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14 | 15:15 | Vorstellungen zur künftigen Zusammenarbeit im FA | - |
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Bilanzierungsfragen von Pensionszusagen
Die anhaltende Niedrigzinsphase steigert bei den Unternehmen das Interesse, die Risiken aus ihren Pensionszusagen zu reduzieren. Eine derartige Möglichkeit ist die entgeltliche Übertragung der Verpflichtungen auf ein anderes Unternehmen. Aufgrund der Aktualität befasst sich der HGB-FA mit Fragen der Bilanzierung von entgeltlich übernommenen Pensionsverpflichtungen. Gewöhnlich wird das erhaltene Entgelt für die Übernahme der Pensionsverpflichtungen höher als deren passivierter Wert beim abgebenden Unternehmen (Wert gemäß § 253 HGB) sein. Der HGB-FA spricht sich vorläufig dafür aus, dass das übernehmende Unternehmen eine Pensionsrückstellung für die übernommenen Pensionsverpflichtungen bildet, bewertet entsprechend den Vorschriften von § 253 HGB. Die Entstehung einer Differenz zwischen dem erhaltenen Entgelt und dem Wert der Pensionsrückstellung gemäß § 253 HGB versteht der HGB-FA als Ergebnis der Verwendung von unterschiedlichen Abzinsungssätzen, die für die Bewertung gemäß § 253 HGB (Durchschnittszins der letzten 10 Jahre) und für die Kaufpreisfindung (aktuelle Marktzinssätze) verwendet werden, und ggf. als Entgelt für die Risikoübernahme und sonstige Gebühren (z.B. Verwaltungsgebühren). Für die aus der Verwendung unterschiedlicher Zinssätze resultierende Differenz ist nach vorläufiger Auffassung des HGB-FA eine Rückstellung zu bilden, die über zehn Jahre (Zeitraum der Durchschnittsbildung) aufzulösen ist. Für den ggf. vorliegenden Entgeltbestandteil für sonstige Gebühren erachtet der HGB-FA vorläufig die Bildung eines passiven Rechnungsabgrenzungspostens für sachgerecht. Dieser wäre über den voraussichtlichen Verlauf verursachungsgerecht aufzulösen. Wenn der verursachungsgerechte Verlauf nicht bestimmt werden kann, wird eine lineare Auflösung über die durchschnittliche Laufzeit der Pensionsverpflichtungen als sachgerecht angesehen. In der nächsten HGB-FA-Sitzung soll die Diskussion des Themas fortgesetzt werden. Dafür sollen weitere Informationen erhoben werden. Die Diskussion des zweiten Themas (Bilanzierungsfragen bei wertpapiergebundenen Pensionszusagen) wird auf die nächste HGB-FA-Sitzung verschoben. |
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16 | 17:15 | nicht öffentlicher Teil | - |
Titel | Datum |
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01.12.2016 |