34. Sitzung HGB-FA

Datum:
12.12.2017 - 12.12.2017
Start:
13:45 Uhr
Ort:
Ernst & Young GmbH, Berlin, Friedrichstr. 140
Veranstalter:
DRSC

12.12.2018

Top Start Thema Dokumente
13 13:45 E-DRS 33 Währungsumrechnung im Konzernabschluss – Auswertung Stellungnahmen

Der HGB-FA erörtert die in den eingegangenen Stellungnahmen und veröffentlichten Fachbeiträgen zum E-DRS 33 geäußerten Anmerkungen.

Insbesondere die Anmerkungen zur Tz. 35 des Standardentwurfs bezüglich des Um-fangs der Ausweispflicht nach § 277 Abs. 5 Satz 2 HGB werden intensiv diskutiert. Zwei Kommentatoren sprechen sich in den Stellungahmen gegen die Aufnahme einer solcher Regelung in den Standard aus, da sie die gesetzlich zulässigen Interpretationsspielräume einschränkt, was aus Sicht der Stellungnehmenden nicht zulässig wäre. Dieser Auffassung wird im Fachausschuss jedoch nicht zugestimmt. Der Sinn der Standardsetzungsaktivitäten des DRSC besteht gerade darin, die gesetzlich nicht explizit geregelten oder missverständlichen Fragestellungen zu interpretieren und zu regeln, ohne dabei die explizit zulässigen gesetzlichen Wahlrechte einzugrenzen. Dabei sollten die Kosten-Nutzen-Aspekte der neuen/geänderten Regelungen stets beachtet werden.

Hinsichtlich der Tz. 35 des E-DRS 33 wird im Fachausschuss mehrheitlich die Meinung vertreten, dass diese Regelung keinen massiven Eingriff in die bestehende Bilanzierungspraxis bedeuten würde, da eine Differenzierung zwischen realisierten und unrealisierten Währungskurserfolgen für steuerliche Zwecke ohnehin vorgenommen werden muss. Die Mehrheit der Fachausschussmitglieder stimmt für die Beibehaltung der in Tz. 35 formulierten Regelung. Ferner beschließt der HGB-FA, eine neue Tz. einzufügen, die empfiehlt, die Währungskursgewinne aus der Anwendung des § 256a Satz 2 HGB innerhalb der gesonderten Angabe nach § 277 Abs. 5 Satz 2 GHB kenntlich zu machen.

Ferner wird beschlossen, die Regelungen zur Zwischenergebniseliminierung sowie zur Aufwands- und Ertragskonsolidierung um Vereinfachungslösungen zu ergänzen, um den Belangen der Praxis entgegenzukommen.
Weitere Änderungen am Standardtext sind hauptsächlich redaktioneller Natur.

Der finale DRS 25 Währungsumrechnung im Konzernabschluss soll in der öffentlichen Sitzung Anfang Februar 2018 verabschiedet werden.

14 15:30 Überarbeitung DRS 8 Bilanzierung von Anteilen an assoziierten Unternehmen im Konzernabschluss

Dem HGB-FA wird der durch die DRSC-AG Konsolidierung vorbereitete Standardentwurf E-DRS 34 Assoziierte Unternehmen erneut vorgelegt.

Dieser ist als Nachfolgestandard zu DRS 8 Bilanzierung von Anteilen an assoziierten Unternehmen im Konzernabschluss vorgesehen. Der in der 33. HGB-FA-Sitzung identifizierte Änderungs-bedarf wurde durch die AG Konsolidierung grds. umgesetzt. Zwei Themengebiete werden auf Bitten der AG jedoch nochmals vom HGB-FA erörtert. In der Aufforderung zur Stellungnahme wird zu beiden Sachverhalten jeweils eine entsprechende Frage vorgesehen.

Die Erarbeitung des Standardentwurfs ist somit inhaltlich abgeschlossen. E-DRS 34 soll – zusammen mit E-DRS 35 Anteilmäßige Konsolidierung – im 1. Quartal 2018 zur Kommentierung veröffentlicht werden.

15 16:30 Überarbeitung DRS 9 Bilanzierung von Anteilen an Gemeinschaftsunternehmen im Konzernabschluss

Dem HGB-FA wird der durch die DRSC-AG Konsolidierung vorbereitete Standardentwurf E-DRS 35 Anteilmäßige Konsolidierung erneut vorgelegt.

Dieser ist als Nachfolgestandard zu DRS 9 Bilanzierung von Anteilen an Gemeinschaftsunternehmen im Konzernabschluss vorgesehen. Der in der 33. HGB-FA-Sitzung in geringem Umfang identifizierte Änderungsbedarf wurde durch die AG Konsolidierung umgesetzt. Weite-re inhaltliche Änderungen werden nicht vorgesehen.

Die Erarbeitung des Standardentwurfs ist somit inhaltlich abgeschlossen. E-DRS 35 soll – zusammen mit E-DRS 34 Assoziierte Unternehmen – im 1. Quartal 2018 zur Kommentierung veröffentlicht werden.

Zusätzliche Dokumente

Titel Datum
Sitzungsbericht
22.12.2017