Top | Start | Thema | Dokumente |
---|---|---|---|
4 | 08:00 | nicht öffentlich | - |
5 | 09:00 |
Transition Plans (IG 4)
Der FA NB wurde über die Arbeit von EFRAG an einer Implementation Guidance zu kli-mabezogenen Transitionsplänen (TP IG) informiert. Diese Implementation Guidance soll bei der Umsetzung der Berichtspflichten zu klimabezogenen Transitionsplänen (ESRS E1-1, ESRS 2) unterstützen und zugleich einschlägige Schnittstellen, wie z.B. just transition und Biodiversität adressieren. Ziel dieses TOP war es, vorläufige Meinungen des FA NB für eine Stellungnahme einzuholen. Aufgrund zeitlicher Restriktionen wurde dieser TOP stark verkürzt behandelt und wird in der FA NB-Sitzung im Januar 2025 erneut auf die Tagesordnung gesetzt. |
|
6 | 10:15 |
Drittstaaten-ESRS
Der FA NB informierte sich über den aktuellen Stand der EFRAG-Arbeiten zu den ESRS für Drittstaatenunternehmen (sog. ESRS for non-EU groups, NESRS). Gem. den Vorgaben der CSRD ist für ab dem 1.1.2028 beginnende Geschäftsjahre eine Nachhaltigkeitsberichterstattung auch für bestimmte Drittstaatenunternehmen vorgesehen. Zur Erstellung dieser Nachhaltigkeitsberichte sollen grds. die NESRS anzuwenden sein. Die fachliche Befassung zu den NESRS durch die Sustainability Reporting Technical Expert Group (SR TEG) der EFRAG fand im November 2024 statt. Die Verabschiedung durch die SR TEG als Empfehlung an das Sustainability Reporting Board (SRB) erfolgte daraufhin am 21.11.2024. Eine Annahme durch das SRB war bereits für die Sitzung am 12.12.2024 vorgesehen. Die Konsultation soll noch im Januar 2025 starten. Der DRSC-Mitarbeiterstab informierte den FA NB über die maßgeblichen Vorgaben der BilanzRL (Artt. 40a-40c) sowie dazugehörige Klarstellungen aus den „Frequently asked questions on the implementation of the EU corporate sustainability reporting rules“ der EU-Kommission vom 7.8.2024 (FAQs 42-44). Darüber hinaus wurde der FA NB über die konzeptionelle Ausgestaltung und vorläufigen Inhalte der NESRS informiert. Der FA NB diskutierte hier insb. die beiden vorgesehenen Optionen zum Umfang der Berichterstattung (Perimeter of disclosures). Dabei erfordert „Option 18A“ – konsistent zum ESRS Set 1 – grds. eine Berichterstattung über Auswirkungen aus allen Aktivitäten (sog. Global approach). Abweichend davon soll es Drittstaatenunternehmen gem. „Option 18B“ auch gestattet sein, die Berichterstattung zu allen Themenstandards außer NESRS E1 (Climate change) auf Auswirkungen i.V.m. EU-Umsätzen zu begrenzen (sog. Mixed approach). Die Diskussion soll bei der nächsten Sitzung des FA NB fortgesetzt werden. |
|
7 | 11:15 | nicht öffentlich | - |
Titel | Datum |
---|---|
|
12/02/2025 |