27. Sitzung Gemeinsamer Fachausschuss

Datum:
17.03.2022 - 17.03.2022
Start:
09:00 Uhr
Ort:
Videokonferenz
Veranstalter:
DRSC

17.03.2022

Top Start Thema Dokumente
1 09:00 nicht öffentlich -
2 10:45 Working Papers EFRAG PTF-ESRS -ausgewählte Themen

Dem GFA wurde der aktuelle Stand und ein Ausblick bei der Entwicklung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) durch die EFRAG PTF-ESRS vorgestellt. Zudem wurden dem GFA ausgewählte konzeptionelle Grundlagen und ausgewählte Berichtsanforderungen erläutert. Dem GFA wurden ferner solche Berichtsanforderungen der übergreifenden (cross-cutting) Standards sowie der Umweltstandards vorgestellt, welche explizit Bezug nehmen auf Informationen der Finanzberichterstattung (z.B. Umsatzangaben, Überleitungen etc.).

Der GFA diskutierte die doppelte Wesentlichkeit und insbesondere das Verständnis der finanziellen Wesentlichkeit (financial materiality) im Kontext der Nachhaltigkeitsberichterstattung. ESRG 1 und ESRS 4 grenzen die finanzielle Wesentlichkeit in der Nachhaltigkeitsberichterstattung explizit von der finanziellen Wesentlichkeit im Kontext der Finanzberichterstattung ab. Dies wurde von den Mitgliedern des GFA eher kritisch gesehen. Zudem wurde das Scoring-Modell des ESRS 1 zur Bestimmung wesentlicher Nachhaltigkeitssachverhalte diskutiert. Solche Modelle können sinnvoll sein, um anhand von thresholds / klaren Vorgaben die Themen zu identifizieren und auch transparent zu machen, wie die Themen identifiziert wurden. Gleichzeitig wurde auf das damit verbundene Ermessen hingewiesen, sodass ein solches Punkteschema letztlich zu einer Scheingenauigkeit und -objektivierung führen kann. Der Fachausschuss verwies auf die zahlreichen detaillierten Angabeerfordernisse und stellte fest, dass der bereits sehr hohe Umfang von Angaben durch die Information über nicht-wesentliche Informationen zusätzlich stark ausgeweitet wird. Dies deute auf eine übermäßige Betonung der Grundsätze Vergleichbarkeit und Vollständigkeit hin. Auch wenn den von EFRAG beschriebenen qualitativen Merkmalen der Nachhaltigkeitsberichterstattung grundsätzlich zuzustimmen ist, dürfen die Merkmale Vergleichbarkeit und Vollständigkeit nicht höher gewichtet werden als die Merkmale Verständlichkeit und Verlässlichkeit, um eine adressatengerechte Berichterstattung zu erreichen.

In Bezug auf das Working Paper ESRS E1 problematisierte der GFA den Gehalt des Consistency statements aus der Berichtsanforderung 8 (welches auch in anderen Arbeitspapieren der EFRAG PTF gefordert wird). Er stellte zunächst eine zumindest teilweise Analogie zum sog. Einklangserfordernis zwischen Lagebericht und Jahresabschluss fest. Dieses lässt sich auf Art. 34 der Bilanz-Richtlinie (siehe auch § 317 HGB) zurückführen und betrifft zunächst unmittelbar die Prüfung, mittelbar jedoch auch die Aufstellung des Lageberichts. Da die Nachhaltigkeitsberichterstattung als zukünftiger Pflicht-Teil des Lageberichts ebenso vom Einklangserfordernis erfasst sein sollte und ein spezifisches Einklangserfordernis in einem Nachhaltigkeitsberichtsstandard daher nicht erforderlich erscheint, wurde der Gehalt der Berichtsanforderung hinterfragt. Sofern lediglich die Anforderung aus Art. 34 der Bilanz-Richtlinie gemeint sei, liefe die Pflicht zur Erläuterung von Inkonsistenzen ins Leere, da es diese auf der Ebene der Aufstellung dem Grunde nach nicht geben dürfe. Der Wirtschaftsprüfer könne einer solchen Erläuterungspflicht unterliegen, diese könne aber nicht Inhalt der Nachhaltigkeitsberichterstattung bzw. des Lageberichts sein. Sofern mit dem Consistency statement eine speziell für die Nachhaltigkeitserklärung abgefasste Einklangserklärung gemeint sei, müsse dies auf der Ebene der Richtlinie geregelt und dürfe nicht der EFRAG im Wege einer Level-II-Verordnung überlassen werden. Letzteres spräche im Übrigen generell gegen die Aufnahme in den Standard, auch wenn lediglich eine Wiederholung der Vorgabe aus Art. 34 der Bilanz-RL intendiert ist.

3 13:00 ESAP - European Single Access Point

Dem GFA wurde die vom FA FB entworfene Stellungnahme zu dem am 25. November 2021 von der Europäischen Kommission (KOM) veröffentlichten Legislativvorschlag zur Einrichtung eines einheitlichen europäischen Zugangspunkts für Unternehmens- und Produktdaten (European Single Access Point, ESAP) vorgestellt.

Da die Inhalte der vorgeschlagenen Gesetzesinitiative bislang nur vom FA FB erörtert wurden, erhielt der GFA zunächst einen Überblick über die grundsätzliche Zielsetzung sowie Ausgestaltung des Legislativvorschlags.

Im Anschluss daran wurden die im Entwurf der Stellungnahme dargelegten Einschätzungen und Anmerkungen des FA FB zum ESAP erläutert. Der GFA stimmte dem Entwurf zu, so dass dieser finalisiert werden konnte.

Die Stellungnahme wird im Rahmen der Kommentierungsfrist (29.3.2022) an die Europäische Kommission übermittelt.

Zusätzliche Dokumente

Titel Datum
Ergebnisbericht
07.04.2022