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IASB Practice Statement ED/2021/6 Management Commentary
Der Mitarbeiterstab legte dem Gemeinsamen Fachausschuss (GFA) den Entwurf einer Stellungnahme an den IASB vor. Es wurden wenige Änderungen beschlossen. Insbesondere sollte die Stellungnahme die Begriffe „Management Commentary“ und „Management Report“ nicht synonym behandeln, da beides definierte Begriffe darstellen und inhaltlich nicht zwingend deckungsgleich in ihrer Bedeutung sind. In diesem Zusammenhang erörterte der GFA auch, inwiefern ein IFRS-Management Commentary zukünftig von der Pflicht von der Aufstellung eines Lageberichts gem. Bilanz-Richtlinie bzw. HGB befreien könnte. Der GFA stellte im Ergebnis fest, dass hierzu unter anderem zahlreiche inhaltliche Fragen zu klären seien. Ferner beschloss der Fachausschuss, die Argumentationen in der Stellungnahme an wenigen Stellen nachzuschärfen. Er folgte der Empfehlung des Mitarbeiterstabs, in der Stellungnahme an EFRAG jene Themen anzusprechen, bei denen der GFA von der vorläufigen Ansicht der EFRAG abweicht. Die endgültige Stellungnahme an den IASB wird im Umlaufverfahren verabschiedet, bezgl. der Stellungnahme an EFRAG überließ der GFA dem Mitarbeiterstab die diesbezügliche Entscheidung. |
Titel | Datum |
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17.11.2021 |