IASB ED/2014/6 Disclosure Initiative – Proposed amendments to IAS 7
Der IFRS-FA diskutiert den überarbeiteten Entwurf einer Stellungnahme zum IASB ED/2014/6 Disclosure Initiative – Proposed amendments to IAS 7. Der Stellungnahmeentwurf findet Zustimmung beim IFRS-FA hinsichtlich der Beantwortung der im Entwurf aufgeführten Fragen. Änderungsbedarf vor der Finalisierung sieht der IFRS-FA für den Argumentationsaufbau bzgl. seiner ablehnenden Haltung. In der Stellungnahme sollte insbesondere mehr betont werden, dass die Aktivitäten des IASB generell zu begrüßen sind. Gleichwohl bestehen Bedenken, dass mit den Änderungsvorschlägen im ED/2014/6 die ursprünglich vorgetragenen Bedürfnisse der Adressaten hinsichtlich der Überleitung der Nettoschuldenposition nicht erfasst werden. Zudem erscheinen die Anpassungsvorschläge nicht in sich stringent und konsistent in Abgrenzung zu bestehenden Anforderung für Anhangangaben in anderen IFRSs.
Die Stellungnahmen an den IASB und an EFRAG sollen im Umlaufverfahren verabschiedet werden.
IASB ED/2014/5 Clarification of Classification and Measurement of Share-based Payment Transactions – Proposed amendments to IFRS 2
Der IFRS-FA beendet seine Diskussion zum ED/2014/5 und beschließt, weitere Aspekte in die Stellungnahme an den IASB aufzunehmen. Die Vorschläge des IASB zur Behandlung von Ausübungsbedingungen bei in bar erfüllten aktienbasierten Vergütungstransaktionen lassen offen, welche Determinanten der regelmäßigen Neubewertung der zu erfassenden Verbindlichkeit für einen Vermögenswert relevant sind, wenn die vergütete Leistung zu einem aktivierten Vermögenswert führt. Dies wird vom IFRS-FA kritisch gesehen.
Weiterhin sollte im Hauptteil des Standards explizit geklärt werden, dass die Anforderung des IFRS 2.27 für die Neubewertung einer aktienbasierten Vergütungstransaktion zum Zeitpunkt der Klassifizierungsänderung von cash-settled zu equity-settled keine Gültigkeit besitzt. Darüber hinaus möchte der Fachausschuss den IASB darauf hinweisen, dass es in der Praxis bei bestimmten in Aktien erfüllten Vergütungstransaktionen auch zu einem Spitzenausgleich in bar kommt, was auf die Klassifizierung ohne Einfluss bleiben sollte.
Der IFRS-FA wird über den aktuellen Stand der erneuten Beratungen des Entwurfs ED/2013/6 Leases informiert. Diese beziehen sich insb. auf die Ergebnisse der IASB/FASB-Sitzung vom 19. Februar 2015 zu den Themenbereichen „Leasingvereinbarungen über kleine Vermögenswerte“ und „Übergangsvorschriften“. Darüber hinaus werden verschiedene Themen zur Vorbereitung der nächsten Sitzung des ASAF erörtert.
Der IFRS-FA erörtert die Diskussionen zur unit of account der vertraglichen Servicemarge im Rahmen der erneuten Beratungen im Versicherungsprojekt. Der IFRS-FA spricht sich weiterhin für eine Bestimmung der Marge auf Portfolioebene aus, insbesondere bei überschussberechtigten Versicherungsverträgen.
In Vorbereitung des ASAF-Treffens lehnt der IFRS-FA den Vorschlag des ASBJ zur Erfassung der Marge im accumulated OCI (ACOI) ab, konzediert diesbezüglich jedoch den Konflikt mit der Definition einer Schuld im Rahmenkonzept und sieht entsprechenden Klärungsbedarf. Ferner spricht sich der IFRS-FA gegen die vom IASB vorgeschlagenen Übergangserleichterungen aus. Der IFRS-FA stuft dies nur als second best-Lösung ein und spricht sich weiter für eine Verschiebung der Erstanwendung von IFRS 9 für Versicherungsunternehmen aus. Er ist sich diesbezüglich der Schwierigkeit bewusst, den Kranz der infrage kommenden Unternehmen sachgerecht abzugrenzen, sieht aber Möglichkeiten einer pragmatischen Annäherung, bspw. durch Referenz auf derzeitige IFRS-4-Anwender oder regulierte Versicherungsunternehmen. Dessen ungeachtet müsse eine Lösung auch
RefE Gesetz zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie
Der IFRS-FA wird über den Referentenentwurf (RefE) eines Gesetzes zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie informiert. Da die aus dem Gesetzesvorschlag resultierenden Änderungen nur in sehr geringem Umfang rechnungslegungsbezogene Themen betreffen und diese im Wesentlichen eine direkte Umsetzung der Anforderungen der EU-Richtlinie sind, spricht sich der IFRS-FA dafür aus, keine Stellungnahme zum RefE an das Bundesfinanzministerium zu senden und dem HGB-FA diese Sichtweise zu übermitteln.
In Vorbereitung der nächsten ASAF-Sitzung im März 2015 erörtert der IFRS-FA die folgenden Agenda-Themen:
die Ergebnisse des Evaluierungsprozesses von ASAF;
die Ergebnisse des Post-implementation Review zu IFRS 3 Business Combinations und die daraus resultierenden Folgebeschlüsse des IASB;
Das IASB-Forschungsprojekt Disclosure Initiative: In diesem Zusammenhang wird insbesondere die vom IASB beabsichtigte Publikation von Practice Statements zur Auslegung des Begriffs Wesentlichkeit bei der Abschlusserstellung diskutiert und vor allem wegen der unklaren Bindungswirkung kritisch gesehen;
Das IASB-Forschungsprojekt Financial Instruments with Characteristics of Equity: Teile des IFRS-FA befürworten die vorläufige Ansicht des ASAF, eine vollumfängliche Überarbeitung des bestehenden Standards (IAS 32 Financial Instruments: Presentation) nicht in Betracht zu ziehen, sondern sich vorrangig den bekannten Problemfeldern zu widmen (insbes. in eigenen Anteilen zu erfüllende Verpflichtungen sowie kündbare Instrumente);
Das IASB-Forschungsprojekt Business Combinations Under common Control (BCUCC): Der IFRS-FA erörtert die Abbildung von BCUCC-Transaktionen, welche Dritte involvieren bzw. betreffen, bspw. in Vorbereitung eines Börsengangs. Er schlägt vor, als Default-Lösung eine generelle Anwendung der Buchwertfortführung vorzuschlagen und davon nur in begründeten Ausnahmefällen abzuweichen;
Das IASB-Forschungsprojekt Equity Method of Accounting, welches auf der Prämisse basiert, dass sich die Equity-Methode konzeptionell nicht als Ein-Zeilen-Konsolidierung interpretieren lässt. Der IFRS-FA sieht die vorgeschlagene Regelung als willkommene Klarstellung, weist aber auf den offensichtlichen Widerspruch dieses Vorschlags mit dem in Kürze erscheinenden Entwurf zur Eliminierung von Erfolgen aus Downstream-Transaktionen hin.
Der IFRS-FA wird über den aktuellen Stand der Entwicklung zur Überarbeitung des Rahmenkonzepts der IFRS-Rechungslegung informiert. In Anschluss werden zwei Papiere des ASBJ erörtert, die im Kontext der Überarbeitung der konzeptionellen Vorgaben zu Bewertungsfragen die vorläufigen Entscheidungen des IASB hinterfragen und Gegenstand der nächsten ASAF-Sitzung sind. Vom IFRS-FA werden die Sichtweisen und Vorschläge des ASBJ grundsätzlich als nützlicher Input für eine weiterführende konzeptionelle Debatte angesehen. Einige FA-Mitglieder heben hervor, dass sich die Vorschläge des ASBJ zur Klassifizierung der Bewertungsmaßstäbe konzeptionell gefestigter gegenüber den Vorschlägen des IASB darstellen. Andere FA-Mitglieder vertreten die Ansicht, dass die Sichtweisen des ASBJ und die Vorschläge des IASB nicht diametral zueinander stehen, sondern beide Sichtweisen/Vorschläge einen unterschiedlichen Ansatz aufweisen, im Ergebnis möglicher Bewertungsmaßstäbe für die IFRS-Rechnungslegung aber nicht zwangsweise auseinandergehen. Ähnlich debattiert der IFRS-FA die Sichtweisen des ASBJ zur Auswahl des geeigneten Bewertungsmaßstabs.
Eine Änderung der vorläufigen Entscheidungen des IASB auf Basis der ASBJ-Papiere wird vom Projektverantwortlichen nicht erwartet. Der IFRS-FA wird das Thema und die Vorschläge des IASB vertiefend nach der Veröffentlichung des Exposure Drafts im April diskutieren.
IASB ED/2015/1 Classification of Liabilities - Proposed amendments to IAS 1
Der IFRS-FA diskutiert die Vorschläge des IASB im ED/2015/1 Classification of Liabilities – Proposed amendments to IAS 1. Der IFRS-FA erörtert zunächst die Frage, ob die vorgeschlagenen Anpassungen für IAS 1 auch zu Änderungen in der Bilanzierungspraxis führen. Verschiedene FA-Mitglieder führen Beispiele an, dass einige Verbindlichkeiten, die z.Z. als kurzfristig klassifiziert werden, zukünftig als langfristige Verbindlichkeiten zu klassifizieren wären.
Der IFRS-FA diskutiert weiterführend, inwiefern das Recht zur Verlängerung einer Verbindlichkeit bestimmte Eigenschaften zum Bilanzstichtag aufweisen muss. Der IFRS-FA kommt zu dem Schluss, dass es sich um ein substantielles Recht handeln muss. Dies bedeutet insbesondere, dass die Ausübung des Rechts nicht zu einer Neuverhandlung der Vertragskonditionen durch den Gläubiger führen darf. Zudem sollte das Recht eine ökonomisch realistische Verlängerungsoption darstellen. Verlängerungsrechte zu ungünstigen Konditionen sollten bei der Klassifizierung nicht berücksichtigt werden.
Für die nächste FA-Sitzung soll dem IFRS-FA der Entwurf einer Stellungnahme zur Verabschiedung vorgelegt werden.
Der IFRS-FA erörtert die laufenden Aktivitäten im Zuge der Einführung des IFRS 15 Revenue from Contracts with Customers. Im Einzelnen werden folgende Gremienarbeiten angesprochen:
die Übernahme von IFRS 15 in europäisches Recht und die Indossierungsempfehlung von EFRAG;
die fachliche Auseinandersetzung durch die eigens dafür gegründete Transition Ressource Group for Revenue Recognition (TRG);
die Erörterung ggf. notwendiger Anpassungen am neuen Erlösstandard durch IASB und FASB;
die weitere Behandlung von IFRS 15 im Accounting Standards Advisory Forum (ASAF).Hinsichtlich der TRG wird eine weiterhin enge Verfolgung der dort diskutierten Themen durch den IFRS-FA angestrebt. Hierin sollten auch die Konstituenten des DRSC einbezogen werdenHinsichtlich ggf. zu erwartender Klarstellungen an IFRS 15 wird ein weiterhin prinzipienbasiertes Vorgehen durch den IASB gegenüber einer zu spezifischen Regelungsdichte befürwortet.