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1 | 09:30 | nicht oeffentlicher Teil | - |
2 | 10:30 |
EFRAG Draft Endorsement Advice Consolidation package und IASB ED/2011/7 - Transition Guidance - amend IFRS 10
Der FA wird über die Entwicklungen seit der letzten FA-Sitzung informiert. Dies bezieht sich insbesondere auf die Öffentliche Diskussion des Consolidation Package am 05.03.2012, bei welcher die vorläufige Meinung des FA zum ED Transition Guidance sowie der EFRAG Draft Endorsement Advice besprochen wurden. Aufgrund der geäußerten Zustimmung konnte die Stellungnahme des FA zum ED Transition Guidance am 08.03.2012 ohne Änderungen veröffentlicht werden. Die FA-Sitzung wird genutzt um ausgewählte Fragestellungen zu IFRS 10 und IFRS 11 zu besprechen. Damit kann ein einheitliches Verständnis geschaffen und eine Telefonkonferenz mit Vertretern des IASB (TOP 11) vorbereitet werden. Hinsichtlich des zu kommentierenden Draft Endorsement Advice zum Konsolidierungspaket wird beschlossen, eine Stellungnahme abzugeben, in der man sich für ein Endorsement des Standardpakets ausspricht und die Verschiebung des verpflichtenden Erstanwendungszeitpunkts auf 01.01.2014 befürwortet. Die aus einer Verschiebung gewonnene zusätzliche Zeit sollte dazu genutzt werden, noch bestehende Unklarheiten in IFRS 10 und IFRS 11 zu verbessern. |
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3 | 13:15 |
IASB ED/2011/6 Revenue from Contracts with Customers
Der FA setzt die Erörterung des am 14. November 2011 veröffentlichten ED/2011/6 Revenue from Contracts with Customers fort und verabschiedet die Stellungnahe an den IASB. Der Standardentwurf sieht als entscheidendes Kriterium für die Umsatzrealisierung den Kontrollübergang im Zusammenhang mit einer Ware oder einer Leistung vor. In Abhängigkeit von der Beurteilung, ob Kontrolle über einen bestimmten Zeitraum oder zu einem bestimmten Zeitpunkt übergeht, ist der Umsatz verteilt über die Laufzeit oder sofort zu vereinnahmen. Der IFRS-FA stimmt generell zu, den Umsatz über einen bestimmten Zeitraum zu erfassen, wenn in dessen Verlauf Leistungsverpflichtungen erbracht werden. Dennoch bedarf es hier insbesondere der Definition der Begriffe „good“ und „service“ sowie der Klarstellung der Abgrenzungskriterien zwischen ihnen. Zusätzlich werden folgende Bereiche als ver-besserungswürdig angesehen:
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5 | 16:00 |
Financial Instruments - Hedge Accounting
Der Projektverantwortliche stellt den geplanten Feldtest von EFRAG mit Unterstützung von vier europäischen Standardsettern (u.a. DRSC) vor. Dabei wird auf die kommende, nun für Mitte April vorgesehene Veröffentlichung des IASB-Review Draft Hedge Accounting als Basis des Feldtests verwiesen. Zur Durchführung des Feldtests wird auf den Zwischenstand der Entwicklung eines Fragebogens hingewiesen. Dabei wird verdeutlicht, dass EFRAG’s Zielsetzung für den Feldtest von dem abweicht, was der IASB mit seinem Review Draft beabsichtigt. Der FA empfiehlt, zunächst den potenziell beteiligten deutschen Unternehmen diese unterschiedliche Zielsetzung zu verdeutlichen. Die Befassung mit dem Review Draft sollte daher zweigeteilt erfolgen. Hierfür wird zum einen beschlossen, an der Beteiligung am Feldtest festzuhalten, jedoch mit Hinwirkung auf eine realistischere Erwartungshaltung seitens EFRAG. Hierfür könnte ggf. noch eine größere Zahl an Unternehmen gewonnen werden. Zum anderen bestätigt der FA seinen Entschluss, den IASB-Review Draft analysieren und kommentieren zu wollen; die am Feldtest beteiligten Unternehmen könnten jedoch ermuntert werden, sich bei dieser Analyse im Sinne der vom IASB erwünschten Konsistenzprüfung einzubringen. |
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4 | 16:30 |
PiR IFRS 8 Operating Segment
Der FA informiert sich über den Post-implementation Review (PIR) zum IFRS 8 Operating Segments. Hierbei werden insbesondere die Möglichkeiten der Mitwirkung des FA beim PIR erörtert. |
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11 | 09:00 | nicht oeffentlicher Teil | - |
6 | 11:00 |
Financial Instruments - Classification and Measurement
Der FA wird über die aktuelle Entwicklung beim IASB und FASB informiert; insb. über den Beschluss beider Boards, bezüglich Kategorisierung von Finanzinstrumenten weiterhin Konvergenz anzustreben, sowie über die laufende Beratung der vorgesehenen selektiven Anpassungssachverhalte für IFRS 9. Zur seitens IASB und FASB bereits erfolgten Erörterung des Cashflow-Kriteriums für die Einordnung in die amortised cost-Kategorie hat der FA einige Spezialfälle hinterfragt, die der IASB als bisherige IFRS 9-Anwendungsprobleme erkannt hat und zu denen er entsprechende Klarstellungen herbeiführen will. In Bezug auf die vorläufigen Beschlüsse, die nach Auffassung beider Boards zwar wesentliche Änderungen für die FASB-Vorschläge, jedoch nur geringfügige Klarstellungen für IFRS 9 bedeuten, äußert sich der FA vorsichtig optimistisch. Der FA weist zudem darauf hin, dass im Zusammenhang mit der noch zu erörternden Einführung eines dritten Geschäftsmodells für Finanzaktiva – mit dem Ziel, nach IFRS 9 künftig auch entsprechende FK-Instrumente at FV-OCI bewerten zu dürfen – auch die Kategorisierung von EK-Instrumenten at FV-OCI (derzeit nach IFRS 9 möglich, nach den FASB-Vorschlägen nicht) mangels Konvergenz erneut zu erörtern wäre und zudem die OCI-Recycling-Frage zu bedenken ist. |
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7 | 12:45 |
Interpretationen
Der Fachausschuss diskutiert zunächst mögliche Verlautbarungsarten sowie deren Konsultationsprozesse und Bezeichnungen, wie sie künftig zur Interpretation und Auslegung der IFRS im Sinne des § 315a Abs. 1 HGB erarbeitet werden sollen. Es wird vorläufig beschlossen, neben den Interpretationen gem. § 342 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 HGB lediglich eine weitere Verlautbarungsart zu verwenden. Während für die Interpretationen gem. § 342 HGB der zu beachtende Konsultationsprozess bereits durch die Satzung des DRSC vorgegeben ist, ist die genaue Bezeichnung für diese Verlautbarungsart noch nicht festgelegt. Ebenfalls noch offen sind die Bezeichnung und der zu beachtende Konsultationsprozess für die zweite Verlautbarungsart, die künftig zum Einsatz gelangen soll. Abschließende diesbezügliche Festlegungen beabsichtigt der IFRS-FA zu einem späteren Zeitpunkt unter Berücksichtigung der entsprechenden Überlegungen des HGB-Fachausschusses vorzunehmen. In Bezug auf den vorgelegten Entwurf einer Verlautbarung zur „Bilanzierung von Aufstockungsleistungen im Rahmen von Altersteilzeitregelungen nach IAS 19 (2011)“ beschließt der Fachausschuss vorläufig, an der Absicht zur Veröffentlichung des Entwurfs festzuhalten. Aufgrund der weiter geführten Diskussion sollen verschiedene Anregungen der Mitglieder des IFRS-FA zu vorgeschlagenen Regelungen im Entwurf weitergehende Ausarbeitungen und Analysen zur nächsten Sitzung vorgelegt werden, so dass die Diskussion entsprechend fortgesetzt werden kann. |
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8 | 14:15 |
Bericht IFRS IC-Meeting Maerz
Der IFRS-FA lässt sich von Herrn Fladt in seiner Funktion als Mitglied auch des IFRSIC über die Sitzung des Interpretations Committee vom 13. und 14. März 2012 in London Bericht erstatten und diskutiert ausgewählte Aktivitäten und Entscheidungen. Zu den beiden Tentative Agenda Decisions
beschließt der Fachausschuss, keine Stellungnahmen beim IFRSIC einzureichen. |
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9 | 15:15 | nicht oeffentlicher Teil | - |
Titel | Datum |
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16.03.2012 |