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1 | 09:30 | nicht öffentlicher Teil | - |
2 | 10:30 |
IAS 12 Uncertain Tax Assets
Der IFRS-FA sowie Philippe Danjou (IASB) und Michael Stewart (IFRS IC-Mitarbeiter) erörtern aktuelle Interpretationssachverhalte zu IAS 12 und IAS 19. Der IFRS-FA äußerte Bedenken zum aktuellen Entscheidungsstand bzgl. IAS 12 (entity is loss making). Der Sachverhalt ist für den deutschen Rechtsraum von Relevanz wegen einer bestehenden steuerlichen Begrenzung bei Verlustvorträgen. Die vorläufig beschlossene Beschränkung des Verlustvortrags in Verlustsituationen im Falle einer steuerrechtlichen Begrenzung wird als nicht sachgerecht erachtet. Die Entscheidung bzgl. IAS 12 (uncertain tax position) wird grds. begrüßt. Es wird jedoch darauf verwiesen, dass ähnliche Sachverhalte – z.B. andere Steuerarten oder Vorauszahlungen, die keine Steuern darstellen – hiervon nicht abgedeckt sind, somit also unklar bleiben. Ferner diskutiert der IFRS-FA Fragestellungen zu IAS 19 (discount rate, regional market issue). Er stellt insb. die Problematik vor, dass bei der für die Diskontierung maßgeblichen Berücksichtigung von Anleihen in „derselben Währung“ unklar bleibt, ob hier auf Anleihen desselben Landes, desselben Währungsraum oder gar weltweit einzubeziehen sind. Dies wird der IFRS-FA in seiner Stellungnahme im Rahmen des AIP aufgreifen. Es wird auch die notwendige Qualität von Staatsanleihen, die für die Ableitung des Diskontsatzes heranzuziehen sind, angesprochen. Dies hat das IFRS IC bis dato nicht abschließend erörtert. Auf Nachfrage wird von den IASB-Vertretern ausgeführt, dass diese Diskussion zu umfassend sei und daher vom IFRS IC nicht geklärt werden könne. Es wird also kurzfristig keine Konkretisierung der Qualität von Staatsanleihen geben, so dass ggf. auch Staatsanleihen mit einem Rating von ‚D‘ herangezogen werden können. Es wird auch diskutiert, wie die IFRS IC-Entscheidung, den Begriff „qualitativ hochwertige Unternehmensanleihen“ nicht zu konkretisieren, auszulegen ist. Aus der Begründung zur Entscheidung ist abzuleiten, dass das bisherige Verständnis (Rating von ‚AA‘ und ‚AAA‘) beibehalten werden soll. Die mögliche Schlussfolgerung, dass IFRS-Erstanwender auch Unternehmensanleihen mit einem Rating von mindestens ‚A‘ als qualitativ hochwertig einordnen und diese damit bei der Ableitung des Diskontsatzes berücksichtigen könnten, wird von den IASB-Vertretern abgelehnt. Diese Ablehnung ist mit der dadurch entstehenden Inkonsistenz zu anderen Unternehmen bzw. zu Unternehmen aus anderen Ländern begründet. Letztlich wird vom IFRS-FA festgestellt, dass zur Beurteilung zahlreicher Einzelfragestellungen zum Diskontsatz das mit der Diskontierung verfolgte Ziel definiert werden muss, was bislang nicht erfolgt ist. Zur vorläufigen Agendaentscheidung zu IAS 19 (guaranteed return) unterstreichen die IASB-Vertreter die Ausführungen zur Entscheidung. Dem IFRS IC ist bewusst, dass in der Praxis unterschiedliche Verfahren zur Bilanzierung von diesen Pensionsplänen bestehen (z.B. richten sich einige Unternehmen nach dem Interpretationsentwurf D9, andere hingegen nicht). Jedoch erachtet das IFRS IC das Thema für zu weitgefasst, als dass es durch eine Interpretation konkretisiert werden könnte. Aufgrund der vielfältigen Fragestellungen bei IAS 19 wird eine intensive Befassung des IASB mit IAS 19 als dringend notwendig erachtet. Da IAS 19 gegenwärtig nicht die höchste Priorität beim IASB hat, ist im Rahmen der Agendakonsultation 2015 auf die Aufnahme eines IAS 19-Projekts zu drängen. |
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3 | 13:15 |
Interpretationsthemen - u.a. IFRS IC Meeting Januar
Der IFRS-FA wird über alle Entscheidungen des IFRS IC in dessen Januar-Sitzung informiert. Der IFRS-FA erörtert insb. die vorläufigen Entscheidungen zu IAS 12 (uncertain tax position) und IAS 12 (entity is loss making), zu IAS 1 und zu IAS 19 (guaranteed return) sowie die endgültigen Entscheidungen zu IAS 32. Bei den endgültigen Entscheidungen wird befürchtet, dass die zahlreichen Anfragen zur Klassifizierung nach IAS 32 nicht systematisch, sondern kasuistisch behandelt werden, was ggf. inkonsistente Ergebnisse liefert. In der IAS 12-Frage (Verlustvorträge bei künftigen Verlusten) hält der IFRS-FA die vorläufige Entscheidung für nicht sachgerecht und verweist zugleich auf die hohe Relevanz für deutsche Unternehmen aufgrund der steuerlichen Regeln. Am Beispiel der IAS 19-Frage kritisiert der IFRS-FA, dass zahlreiche Anfragen vom IFRS IC abgelehnt werden, da die Sachverhalte jeweils zu umfassend seien und daher vom IFRS IC nicht geklärt werden können. Hier fordert der IFRS-FA, dass der IASB entsprechende Abgrenzungen vorgibt, in deren Rahmen dann das IFRS IC zu einer Entscheidung finden kann. Es wird beschlossen, zu diesen Themen eine „Sammel-Stellungnahme“ an das IFRS IC zu adressieren. Diese wird in der kommenden Sitzung finalisiert. |
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4 | 14:15 |
IASB ED/2013/11 Annual Improvements 2012-2014 Cycle
Der IFRS-FA setzt die Erörterung der Änderungsvorschläge im ED/2013/11 Annual Improvements to IFRS (2012-2014 Cycle) fort und diskutiert den vorliegenden Stellungnahmeentwurf. Der IFRS-FA sieht bei der vorgeschlagenen IAS 19-Änderung Änderungs- und Klärungsbedarf. Im Übrigen ist der IFRS-FA mit den Vorschlägen weitgehend einverstanden. Die Stellungnahme wird im Umlaufverfahren finalisiert. |
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5 | 15:15 |
Leasing - aktuelle Entwicklungen
Der IFRS-FA wird über die aktuellen Zwischenstände der IASB/FASB-Redeliberations zur Bilanzierung von Leases informiert. Auf dieser Basis werden, unter anderem zur Vorbereitung der nächsten ASAF-Sitzung, insbesondere verschiedene Ansätze für die Leasinggeber- und Leasingnehmer-Bilanzierung sowie mögliche Vereinfachungen erörtert. |
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19 | 16:15 | nicht öffentlicher Teil | - |
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6 | 09:00 |
EFRAG Business model research paper
Der IFRS-FA diskutiert das im Dezember 2013 veröffentlichte EFRAG Forschungspapier „The role of the business model in financial statments“. Vor diesem Hintergrund beschäftigt sich der IFRS-FA insbesondere mit den im Forschungspapier integrierten Fallbeispielen (Fragenkomplex 3.1 – 3.3) und erörtert mögliche Interaktionen von Geschäftsmodellen und der Finanzberichterstattung sowie anderen, möglicherweise für die Rechnungslegung relevanten Faktoren. Der IFRS-FA wird seine Diskussion in der kommenden Sitzung fortsetzen. |
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7 | 11:00 |
Überarbeitung IFRS für kleine und mittelständische Unternehmen (IASB ED/2013/9)
Der IFRS-FA erörtert die beiden im finalen Entwurf vorliegenden Stellungnahmen des DRSC an IASB und EFRAG zum Exposure Draft ED/2013/9 IFRS for SMEs – Proposed amendments to the International Financial Reporting Standard for Small and Medium-sized Entities. Dabei wird betont, dass zunächst auf die allgemeine Problematik der Zielsetzung und des Anwendungsbereichs eines IFRS für KMU Stellung genommen wird, bevor die einzelnen inhaltlichen Fragen des ED kommentiert werden. Nach der inhaltlichen Diskussion beschließt der IFRS-FA die Stellungnahmen zum ED an den IASB und an EFRAG unter Berücksichtigung der Einarbeitung der letzten Änderungen und stimmt einer zeitnahen Veröffentlichung zu. |
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8 | 12:45 |
Finanzinstrumente: Macro Hedging
Der IFRS-FA befasst sich erneut mit dem Diskussionsstand im IASB-Projekt Accounting for Macro Hedging und erörtert einige Eckpunkte des zur Veröffentlichung bevorstehenden Bilanzierungsmodells für Makrohedging-Aktivitäten. Der IFRS-FA wird die Diskussion nach Erscheinen des IASB-Diskussionspapiers fortsetzen. Die DRSC-Arbeitsgruppe „Finanzinstrumente“ wird ebenfalls mit der Erörterung der Inhalte des Diskussionspapiers beauftragt. |
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9 | 13:45 |
Versicherungsverträge - Aktuelle Entwicklungen
Der IFRS-FA informiert sich über die aktuellen Entwicklungen im Versicherungsprojekt. Insbesondere werden die Auswertung der Stellungnahmen, des Userfeedbacks sowie des Feldtests des IASB diskutiert. Neben den Ergebnissen zu den fünf im ED enthaltenen Fragen werden ferner die Fragen des anstehenden ASAF-Meetings im März vom IFRS-FA erörtert. |
Titel | Datum |
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11.02.2014 |