Top | Start | Thema | Dokumente |
---|---|---|---|
5 | 15:00 |
E-DRÄS 8 Überarbeitung DRS 20 aufgrund CSR-RLUG (Telco)
Dieser Tagesordnungspunkt wurde gestrichen. |
- |
Top | Start | Thema | Dokumente |
---|---|---|---|
1 | 09:00 |
DRÄS 8 Überarbeitung DRS 20 aufgrund CSR-RLUG - Verabschiedung
Dieser Tagesordnungspunkt wurde gestrichen. |
- |
2 | 09:30 |
26. Öffentliche Sitzung des DRSC zur Verabschiedung von DRÄS 8 Änderungen des DRS 20 Konzernlagebericht
Das DRSC verabschiedet am 22. September 2017 in der 26. Öffentlichen Sitzung den Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandard Nr. 8 (DRÄS 8). Mit DRÄS 8 wird vorrangig DRS 20 Konzernlagebericht an die geänderten gesetzlichen Anforderungen angepasst, die sich aus dem Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) ergeben. Im Wesentlichen erhält DRS 20 zwei neue Abschnitte, in denen die neuen Berichtspflichten konkretisiert werden. Dies betrifft zum einen die Angaben zum Diversitätskonzept für die Leitungsorgane und zum anderen die nichtfinanzielle (Konzern-) Erklärung. |
|
3 | 10:00 | Überarbeitung DRS 8 Assoziierte Unternehmen | |
3 | 12:45 |
Überarbeitung DRS 8 Assoziierte Unternehmen (Forts.)
Dem HGB-FA wird der durch die Arbeitsgruppe Konsolidierung vorbereitete Standardentwurf E-DRS Assoziierte Unternehmen vorgestellt. Dieser ist als Nachfolgestandard zu DRS 8 Bilanzierung von assoziierten Unternehmen im Konzernabschluss vorgesehen. Die von der AG erarbeiteten Regelungen und Formulierungsvorschläge werden mit dem HGB-FA diskutiert. Der identifizierte Änderungsbedarf am Standardentwurf wird in der Folge durch die AG umgesetzt werden. Es ist vorgesehen, den Standardentwurf nach Fertigstellung zusammen mit dem Standardentwurf E-DRS Anteilmäßige Konsolidierung zur Kommentierung zu veröffentlichen. |
- |
4 | 15:00 |
Überarbeitung DRS 9 Anteilmäßige Konsolidierung
Dem HGB-FA wird der durch die Arbeitsgruppe Konsolidierung vorbereitete Standardentwurf zur Anteilmäßigen Konsolidierung vorgestellt. Dieser ist als Nachfolgestandard zu DRS 9 Bilanzierung von Anteilen an Gemeinschaftsunternehmen im Konzernabschluss vorgesehen. Die Erarbeitung des Standardentwurfs wurde von der AG und dem HGB-FA (in seiner vorherigen Zusammensetzung) bereits im September 2016 abgeschlossen. Der Standardentwurf wurde jedoch seitdem nicht veröffentlicht, da die Veröffentlichung zusammen mit dem Standardentwurf E-DRS Assoziierte Unternehmen vorgesehen ist. Durch die (erneute) Vorlage des Standardentwurfs wird dem HGB-FA in seiner neuen Zusammensetzung die Möglichkeit gegeben, sich mit den erarbeiteten Regelungen und Formulierungen vertraut zu machen und diese zu diskutieren. Der in geringem Umfang zusätzlich identifizierte Änderungsbedarf wird zeitnah durch die AG Konsolidierung umgesetzt werden. |
Titel | Datum |
---|---|
|
22.09.2017 |