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EFRAG ED LSME und ED VSME – Erarbeitung der Stellungnahmen
Im Hinblick auf die am 22. Januar 24 durch EFRAG veröffentlichten Entwürfe für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von KMU wird der FA NB über den Zeitplan der EFRAG (für Kommentierung und Field Tests), die Veränderungen im Vergleich zur vorherigen Arbeitsversion und die Aktivitäten des DRSC informiert. Zudem wurden erste Ergebnisse aus den derzeit laufenden Field-Test-Aktivitäten vorgestellt. Ziel dieser Sitzung war die Weiterentwicklung der Inhalte einer Stellungnahme des FA NB zu diesen Standardentwürfen. Dafür wurden vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen und Erkenntnisse die bisherigen Einschätzungen und weitere Aspekte zum ED VSME zur Diskussion gestellt. Der FA NB merkte zusätzlich zu den zuvor diskutierten Aspekten an, dass beobachtbar ist, dass große Unternehmen die Scope 3-Angabe von KMU in ihrer Wertschöpfungskette erwarten. Dies ist im ED VSME nicht als Pflichtangabe vorgesehen. Des Weiteren wurde auf die Vielzahl der verschiedenen/unternehmensindividuellen Supplier Code of Conducts hingewiesen. Diese adressieren eine Vielzahl von Nachhaltigkeitsthemen, sind häufig Vertragsgegenstand und lösen Berichtspflichten für KMU aus. Ob neben den Darstellungen der negativen Auswirkungen und Risiken auch positive impacts und Chancen im ED VSME adressiert werden sollten (als optionale Angabe von KMU), wurde nicht abschließend entschieden. Die im ED VSME vorgesehene zeitgleiche Veröffentlichung von Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung sieht der FA NB angesichts der langen Veröffentlichungsfristen nicht als kritisch an. Die Möglichkeit der Referenzierung auf andere, zeitgleich veröffentlichte Dokumente, wird begrüßt. In den nächsten Wochen wird das DRSC die verschiedenen Field-Test-Aktivitäten weiter vorantreiben bzw. begleiten. Die vorläufigen Ergebnisse werden dem FA NB in der nächsten Sitzung vorgestellt, sodass der Stellungnahmeentwurf diskutiert werden kann. Die vorläufige Einschätzung des FA-NB wird am 10. April 2024 in einer mit EFRAG gemeinsam durchgeführten Öffentlichen Diskussion vorgestellt. |
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3 | 12:45 |
EFRAG Konsultationsentwürfe zu zwei XBRL-Taxonomien
Am 8. Februar 2024 hat EFRAG den Entwurf einer XBRL-Taxonomie zum ESRS Set 1 und den Entwurf einer XBRL-Taxonomie zur Berichterstattung nach der Umwelttaxonomieverordnung veröffentlicht und eine öffentliche Konsultation hierzu gestartet. Das DRSC ist in Reaktion auf die Konsultation eine Kooperation mit XBRL Deutschland eingegangen und hat einen „Arbeitskreis Digitale Nachhaltigkeitsberichterstattung“ gegründet. Ziel des Arbeitskreises bildet insb. die Durchführung eines Field Tests zur EFRAG-Konsultation der XBRL-Taxonomien. Die Ergebnisse dieses Field Tests sollen die Arbeit des FA NB informieren und in die Erarbeitung einer Stellungnahme einfließen. Der FA NB wird in seiner März-Sitzung über erste Erkenntnisse aus dem Field Test informiert werden. |
Titel | Datum |
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28.02.2024 |