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EU Fitness Check on Public Corporate Re-porting
Der HGB-FA befasste sich mit dem Fragebogen der Europäischen Kommission, der im Zuge der Eignungsprüfung des EU-Vorschriftenrahmens zur Unternehmensberichterstattung (Fitness check on the EU framework for public reporting by companies) veröffentlicht worden war. Der HGB-FA entwickelte vorläufige Positionen zu den Fragen betreffend die Berichterstattungsvorgaben der EU im Allgemeinen und betreffend jene Vorgaben, die von sämtlichen Unternehmen mit Sitz in der EU, unabhängig von ihrer Kapitalmarktorientierung, zu beachten sind. Insgesamt schätzte der HGB-FA die Berichterstattungsvorgaben der EU als überwiegend effektiv und zielkonform ein, jedoch könnten die Ergebnisse der Regulierung wohl auch mit weniger Aufwand erreicht werden. Zudem stünden die Vorgaben miteinander weitgehend im Einklang, auch wenn der Wunsch nach einer stärkeren Angleichung vernehmbar sei. In Bezug auf Mitgliedsstaatenwahlrechte und Regelungslücken der Bilanzrichtlinie und anderen EU-Vorgaben stellte der HGB-FA vorläufig fest, dass Unterschiede in den nationalen Berichterstattungs- und Bilanzierungsvorgaben vermutlich nur unwesentlich zu einer Behinderung grenzüberschreitender Geschäftstätigkeiten führen. Leitend hierfür ist die Ansicht des HGB-FA, dass andere Themen als die Unternehmensberichterstattung entscheidender bei grenzüberschreitenden Geschäftstätigkeiten sind. Aus diesem Grund, aber auch weil einzelstaatliche Regelungen durchaus notwendig erscheinen, erachtet der HGB-FA eine Vereinheitlichung der lokalen Rechnungslegungsnormen, z.B. durch Verschärfung der Bilanzrichtlinie (Wegfall der Optionen, Schließung von Regelungslücken), als nicht notwendig. |
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Titel | Datum |
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09.05.2018 |