33. Sitzung Gemeinsamer Fachausschuss

Datum:
15.06.2023 - 15.06.2023
Start:
12:30 Uhr
Ort:
Berlin, The Westin Grand Hotel
Veranstalter:
DRSC

15.06.2023

Top Start Thema Dokumente
1 12:30 nicht öffentlich -
2 14:45 nicht öffentlich -
3 15:30 Intangibles

Der Mitarbeiterstab gab ein Update zum Stand der Diskussionen über eine verbesserte Berichterstattung über immaterielle Ressourcen. Zuerst ging er auf die Aktivitäten weiterer Standardsetzer ein. Er hob dabei insb. die Arbeiten von EFRAG und UKEB hervor, die u.a. auf der letzten IFASS-Sitzung vorgestellt wurden und auf der kommenden ASAF-Sitzung diskutiert werden.

Im Folgenden stellte der Mitarbeiterstab die vorläufigen Ergebnisse der AG „Immaterielle Werte“ zur Auslegung der neuen CSRD-Berichtspflicht über immaterielle Ressourcen vor. Gegenstand der Erörterungen bildeten die Formulierung der Zielstellung, die Festlegung von Definitionen, die Konkretisierung des Berichtsgegenstands, der zugrunde zu legende Zeitbezug sowie eine Kategorisierung von immateriellen Werten. Details hierzu können der Sitzungsunterlage 33_03a entnommen werden.

Die Geschäftsstelle plant die Finalisierung eines Standardentwurfs zum Jahresende. Vorab geplant ist die Veröffentlichung eines White Paper gemeinsam mit der Bertelsmann Stiftung. Es soll die Bedarfe an einer verbesserten Berichterstattung über immaterielle Ressourcen, bestehende Lösungsansätze als auch die Bezüge zur Nachhaltigkeitsberichterstattung aufzeigen.

4 16:45 ISSB Agendakonsultation - Integration (Q 7)

Der GFA erörterte die Konsultation zu den Prioritäten künftiger ISSB-Aktivitäten. Die Erörterungen bezogen sich auf ein potenzielles ISSB-Forschungsprojekt zur Integration innerhalb der Berichterstattung (Frage 7 des Konsultationsdokuments). Die weiteren Inhalte der Agendakonsultation des ISSB waren z.T. Gegenstand der 17. Sitzung des FA NB am 22. Mai 2023 (Fragen 1-3) und sind Gegenstand der folgenden 18. Sitzung des FA NB am 16. Juni 2023 (Fragen 4-6 und 8).

Eingangs stellte der Mitarbeiterstab die wesentlichen Inhalte der Konsultation vor: (1) Strategische Ausrichtung und Ausgewogenheit der ISSB-Aktivitäten, (2) Kriterien für die Bestimmung der Priorität neuer Forschungs- und Standardsetzungsaktivitäten und (3) Vorschläge für künftige Forschungs- und Standardsetzungsaktivitäten. Ferner informierte der Mitarbeiterstab über den Kommentierungszeitplan und zu dessen wesentlichen Meilensteinen: (1) die geplante Öffentliche Diskussion zur Agendakonsultation mit Beteiligung von ISSB (Fr. Bofinger-Schuster) und EFRAG (Fr. Prof. Dr. Lopatta) am 28. Juni 2023, (2) die Kommentierungsfrist des vorliegenden Stellungnahmeentwurfs von EFRAG zum 25. Juli 2023 [Nachtrag: EFRAG hat die Kommentierungsfrist bis zum 1. August 2023 verlängert.], sowie (3) das Ende der ISSB-Kommentierungsfrist zum 1. September 2023.

Das ISSB unterteilt seine Aktivitäten im Konsultationsdokument in: (1) Aufnahme neuer Forschungs- und Standardisierungsaktivitäten, (2) Grundlegende Arbeiten – wie z.B. Unterstützung bei der Implementierung von IFRS S1 und S2 – und (3) Basisarbeiten für alle ISSB-Aktivitäten. Die Thematik „Integration innerhalb der Berichterstattung“ ist thematisch explizit unter Aktivität (1) „Aufnahme neuer Forschungs- und Standardisierungsaktivitäten“ angesprochen, aber mit dem Verweis auf die Konnektivität (= Teilbereich der Integration) auch in Aktivität (2) „Basisarbeiten für alle ISSB-Aktivitäten“ erfasst. Der GFA hielt eine Zuordnung zu (2) „Basisarbeiten für alle ISSB-Aktivitäten“ für zielführender. Die Thematik ist nicht vergleichbar mit den drei weiteren vorgeschlagenen potenziellen Forschungsprojekten zu spezifischen Nachhaltigkeitsaspekten (Biodiversität, Humankapital und Menschenrechte). Eine Zuordnung zu Aktivität (3) reflektiert den grundlegenden Charakter der Thematik.

Darüber hinaus verwies der GFA auf die bisherige Positionierung des DRSC für eine Integrierte Berichterstattung. Eine Integration ist allerdings im Unternehmen nicht kurzfristig zu implementieren, sondern setzt einen Prozess voraus. Insofern bildet die Integration von FB und NB ein langfristiges Ziel, welches weiter von ISSB und IASB gefördert werden sollte. Kurzfristig sollte der ISSB drängendere Themen zu spezifischen Nachhaltigkeitsaspekten priorisieren.

Auch verwies der GFA auf bereits bestehende Forschungsaktivitäten von NSS zur Thematik und regt hier eine koordinierende Funktion der IFRS Stiftung an. Dies ermöglicht eine Unterstützung und Weiterentwicklung der Thematik unter den bestehenden Ressourcenrestriktionen.

Problematisch bei der Diskussion gestaltet sich nach Auffassung des GFA, dass kein einheitliches Verständnis der Begriffe vorherherrscht. Die Vorstellungen, wann eine Integration vorliegt, gehen z.T. weit auseinander. Konnektivität und Integration bedürfen gemeinhin anerkannte Definition und klare Begriffsabgrenzungen. Bestehende begriffliche Variationen – wie „Integrierte Berichterstattung“ (insb. vom in der IFRS Stiftung aufgegangenen IIRC geprägt) und „Integration in der Berichterstattung“ (in der Agenda­-konsultation verwendete Begrifflichkeit) werfen Fragen nach Deckungsgleichheit bzw. Unterschieden auf.

Der GFA hob ferner hervor, dass die Umsetzung von IFRS S1 und S2 und die Anforderungen an die Konnektivität der neuen Berichtspflichten den ersten Schritt des Prozesses hin zu einer Integration darstellen. Dieser erste Schritt geht auch konform mit den CSRD-Anforderungen, die einen separaten Nachhaltigkeitsbericht und damit keine weitergehende Integration vorgesehen. Der GFA betont hier noch einmal die hohe Bedeutung konformer ISSB- und ESRS-Vorgaben.

Unternehmensvertreter wiesen auch darauf hin, dass Investoren die Integration und die integrierte Berichterstattung positiv bewerten. Die Vertreter sahen daher in ihrer integrierten Berichterstattung einen Wettbewerbsvorteil.

Im Hinblick auf die Entwicklung hin zu einer Integration innerhalb der Berichterstattung regte der GFA an, die Governance-Strukturen der IFRS Stiftung zu überdenken und ein übergeordnetes bzw. gemeinsames Gremium, welches ISSB und IASB zusammenführt, zu etablieren. Beispielhaft verwies der GFA hier auf die bereits bestehenden Strukturen des DRSC und den GFA selbst.

Gemäß Beschluss des GFA sind die Diskussionsergebnisse der Stellungnahme zu Frage 7 zu Grunde zu legen. Der Mitarbeiterstab erhielt den Arbeitsauftrag, einen Antwortentwurf zu Frage 7 zu erarbeiten und diesen im Umlaufverfahren abzustimmen.

Zusätzliche Dokumente

Titel Datum
Ergebnisbericht
23.07.2023