zur vorläufigen Entscheidung des IFRS IC betreffend IFRS 10 führte dazu, dass der Wortlaut der Begründung nun differenzierter formuliert und in Zukunft als überarbeitete vorläufige Entscheidung veröffentlicht werden soll.

Zusätzliche Dokumente

Titel Datum
Sitzungsbericht
10.04.2015