29. Sitzung FA Finanzberichterstattung

Datum:
27.06.2024 - 27.06.2024
Start:
08:30 Uhr
Ort:
Berlin, Hotel Dorint
Veranstalter:
DRSC

27.06.2024

Top Start Thema Dokumente
5 08:30 nicht öffentlich -
6 09:30 IASB-Entwurf ED/2024/3

Der FA FB wurde erstmals über die Inhalte des ED/2024/3 informiert. Ferner wurde der FA über eine bereits erfolgte Diskussion im DRSC-Anwenderkreis „PPA“ und die daraus resultierenden Erkenntnisse unterrichtet.

Eingangs wurde hervorgehoben, dass angesichts der Dringlichkeit von Änderungen und Klarstellungen seitens des IASB nur äußerst begrenzte Änderungen möglich und daher beabsichtigt sind. Die Beurteilung der Vorschläge sollte daher unter dieser Prämisse erfolgen.

Der FA FB hat im Rahmen seiner Meinungsbildung sodann Folgendes geäußert.

#1 Scope:

Der FA beurteilt den vorgeschlagenen Scope allgemein positiv.

Die Diskussion fokussierte sich auf das Kriterium Volumenrisiko („pay as produced“). In der Diskussion wurde der Unterschied zwischen „pay as forecasted“- und „pay as produced“-Verträgen erörtert. Es scheint sich in jüngster Vergangenheit ein Trend hin zu „pay as forecasted“-Vereinbarungen zu entwickeln. Diese stellen im Vergleich zu „pay as forecasted“-Verträgen zumindest in einem Teil der Verträge eine Reduktion oder gar Beseitigung des Volumenrisikos für den Käufer dar. Insofern erscheint unklar, ob diese (neueren) Verträge vom derzeitigen IASB-Vorschlag bzgl. Scope abgedeckt sind. Falls nicht, wäre zu empfehlen, dieses Kriterium ggf. abzuändern; andernfalls wären – mutmaßlich zunehmend – derartige CoRE/PPA nicht von den beabsichtigten Änderungen erfasst.

Zudem wurde das Kriterium Naturabhängigkeit erörtert. Die Einengung des Scope auf Stromlieferverträge mit einer “naturabhängigen” Quelle erscheint verständlich und auch sachgerecht. Insofern ist schlüssig, dass andere Energieträger (wie im ED auch explizit und beispielhaft formuliert) ausgeschlossen sind. Es wurde allerdings festgestellt, dass damit einige Anwendungsfälle, die in der Ursprungsdiskussion 2022/23 Gegenstand waren (z.B. Gaslieferverträge, die wegen Energieeinsparungen oder Energieträgerwechsel den erwarteten Bedarf alsbald überdeckten), nun nicht berücksichtigt sind.

Ergänzend wurde der Aspekt der Stromspeicherbarkeit angesprochen. Offensichtlich würde eine (teilweise) Speichermöglichkeit zu einem geringeren Volumenrisiko führen. Es erscheint erstens unklar, ob dies – zumindest implizit – in den Vorschlägen berücksichtigt ist. Zugleich wäre dessen Berücksichtigung allerdings auch schwierig, da zu unterscheiden wäre, ob die Speicherung auf Produzentenseite oder Käuferseite erfolgt; im ersteren Fall wäre dann nur die produzierte, aber nicht die gelieferte Menge naturabhängig. Ggf. ist dieser Aspekt seitens des IASB noch nachträglich zu erörtern.

Zwischenfazit: Das Kriterium „naturabhängig“ erscheint grundlegend verständlich und sachgerecht. Das Kriterium „pay as produced“ hingegen erscheint insofern problematisch, als es offenbar nicht alle derzeit gängigen Vertragsformen/-klauseln einschließt. Folglich wären die vorgeschlagenen Änderungen nicht weitgehend genug und somit nur bedingt praxistauglich.

#2 Own-use Exemption (OuE):

Der FA begrüßte die Vorschläge allgemein, da diese die Anwendbarkeit der OuE grundsätzlich erleichtern.

In der Diskussion wurden die formulierten Kriterien detaillierter erörtert. Während der FA zu Kriterium (a) keine kritischen Anmerkungen machte, wurde das Kriterium (b) mit den Unterpunkten (i)-(iii) eher gemischt beurteilt. Unterpunkt (iii) – Teilverkauf und Rückkauf einer äquivalenten Menge in einem angemessenen Zeitraum – erscheint nicht sachgerecht. Ein kurzfristiger Ausgleich binnen eines Monats ist unrealistisch, da Produktionszyklen anders aussehen. Daher sollte diese zeitliche Nennung entfallen, und zwar entweder ersatzlos oder stattdessen ein Zeitraum für den Rückkauf „in Einklang mit dem individuellen Produktions-bzw. Verbrauchsmuster“ zugrunde gelegt werden. Fraglich ist zusätzlich, in welcher Konzern-Einheit dieser kompensierende Zukauf erfolgen müsste.

Insgesamt erschien dem FA fraglich, ob Unterkriterium (iii) überhaupt nötig ist. Es ist nicht ganz einleuchtend, warum ein (Teil-)Verkauf überhaupt ausgeglichen werden muss, sofern Verkäufe bereits die Unterkriterien (i) und (ii) erfüllen – d.h. nur volumenrisikobedingt und ohne zeitliche und preisliche Einflussnahme erfolgen. Zudem sind Teilverkauf und späterer Zukauf mitunter nicht kausal verknüpft. Aus Sicht des FA wären die für eine Änderung relevanten Vertragsgestaltungen mit (i) und (ii) hinreichend eingeengt.

Zwischenfazit: Unterkriterium (iii) erscheint nicht plausibel und sollte entfallen.

#3 Hedge Accounting:

Der FA hält die Vorschläge für eine explizite Ausnahmeregelung zu den bestehenden (unveränderten) Vorschriften bzgl. Anwendbarkeit von Cashflow-Hedge Accounting. Verträge im Scope dieser Änderungen können im Rahmen eines Cashflow-Hedge designiert werden, falls Cashflow-Schwankungen infolge eines Mengenänderungsrisikos (statt eines Preisänderungsrisikos) möglich sind, andere Verträge aber nicht. Dies ist methodisch betrachtet eine willkürliche Ausnahme, was der FA als konzeptionell schwierig beurteilte.

Die Erleichterung bzgl. Effektivitätsermittlung hat der FA FB noch nicht beurteilt.

Die übrigen Teilthemen (#4-7) werden in der nächsten Sitzung erörtert.

7 11:00 IASB-Entwurf ED/2024/1
8 13:15 IFRS-Evaluation
9 14:15 ASAF-Vorbereitung

Zusätzliche Dokumente

Titel Datum
Ergebnisbericht
30/09/2024