26. Sitzung HGB-FA

Datum:
10.12.2015 - 10.12.2015
Start:
15:15 Uhr
Ort:
VÖB, Lennéstr. 11, Berlin
Veranstalter:
DRSC

10.12.2015

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16 15:15 DRS 23 Kapitalkonsolidierung

Der HGB-FA des DRSC hat die durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) angetragene Beauftragung zur Überarbeitung von § 301 HGB angenommen. Das DRSC wird dem BMJV einen Regelungsvorschlag unterbreiten, dessen Ziel es ist, eine gesetzliche Grundlage für die Übergangskonsolidierung zu schaffen.

Der HGB-FA hat zudem entschieden, bis zur Schaffung dieser gesetzlichen Grundlage die entsprechenden Regelungen zum Übergang von der Quotenkonsolidierung oder der Equity-Methode auf die Vollkonsolidierung aus dem am 25. September 2015 verabschiedeten DRS 23 Kapitalkonsolidierung zu entfernen. Zu einem späteren Zeitpunkt sollen diese Regelungen dann in einen Standard integriert werden.

14 15:30 E-DRÄS 6

Der HGB-FA erörtert die eingegangenen Stellungnahmen und beschließt Änderungen vorzunehmen, die hauptsächlich den DRS 20 Konzernlagebericht betreffen. Im Einzelnen:

Die Abgrenzung der Unternehmen, die zur Erklärung nach § 289a HGB verpflichtet sind (Tz. K224), wird deutlicher gefasst. Die Angabepflicht zum Zielerreichungsgrad (in Tz. K231a) wird gestrichen. Die Angabepflicht in Tz. 231b (Abgrenzung der ersten und zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands) wird als Empfehlung formuliert. Die Angabe zu den Folgen der Nichterreichung festgelegter Quoten wird gestrichen.

Die Verabschiedung des finalen Standards DRÄS 6 ist für Mitte Januar 2016 geplant.

15 16:30 nicht öffentlicher Teil -

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Titel Datum
Sitzungsbericht
10.12.2015